Seite 1-36 (pdf, 5 Mb) - Trafikantenzeitung
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Reportage<br />
cher sollen rauchen dürfen. Dafür muß es<br />
Lösungen geben“, plädiert Schenz für<br />
einen „österreichischen Weg“, welcher<br />
der Rauchkultur ihren Platz im<br />
Zusammenleben der Menschen erhält.<br />
„Das wird in Zeiten massiver Raucher-<br />
Restriktionen aber nur durch ein geeintes<br />
Auftreten gelingen,“ ist Mag. Stefan Fitz,<br />
Austria Tabak/Gallaher-Generaldirektor,<br />
überzeugt, „wofür das Monopol eine tragfähige<br />
Basis bildet.“ In die gleiche Kerbe<br />
hackt auch Dkfm. Dr. Leo Wallner,<br />
Generaldirektor der Österreichischen<br />
Lotterien, wenn er sagt: „Österreich soll<br />
kein Land von Spielern und Rauchern<br />
sein, aber Spielen und Rauchen soll das<br />
bleiben dürfen, was beides ist: nämlich<br />
ein Genuß, weshalb den Regionen auch<br />
in einem geeinten Europa nicht zuletzt<br />
zum Schutz der Konsumenten eine gewisse<br />
Selbständigkeit erhalten bleiben<br />
muß“, nutzt Wallner die Gelegenheit,<br />
der Beibehaltung des ins politische<br />
Gerede gekommenen Glücksspielmonopols<br />
das Wort zu reden.“<br />
Aber die Rauchwaren und die Lotterie-<br />
Produkte sind ja nur zwei Existenzsäulen<br />
der Trafiken. Eine weitere ist die der<br />
Nahversorgung mit Presseprodukten,<br />
denen nicht zuletzt durch das Internet<br />
„Wenn wir uns<br />
einig sind, dann werden wir auch in anderen<br />
Regierungs- und EU-Konstellationen erfolgreich<br />
sein und uns die 3000 Fachgeschäfte erhalten...“<br />
eine ernsthafte Konkurrenz erwachsen<br />
ist, weshalb sich Dr. Emmerich Selch,<br />
Morawa-Geschäftsführer, für die Zukunft<br />
in seinem Bereich eine gewisse Flexiblität<br />
bei der Auslegung des Monopolgesetzes<br />
wünscht, „weil nun einmal<br />
schon jetzt und verstärkt in der Zukunft<br />
nicht mehr alles in gedruckter Form,<br />
sondern als den Weg zum Informationskonsumenten<br />
findet.“<br />
„Wenn wir uns<br />
einig sind, dann<br />
werden wir auch in<br />
anderen Regierungs-<br />
und EU-<br />
Konstellationen erfolgreich<br />
sein und<br />
uns die Zahl der<br />
Rund 3000 Fachgeschäfte<br />
erhalten“,<br />
ist Dr. Fritz Simhandl,<br />
Geschäftsführer<br />
der MVG –<br />
Monopolverwaltungsgesellschaft<br />
überzeugt<br />
und weiß sich<br />
mit dieser Aussage<br />
einig mit dem<br />
Trafikanten-Bundesgremium<br />
und dem<br />
Behindertenverband, dessen Präsident<br />
Dr. Michael Svoboda an die Adresse der<br />
Trafikanten das Ersuchen richtet, „das<br />
Monopol nicht als Einengung, sondern<br />
als Schutz zu verstehen“, weil – wie es<br />
Bundesgremialvorsteher Komm. Rat<br />
Peter Rudolf Trinkl formuliert – „jedes<br />
Wehren gegen eine Einengung die<br />
Existenzgrundlage für die Trafikanten gefährdet.“<br />
–pehau<br />
Richtungsweisende EuGH-Entscheidung“<br />
25-Stück Regelung EU-konform<br />
Eine österreichische Staatsbürgerin, die im Juli 2004 in ihrem persönlichen<br />
Handgepäck eine Stange Zigaretten aus Slowenien nach Österreich<br />
„verbracht hat“, wie dies im Amtsdeutsch so schön heißt, und für<br />
175 der 200 Zigaretten Tabaksteuer nachzahlen mußte, brachte eine<br />
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof ein. Die 25-Stück-Regelung<br />
widerspreche dem Gemeinschaftsrecht, argumentierte sie.<br />
Nun beschied ihr der EuGH, daß diese Einfuhrbeschränkung für ihn<br />
keine Diskriminierung des nunmehrigen EU-Landes Sloweniens<br />
gegenüber anderen an Österreich angrenzenden Drittländern und neuen<br />
Mitgliedstaaten darstelle. Österreich könne die Menge an Zigaretten,<br />
die Privatpersonen steuerfrei aus Slowenien einführen dürfen, weiter<br />
auf 25 Stück beschränken und auf darüber hinausgehende Mengen<br />
Tabaksteuer einheben.<br />
Glücksspielmonopol auf EU-Prüfstand<br />
Vertragsverletzungsverfahren<br />
Die EU-Kommission hat am 12. Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren<br />
gegen die Republik Österreich in Sachen Glücksspielmonopol<br />
einleiten. Gleichzeitig haben auch Italien und Frankreich wegen<br />
restriktiver Glücksspielgesetze ein Mahnschreiben erhalten. Sollte sich<br />
die EU-Kommission in Folge nicht mit der Antwort der österreichischen<br />
Bundesregierung zufrieden geben, droht eine Klage vor dem<br />
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Nutznießer einer<br />
Liberalisierung des Glücksspielmonopols in Österreich wären etwa die<br />
beiden börsenotierten Wettanbieter bwin und die Admiral Sportwetten<br />
AG, Hauptaktionärin des Glücksspielkonzerns Novomatic.<br />
10/2006 trafikantenzeitung