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Reaktionen wollen gemessen werden an den Worten, die wir sagen, und den Leistungen, die wir erbringen. Ob eine Irritation gegenüber tobaccoland als neutralem Vertriebspartner begründet ist, kann ich nicht nachvollziehen, denn tobaccoland verhält sich nach wie vor neutral und wird weiterhin neutral bleiben. Mithin gibt es keinen dauerhaften, substanziellen Grund für eine Verstimmung. tobaccoland ist ein leistungsfähiges Unternehmen, das auf Leserreaktionen Betreff: Gaststättenbelieferung (Österreichische Trafikantenzeitung Nr. 6/2009, Seite 11) den einzelnen Trafikanten unter diesen Umständen wirklich lohnt. Bürogemeinschaft Steuer- und Unternehmensberatung Mag. Gunter Henning Mag. Horst Neuhäusel www.trafikundsteuer.at tobaccoland ist ein leistungsfähiges Unternehmen, das auf neutraler Basis nach wie vor Leistungen wie in der Vergangenheit erbringt... neutraler Basis nach wie vor Leistungen wie in der Vergangenheit erbringt und den Trafikanten ein Partner mit zukunftsträchtigen Ideen sein will. Und wir – auf die Zigarette bezogen – versuchen auch unser Bestes, unser Leistungsprogramm gemeinsam mit den Trafikanten möglichst weit nach vorne zu bringen. Sie haben in einem ersten Statement erklärt, daß Sie sich auf eine intensive Zusammenarbeit mit den Trafikanten als ihren wichtigsten und laut Monopolgesetz einzigen Handelspartnern freuen. Welche Grundmaxime legen Sie einer solchen erfolgreichen Kooperation zugrunde? Die Trafikanten sind unsere einzigen Handelspartner – und das ist gut so. Ich sehe darin auch keine Restriktion. Ich glaube, daß man auf dieser Ebene viel schneller Win-Win-Situationen schaffen kann, weil der Kreis der Ansprechpartner kein so heterogener ist und die Interessenslage nur eine Zielgruppe widerspiegelt und nicht Fachgeschäfte, Tankstellen, Lebensmittelhandel etc. im Wettbewerb miteinander stehen, wo ich mir viele kleine individuelle Win-Win- Situationen überlegen muß. Mit der Trafikantenschaft so wie sie jetzt ist, können wir viel schneller erfolgreiche Konzepte umsetzten und gemeinsame Erfolge erzielen. 12 trafikantenzeitung 8/2009 ie gem. § 36 TabMG 1996 verbotene D Rabattgewährung seitens des Trafikanten an zum Beispiel Gaststätten, führt zu einer starken Verschlechterung der „Gewinnspanne“ (Nettoumsatz minus Wareneinkauf) aus dem rabattierten Umsatz für den Trafikanten. Gewährt also etwa. ein Trafikant einen Rabatt i.H.v. 5% auf Basis des Umsatzes an die Gaststätte, so vermindert sich die ohnehin schon geringe Gewinnspanne aus dem Tabakumsatz um etwa 30%. Der Gastwirt hingegen ist in seiner Preisgestaltung nach oben hin ungebunden und ein Preisaufschlag von 20 Prozent ist in Gaststätten bekannter weise durchaus üblich. In einem solchen Fall macht der Gastwirt ein „Bombengeschäft“ zulasten des Trafikanten, der dafür auch noch ein hohes Risiko in bezug auf seinen Bestellungsvertrag als Trafikant eingeht. Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß Rabatte unter Umständen die Kalkulation verzerren und einen finanzbehördlichen Außenprüfer auf den Plan rufen können (Nachzahlungen, Strafverfahren). Abschließend soll auch an die Möglichkeit gedacht werden, daß der durch die verbotene Rabattierung zusätzlich erzielte Umsatz einer etwaigen Förderung aus dem Solidaritätsfonds unter Umständen hinderlich sein kann, bzw die Förderung reduziert. Neben dem drohenden wirtschaftlichen Schaden für die Tabakbranche, fragt es sich daher, ob sich ein Rabatt für abak Plus kommt an Hand eines T konstruierten, aber durchaus realistischen Beispiels zu ähnlichen Ergebnissen wie die Steuerberatungskanzlei und hat errechnet, daß für den Fall, ein Trafikant gewährt einem Abnehmer einen fünfprozentigen Rabatt: • sich der Reingewinn um 31 Prozent verschlechtert, • sich dieser Prozentsatz auf 38 Prozent erhöht, wenn die Finanzbehörde nicht belegbare Kalkulationsdifferenzen als steuerpflichtige Umsätze hinzurechnet und als „Entnahme” nachträglich einer Umsatzsteuer von 20 Prozent unterwirft. • Und selbst wenn er den Fünf- Prozent-Rabatt nicht in seiner Buchhaltung ausweist, sondern aus seiner privaten Geldbörse als „Prämie” bezaht, verschlechtert sich der Reingewinn des Trafikanten auch um mindestens 35 Prozent. • Dem gegenüber steht für den Großabnehmer, dem ein Rabatt von 5 Prozent gewährt wird und der für den Verkauf der Tabakwaren in seinem Lokal 20 Prozent aufschlägt, ein Gewinnverhältnis des 2,3fachen gegenüber dem Trafikanten, der durch eine solche Rabattierung sich überdies einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig macht, woraus ihm allfällige Geldstrafen und teure Beratungs- und Vertretungskosten in einem Strafverfahren erwachsen. Die Verletzung gegen die Bestimmungen des TabMG berechtigt die Monopolverwaltung zudem zur Kündigung des Bestellungsvertrages. Und

