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Pfeifen & Cigarren Journal Cigarren-Umfrage tobaccoland sagt Dankeschön! igarren gehören sicherlich zu den C kostbarsten Konsumgütern, die in Trafiken geführt werden – und die Ansprüche an die Qualität dieser Tabakwaren sind dementsprechend hoch. Deshalb hat tobaccoland vor einigen Wochen eine Umfrage unter 500 Trafiken durchgeführt, die Cigarren führen. Gemeinsam mit den Experten aus dem Einzelhandel erarbeitet das Unternehmen damit einen Überblick, welche Cigarren-Eigenschaften besonders bevorzugt werden. Neben der Beliebtheit bei Grund-Komponenten wie Umblatt, Tabak, Verarbeitung, Format und Verpackung war tobaccoland auch die Einschätzung der Trafikanten nach einem angemessenen Preis wichtig. 200 Einzelhändler haben sich aktiv an dieser Umfrage beteiligt – als kleines Dankeschön sind unter den Rückmeldungen Thermen- Gutscheine verlost und Anfang Juli übergeben worden: Monika Spreitzhofer (Graz) und Aurelia Elmenreich (Bludenz) haben sich über diese Gutscheine gefreut. Der Dank von tobaccoland gebührt aber allen Teilnehmern in gleicher Weise. Winsløw-Jahrespfeife 2009 – auf 250 Stück limitiert – in zwei Ausführungen: golden grain und rustifiziert mit braunem Top. Die Pfeifen sind numeriert, ihnen ist ein Zertifikat mit der Unterschrift von Poul Winsløw beigegeben. Butz Choquin D‘Argent – eine echte Silver-Spigot mit einem Einsatz im Mundstück zum filterlosen Rauchen. Jeweils drei Modelle in zwei Ausführungen (rustiziert, braun eingebeizt) lieferbar. Termengutscheine für Aurelia Elmenreich (Bludenz)... Vertrieb der Stanwell-, Winsløw-, Butz Choquin- und Dunhill-Pfeifen: ...und die Trafik Monika Spreitzhofer (Graz) Stanwell Nobel Vertriebsges.m.b.H. D-28197 Bremen, Hermann-Ritter-Straße 106 Tel.: +49 421 244 1627; Fax: +49 421 244 1616 E-Mail info@stanwell.de 26 trafikantenzeitung 8/2009

D ie monopolrechtliche Stellung des alleinigen Rechts Tabakwaren zu vertreiben, war für die Trafikanten natürlich auch immer mit Pflichten verbunden. Im aktuellen Tabakmonopolgesetz 1996 regelt der § 36 Abs 1 etwa allgemein die Bevorratung mit Tabakware folgendermaßen: „Bei der Sortimentsgestaltung der Tabakwaren ist auf ein ausgewogenes und den jeweiligen Erfordernissen der ‚ Bevorrätigung und Behandlung des Tabakmaterials im historischen Monopolrecht Von Mag. Dr. Fritz SIMHANDL, MVG Historisches Monopolrecht In der Abfolge von mehreren Artikeln – die sechs ersten erschienen in der Ausgabe 2/09 zum Thema „Rauchring“, der Nummer 3/09 mit dem Titel „Nebenartikel – einst und jetzt“, der Ausgabe 4/09 mit dem Schwerpunkt „Hilfspersonal“, der Ausgabe 5/09 mit den „Haustrafiken“ im Fokus, der Nummer 6/09, die den „Verschleißzeiten“ gewidmet ist, und der Ausgabe 7 über den „Fachgeschäftscharakter“ – sollen monopolrechtliche Vorschriften besprochen und dem Leser nahe gebracht werden. Die Intention dahinter ist, das Monopolrecht als historisch gewachsene Rechtsmaterie zu begreifen und damit aktuelle Regelungen im sozial- und wirtschafts-historischen Gesamtkonnex wahrzunehmen. Solcherart soll der Leser ein besseres Verständnis für das Monopolrecht der Gegen wart vermittelt erhalten. Serie Nahversorgung entsprechendes Angebot an verschiedenen Tabakwaren zu achten.“ Der § 36 Abs 2 TabMG 1996 führt zur Bevorratung weiter dazu aus: „Tabaktrafikanten haben unter Beachtung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und des Bestellungsvertrages die Nachfrage nach Tabakerzeugnissen an ihrem Geschäftsstandort jeweils bestmöglich zu befriedigen. Der Vorrat an Tabakerzeugnissen hat stets zumindest der durchschnittlichen Verkaufsmenge dreier Geschäftstage zu entsprechen.“ Und der Behandlung der Tabakware widmet sich ergänzend der § 36 Abs 14: „Eine Veränderung der für den Verkauf bestimmten Tabakerzeugnisse durch den Tabaktrafikanten ist nicht zulässig.“ Diese Regelungen gehen bis auf die Trafikantenvorschrift im Jahre 1911 zurück. Dort wird unter § 48 die Bevorratung der Tabakware und der Stempelmarken folgendermaßen geregelt: „Die Bevorrätigung mit den Tabakfabrikaten des allgemeinen Verschleißes und den ärarischen Wertzeichen muß eine zur Befriedigung der Käufer zuverlässig ausreichende sein. Im Allgemeinen darf der Vorrat bei den am Standorte der Fassungsstellen befindlichen Trafiken nicht unter den dreitätigen, bei den übrigen Trafiken nicht unter den sechstägigen Bedarf sinken.“ Für Spezialtabakfabrikate gab es darüber hinaus weitere Regelungen: „Hinsichtlich der Luxusfabrikate und Spezialpackungen sowie der dem Trafikanten zum Verschleiße freigegebenen Regiespezialitäten liegt es im Ermessen des Verschleißers, das Ausmaß des erforderlichen Vorrates zu bestimmen.“ Diese Regelungen wurden 1925 ergänzend geregelt: „Der allgemeine Tarif enthält jene Sorten, die von den Tabaktrafiken, der Spezialtarif jene, die von den Tabakspezialitätengeschäften gefaßt und vorrätig gehalten werden müssen. Die Trafikanten dürfen auch weiterhin die Sorten des Spezialtarifes, die Tabakspezialitätenverschleißer auch die Sorten des allgemeinen Tarifes beziehen und verkaufen. Ergibt sich in einer Tabaktrafik das Bedürfnis nach Führung von Sorten des Spezialtarifes, so ist die Trafik zur Führung der begehrten Sorten zu verpflichten. Importierte Tabakfabrikate dürfen nur von jenen Tabakspezialitätengeschäften geführt werden, die zufolge des Erlasses des BMF vpm 11. 12.1924 als solche bestätigt worden sind.“ Darüber hinaus wurde anläßlich der Tarifregulierung in den Jahren 1924 bzw. 1925 durch ein Rundschreiben der Generaldirektion der Österreichischen Tabakregie eine Verfügung getroffen, daß all jene Trafiken, bei denen sich ein Bedürfnis nach Führung von Sorten des Spezialtarifs ergibt, diese zur Führung dieser Sorten zu verpflichten sind. Da es im Zusammenhang mit der Neueinführung von Tabakfabrikaten in Mitte der 20iger Jahren immer wieder zu Verkäufen vor dem festgelegten Erstverkaufstag (Stichtag) gekommen war, und sich damit Trafikanten gegenüber jenen, welche die Vorschriften beachtet hatten, einen Vorteil verschafften, kam eine eigene „Verpflichtungserklärung“ zur Verhinderung dieses Monopolrechtsverstoßes zur Verteilung. Diese Verpflichtungserklärung 8/2009 trafikantenzeitung 27

