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Im Blickpunkt<br />
aufzurufen, bis zum Jahr <strong>20</strong>12 Gesetze zum<br />
Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor<br />
Tabakrauch zu erlassen. Vassiliou:<br />
„Rauchen verursacht nach wie vor die<br />
meisten vorzeitigen Todesfälle und<br />
Krankheiten innerhalb der EU. Konservativen<br />
Schätzungen zufolge starben <strong>20</strong>02 in<br />
der »EU-25« 79.000 Erwachsene, darunter<br />
19.000 Nichtraucher, aufgrund der<br />
Belastung durch Tabakrauch zu Hause<br />
(72.000) oder am Arbeitsplatz (7.000).“<br />
„In zehn EU-Ländern gelten derzeit<br />
bereits umfassende Rechtsvorschriften<br />
für rauchfreie Zonen. In Irland und im UK<br />
gilt ein Totalverbot für das Rauchen in<br />
allen geschlossenen öffentlichen Räumen,<br />
einschließlich Kneipen und Restaurants.<br />
Im Juni <strong>20</strong>10 soll auch in Bulgarien ein<br />
solches Verbot in Kraft treten. Italien,<br />
Malta, Schweden, Lettland, Finnland, Slowenien,<br />
Frankreich und die Niederlande<br />
haben Rechtsvorschriften zur Schaffung<br />
rauchfreier Zonen eingeführt, wobei abgetrennte<br />
Raucherräume zugelassen sind“,<br />
nennt die EU-Kommissarin die<br />
No-Smoking-Musterschüler. In den<br />
übrigen Mitgliedstaaten würden Bürger<br />
und Arbeitnehmer noch immer nicht<br />
umfassend vor dem Passivrauchen an<br />
Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen<br />
und an öffentlichen Orten geschützt. Und<br />
das, obwohl eine vor kurzem durchgeführte<br />
Eurobarometer-Umfrage darauf hindeute,<br />
daß die Popularität von Maßnahmen<br />
gegen das Rauchen zunehme: 84 Prozent<br />
der Europäerinnen und Europäer seien<br />
gegen das Rauchen im Büro und an<br />
anderen Arbeitsplätzen in geschlossenen<br />
Räumen; 77 seien für rauchfreie Restaurants<br />
und 61 Prozent unterstützen rauchfreie<br />
Bars und Kneipen.<br />
Die EU-Kommission-Empfehlung ruft die<br />
Mitgliedstaaten zu Maßnahmen in drei<br />
wichtigen Bereichen auf:<br />
• Annahme und Durchführung von Gesetzen<br />
zum vollen Schutz ihrer Bürgerinnen und<br />
Bürger vor Tabakrauch in geschlossenen<br />
öffentlichen Räumen, am Arbeitsplatz und<br />
in öffentlichen Verkehrsmitteln gemäß<br />
Artikel 8 des Rahmenübereinkommens zur<br />
Eindämmung des Tabakkonsums, binnen<br />
drei Jahren nach Verabschiedung der<br />
Empfehlung;<br />
• Unterstützung von Gesetzen zur<br />
Schaffung rauchfreier Zonen durch<br />
Maßnahmen wie den Schutz von Kindern,<br />
die Unterstützung von Strategien zur<br />
Raucherentwöhnung und mit Warnbildern<br />
auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen;<br />
• Stärkung der Zusammenarbeit auf EU-<br />
Ebene durch Errichtung eines Netzwerks<br />
nationaler Anlaufstellen für die Eindämmung<br />
des Tabakgebrauchs.<br />
Hinsichtlich der Maßnahmen zur Schaffung<br />
rauchfreier Zonen beruft sich die<br />
EU, innerhalb der Gesundheitspolitik<br />
eigentlich Mitgliedsstaatensache ist, auf<br />
eine Festlegung zu Beginn der neunziger<br />
Jahre. Damals seien durch Gesundheits- und<br />
Sicherheitsrichtlinien bestimmte Einschränkungen<br />
des Tabakkonsums am Arbeitsplatz<br />
festgelegt worden, die durch die Rats-Entschließung<br />
von 1989 und die Empfehlung<br />
zur Prävention des Rauchens von <strong>20</strong>02 eine<br />
Ergänzung erfahren hätten. Darin wurden die<br />
Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Schutzmaßnahmen<br />
gegen die Exposition gegenüber<br />
Tabakrauch an Arbeitsplätzen in<br />
geschlossenen Räumen, öffentlichen<br />
Bereichen und öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
zu ergreifen. Neben den legislativen<br />
Maßnahmen wurde in Anti-Tabak-Kampagnen<br />
in den Medien, nämlich „Fühl Dich<br />
frei, Nein zu sagen“ und „HELP: Für ein<br />
rauchfreies Leben“ unter anderem auf die<br />
Risiken des Passivrauchens hingewiesen.<br />
<strong>20</strong>07 schließlich leitete die Kommission mit<br />
ihrem Weißbuch „Für ein rauchfreies Europa:<br />
Strategieoptionen auf EU-Ebene“ eine öffentliche<br />
Debatte darüber ein, wie rauchfreie<br />
Zonen in der EU am besten zu fördern seien.<br />
Ihre Legitimation, den 25 Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Gemeinschaft restriktive<br />
Rauchverbote zu verordnen, leitet die<br />
EU aber auch vom WHO-Rahmenübereinkommen<br />
zur Eindämmung des Tabakkonsums<br />
(FCTC) ab. Dieser allererste Vertrag<br />
über öffentliche Gesundheit sei von allen<br />
Mitgliedern der Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) unterzeichnet und bisher von 164<br />
Partnern ratifiziert worden. Die Europäische<br />
Gemeinschaft leite die Verhandlungen über<br />
die im FCTC-Protokoll niedergeschriebenen<br />
Maßnahmen gegen den illegalen Tabakhandel<br />
und spiele so eine aktive Rolle<br />
bei der Umsetzung des Übereinkommens.<br />
Darüber hinaus habe die zweite Konferenz<br />
der Partner des Rahmenübereinkommens<br />
erst wieder <strong>20</strong>07 umfassende Leitlinien<br />
betreffend den Schutz vor Passivrauchen<br />
beschlossen, die für die Partner einen „Goldstandard“<br />
(Dieses Schlagwort wird sowohl<br />
zur Bezeichnung von Verfahren verwendet,<br />
die bislang unübertroffen sind, aber auch<br />
solcher, die nach Meinung der Protagonisten<br />
eines neuen Verfahrens zum Standard<br />
werden sollen.) festlegten, wobei die<br />
Gemeinschaft maßgeblich an der Erarbeitung<br />
der Leitlinien beteiligt gewesen sei.<br />
EU-Kommissarin Androulla<br />
Vassiliou<br />
„Ich bin fest davon überzeugt, daß<br />
jede Europäerin und jeder Europäer<br />
umfassend vor Tabakrauch geschützt<br />
werden muß...“<br />
trafikantenzeitung 8/<strong>20</strong>09