Reaktionen zu „Mir/uns stinkt‘s...“ der rabattierende Trafikant fügt nicht nur durch Beispielwirkung der gesamten Branche einen wirtschaftlichen Schaden zu, sondern verschlechtert überdies durch erhöhte „Privatentnahmen” seine Eigenkapitalbasis und in Folge seine Bonität. Tabak plus 8053 Graz Betrifft: Glücksspielmonopol und Existenzsicherung für Trafikanten (Ausgabe 6/2009, Seite 11) uf seinen Brief an diverse Ministerien und offizielle Stellen erhielt A der steiermärkische Trafikant Manfred Kemmer, wenn überhaupt, so durchwegs gleichlautende Antworten des Inhalts, wie einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums entnommen: Ich gehe davon aus, daß die bedeutende Rolle von Trafikanten im österreichischen Glücksspiel durch die Gesetzesnovelle nicht eingeschränkt werden wird, da bereits gute Erfahrungen über einen verantwortungsvollen Vertrieb vorliegen.” tellungnahmen, die Manfred S Kemmer mit einem neuerlichen Schreiben beantwortete, das in der Kernsätzen gipfelt: • Mit Leichtigkeit könnte man im Zuge der Glückspiel-Lizenzvergabe die Existenz der Trafikanten in ganz Österreich auf Dauer absichern! Offenbar fehlt dazu bloß der politische Wille. Ist es tatsächlich zuviel verlangt, wenn man die Lizenzvergabe von einigen verbindlichen Auflagen abhängig machen würde? Und – wer könnte ernsthaft die Beistellung des bestmöglichen Lotto-Vertriebsweges als „Einschränkung der Erwerbsfreiheit“ bezeichnen? • Mit gehaltlosen Beschwichtigungen ist uns nicht gedient, wir Trafikanten brauchen ein angemessenes Einkommen! • Und dazu fehlt zumindest die verbindliche Festsetzung einer angemessenen Provision, denn wir Trafikanten brauchen für unsere Existenzabsicherung einen finanziellen Ersatz für entgangene Rauchwarenumsätze wegen der Rauchverbote und wegen der Grenzöffnung. • Wo bleibt das „soziale Gewissen“ und die viel gepriesene „Politik für die Menschen“, den Trafikanten eine echte Verdienstmöglichkeit zu schaffen statt bloß einen Frequenzbringer zu bescheren? • Deshalb geht mein Appell an die zuständigen Politiker, diese einmalige Gelegenheit der Lizenzvergabe an einen neuen Glückspiel-Konzessionär dafür zu nutzen, die Trafikanten in Österreich ganz ohne Einsatz von Steuermitteln krisensicher abzusichern. Manfred Kemmer, 8082 Kirchbach „Die Durchführung von Glücksspielen ist in Österreich, wie Sie in Ihrem Brief richtig anführen, in Form eines staatlichen Monopols geregelt. Jedoch können die Berechtigungen zur Durchführung von Glücksspielen unter Wahrung strenger Zulassungskriterien mit einer Konzession an private Unternehmen übertragen werden. Auf dieser Grundlage wurde eine Vertriebsregelung für Glücksspiele für Trafikanten geschaffen, wodurch ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit dem Glückspiel gesichert scheint. Ein völliger Alleinvertrieb durch Trafikanten würde jedoch eine Einschränkung der Erwerbsfreiheit darstellen, in deren Zusammenhang auch die gesamte Bevorzugten-Regelung für Trafikanten in Frage gestellt werden könnte. Das wäre sicher nicht in Ihrem Sinne und auch nicht im Sinne des Wirtschaftsministeriums. 8/2009 trafikantenzeitung 13