Pfeifen & Cigarren Journal<br />

Cigarren-Umfrage<br />

tobaccoland sagt<br />

Dankeschön!<br />

igarren gehören sicherlich zu den<br />

C kostbarsten Konsumgütern, die in<br />

Trafiken geführt werden – und die Ansprüche<br />

an die Qualität dieser Tabakwaren<br />

sind dementsprechend hoch.<br />

Deshalb hat tobaccoland vor einigen<br />

Wochen eine Umfrage unter 500 Trafiken<br />

durchgeführt, die Cigarren führen.<br />

Gemeinsam mit den Experten aus dem<br />

Einzelhandel erarbeitet das Unternehmen<br />

damit einen Überblick, welche<br />

Cigarren-Eigenschaften besonders bevorzugt<br />

werden. Neben der Beliebtheit<br />

bei Grund-Komponenten wie Umblatt,<br />

Tabak, Verarbeitung, Format und Verpackung<br />

war tobaccoland auch die Einschätzung<br />

der Trafikanten nach einem<br />

angemessenen Preis wichtig. <strong>20</strong>0 Einzelhändler<br />

haben sich aktiv an dieser Umfrage<br />

beteiligt – als kleines Dankeschön<br />

sind unter den Rückmeldungen Thermen-<br />

Gutscheine verlost und Anfang Juli übergeben<br />

worden: Monika Spreitzhofer<br />

(Graz) und Aurelia Elmenreich (Bludenz)<br />

haben sich über diese Gutscheine gefreut.<br />

Der Dank von tobaccoland gebührt aber<br />

allen Teilnehmern in gleicher Weise.<br />

Winsløw-Jahrespfeife <strong>20</strong>09 – auf 250 Stück limitiert – in zwei<br />

Ausführungen: golden grain und rustifiziert mit braunem Top. Die<br />

Pfeifen sind numeriert, ihnen ist ein Zertifikat mit der Unterschrift<br />

von Poul Winsløw beigegeben.<br />

Butz Choquin D‘Argent –<br />

eine echte Silver-Spigot mit<br />

einem Einsatz im Mundstück zum<br />

filterlosen Rauchen. Jeweils drei<br />

Modelle in zwei<br />

Ausführungen (rustiziert, braun<br />

eingebeizt) lieferbar.<br />

Termengutscheine für Aurelia Elmenreich (Bludenz)...<br />

Vertrieb der Stanwell-, Winsløw-,<br />

Butz Choquin- und Dunhill-Pfeifen:<br />

...und die Trafik Monika Spreitzhofer (Graz)<br />

Stanwell Nobel<br />

Vertriebsges.m.b.H.<br />

D-28197 Bremen, Hermann-Ritter-Straße 106<br />

Tel.: +49 421 2<strong>44</strong> 1627;<br />

Fax: +49 421 2<strong>44</strong> 1616<br />

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