Reaktionen<br />

wollen gemessen werden an den Worten,<br />

die wir sagen, und den Leistungen, die<br />

wir erbringen. Ob eine Irritation<br />

gegenüber tobaccoland als neutralem<br />

Vertriebspartner begründet ist, kann ich<br />

nicht nachvollziehen, denn tobaccoland<br />

verhält sich nach wie vor neutral und<br />

wird weiterhin neutral bleiben. Mithin<br />

gibt es keinen dauerhaften,<br />

substanziellen Grund für eine<br />

Verstimmung. tobaccoland ist ein<br />

leistungsfähiges Unternehmen, das auf<br />

Leserreaktionen<br />

Betreff:<br />

Gaststättenbelieferung<br />

(Österreichische<br />

<strong>Trafikantenzeitung</strong><br />

Nr. 6/<strong>20</strong>09, <strong>Seite</strong> 11)<br />

den einzelnen Trafikanten unter diesen<br />

Umständen wirklich lohnt.<br />

Bürogemeinschaft<br />

Steuer- und Unternehmensberatung<br />

Mag. Gunter Henning<br />

Mag. Horst Neuhäusel<br />

www.trafikundsteuer.at<br />

tobaccoland ist ein leistungsfähiges<br />

Unternehmen, das auf neutraler<br />

Basis nach wie vor Leistungen wie in<br />

der Vergangenheit erbringt...<br />

neutraler Basis nach wie vor Leistungen<br />

wie in der Vergangenheit erbringt und<br />

den Trafikanten ein Partner mit<br />

zukunftsträchtigen Ideen sein will. Und<br />

wir – auf die Zigarette bezogen –<br />

versuchen auch unser Bestes, unser<br />

Leistungsprogramm gemeinsam mit den<br />

Trafikanten möglichst weit nach vorne<br />

zu bringen.<br />

Sie haben in einem ersten Statement erklärt,<br />

daß Sie sich auf eine intensive Zusammenarbeit<br />

mit den Trafikanten als ihren<br />

wichtigsten und laut Monopolgesetz<br />

einzigen Handelspartnern freuen. Welche<br />

Grundmaxime legen Sie einer solchen<br />

erfolgreichen Kooperation zugrunde?<br />

Die Trafikanten sind unsere einzigen<br />

Handelspartner – und das ist gut so. Ich<br />

sehe darin auch keine Restriktion. Ich<br />

glaube, daß man auf dieser Ebene viel<br />

schneller Win-Win-Situationen schaffen<br />

kann, weil der Kreis der Ansprechpartner<br />

kein so heterogener ist und die<br />

Interessenslage nur eine Zielgruppe<br />

widerspiegelt und nicht Fachgeschäfte,<br />

Tankstellen, Lebensmittelhandel etc. im<br />

Wettbewerb miteinander stehen, wo ich<br />

mir viele kleine individuelle Win-Win-<br />

Situationen überlegen muß. Mit der<br />

Trafikantenschaft so wie sie jetzt ist,<br />

können wir viel schneller erfolgreiche<br />

Konzepte umsetzten und gemeinsame<br />

Erfolge erzielen.<br />

12 trafikantenzeitung 8/<strong>20</strong>09<br />

ie gem. § 36 TabMG 1996 verbotene<br />

D Rabattgewährung seitens des Trafikanten<br />

an zum Beispiel Gaststätten,<br />

führt zu einer starken Verschlechterung<br />

der „Gewinnspanne“ (Nettoumsatz<br />

minus Wareneinkauf) aus dem rabattierten<br />

Umsatz für<br />

den Trafikanten.<br />

Gewährt also etwa.<br />

ein Trafikant einen<br />

Rabatt i.H.v. 5% auf<br />

Basis des Umsatzes<br />

an die Gaststätte, so<br />

vermindert sich die<br />

ohnehin schon geringe<br />

Gewinnspanne<br />

aus dem Tabakumsatz<br />

um etwa 30%.<br />

Der Gastwirt hingegen<br />

ist in seiner<br />

Preisgestaltung nach<br />

oben hin ungebunden und ein Preisaufschlag<br />

von <strong>20</strong> Prozent ist in Gaststätten<br />

bekannter weise durchaus üblich.<br />

In einem solchen Fall macht der Gastwirt<br />

ein „Bombengeschäft“ zulasten des<br />

Trafikanten, der dafür auch noch ein<br />

hohes Risiko in bezug auf seinen Bestellungsvertrag<br />

als Trafikant eingeht.<br />

Es muß auch darauf hingewiesen werden,<br />

daß Rabatte unter Umständen die<br />

Kalkulation verzerren und einen finanzbehördlichen<br />

Außenprüfer auf den Plan<br />

rufen können (Nachzahlungen, Strafverfahren).<br />

Abschließend soll auch an die Möglichkeit<br />

gedacht werden, daß der durch<br />

die verbotene Rabattierung zusätzlich erzielte<br />

Umsatz einer etwaigen Förderung<br />

aus dem Solidaritätsfonds unter Umständen<br />

hinderlich sein kann, bzw die<br />

Förderung reduziert.<br />

Neben dem drohenden wirtschaftlichen<br />

Schaden für die Tabakbranche,<br />

fragt es sich daher, ob sich ein Rabatt für<br />

abak Plus kommt an Hand eines<br />

T konstruierten, aber durchaus realistischen<br />

Beispiels zu ähnlichen Ergebnissen<br />

wie die Steuerberatungskanzlei<br />

und hat errechnet, daß für den Fall, ein<br />

Trafikant gewährt einem Abnehmer einen<br />

fünfprozentigen<br />

Rabatt:<br />

• sich der Reingewinn<br />

um 31 Prozent<br />

verschlechtert,<br />

• sich dieser Prozentsatz<br />

auf 38 Prozent<br />

erhöht, wenn<br />

die Finanzbehörde<br />

nicht belegbare Kalkulationsdifferenzen<br />

als steuerpflichtige<br />

Umsätze hinzurechnet<br />

und als „Entnahme”<br />

nachträglich<br />

einer Umsatzsteuer von <strong>20</strong> Prozent<br />

unterwirft.<br />

• Und selbst wenn er den Fünf-<br />

Prozent-Rabatt nicht in seiner Buchhaltung<br />

ausweist, sondern aus seiner<br />

privaten Geldbörse als „Prämie” bezaht,<br />

verschlechtert sich der Reingewinn des<br />

Trafikanten auch um mindestens 35 Prozent.<br />

• Dem gegenüber steht für den Großabnehmer,<br />

dem ein Rabatt von 5 Prozent<br />

gewährt wird und der für den Verkauf der<br />

Tabakwaren in seinem Lokal <strong>20</strong> Prozent<br />

aufschlägt, ein Gewinnverhältnis des<br />

2,3fachen gegenüber dem Trafikanten,<br />

der durch eine solche Rabattierung sich<br />

überdies einer Finanzordnungswidrigkeit<br />

schuldig macht, woraus ihm allfällige<br />

Geldstrafen und teure Beratungs- und<br />

Vertretungskosten in einem Strafverfahren<br />

erwachsen. Die Verletzung gegen<br />

die Bestimmungen des TabMG berechtigt<br />

die Monopolverwaltung zudem zur<br />

Kündigung des Bestellungsvertrages. Und

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