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Seite 1-36 (pdf, 5 Mb) - Trafikantenzeitung

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Reportage<br />

cher sollen rauchen dürfen. Dafür muß es<br />

Lösungen geben“, plädiert Schenz für<br />

einen „österreichischen Weg“, welcher<br />

der Rauchkultur ihren Platz im<br />

Zusammenleben der Menschen erhält.<br />

„Das wird in Zeiten massiver Raucher-<br />

Restriktionen aber nur durch ein geeintes<br />

Auftreten gelingen,“ ist Mag. Stefan Fitz,<br />

Austria Tabak/Gallaher-Generaldirektor,<br />

überzeugt, „wofür das Monopol eine tragfähige<br />

Basis bildet.“ In die gleiche Kerbe<br />

hackt auch Dkfm. Dr. Leo Wallner,<br />

Generaldirektor der Österreichischen<br />

Lotterien, wenn er sagt: „Österreich soll<br />

kein Land von Spielern und Rauchern<br />

sein, aber Spielen und Rauchen soll das<br />

bleiben dürfen, was beides ist: nämlich<br />

ein Genuß, weshalb den Regionen auch<br />

in einem geeinten Europa nicht zuletzt<br />

zum Schutz der Konsumenten eine gewisse<br />

Selbständigkeit erhalten bleiben<br />

muß“, nutzt Wallner die Gelegenheit,<br />

der Beibehaltung des ins politische<br />

Gerede gekommenen Glücksspielmonopols<br />

das Wort zu reden.“<br />

Aber die Rauchwaren und die Lotterie-<br />

Produkte sind ja nur zwei Existenzsäulen<br />

der Trafiken. Eine weitere ist die der<br />

Nahversorgung mit Presseprodukten,<br />

denen nicht zuletzt durch das Internet<br />

„Wenn wir uns<br />

einig sind, dann werden wir auch in anderen<br />

Regierungs- und EU-Konstellationen erfolgreich<br />

sein und uns die 3000 Fachgeschäfte erhalten...“<br />

eine ernsthafte Konkurrenz erwachsen<br />

ist, weshalb sich Dr. Emmerich Selch,<br />

Morawa-Geschäftsführer, für die Zukunft<br />

in seinem Bereich eine gewisse Flexiblität<br />

bei der Auslegung des Monopolgesetzes<br />

wünscht, „weil nun einmal<br />

schon jetzt und verstärkt in der Zukunft<br />

nicht mehr alles in gedruckter Form,<br />

sondern als den Weg zum Informationskonsumenten<br />

findet.“<br />

„Wenn wir uns<br />

einig sind, dann<br />

werden wir auch in<br />

anderen Regierungs-<br />

und EU-<br />

Konstellationen erfolgreich<br />

sein und<br />

uns die Zahl der<br />

Rund 3000 Fachgeschäfte<br />

erhalten“,<br />

ist Dr. Fritz Simhandl,<br />

Geschäftsführer<br />

der MVG –<br />

Monopolverwaltungsgesellschaft<br />

überzeugt<br />

und weiß sich<br />

mit dieser Aussage<br />

einig mit dem<br />

Trafikanten-Bundesgremium<br />

und dem<br />

Behindertenverband, dessen Präsident<br />

Dr. Michael Svoboda an die Adresse der<br />

Trafikanten das Ersuchen richtet, „das<br />

Monopol nicht als Einengung, sondern<br />

als Schutz zu verstehen“, weil – wie es<br />

Bundesgremialvorsteher Komm. Rat<br />

Peter Rudolf Trinkl formuliert – „jedes<br />

Wehren gegen eine Einengung die<br />

Existenzgrundlage für die Trafikanten gefährdet.“<br />

–pehau<br />

Richtungsweisende EuGH-Entscheidung“<br />

25-Stück Regelung EU-konform<br />

Eine österreichische Staatsbürgerin, die im Juli 2004 in ihrem persönlichen<br />

Handgepäck eine Stange Zigaretten aus Slowenien nach Österreich<br />

„verbracht hat“, wie dies im Amtsdeutsch so schön heißt, und für<br />

175 der 200 Zigaretten Tabaksteuer nachzahlen mußte, brachte eine<br />

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof ein. Die 25-Stück-Regelung<br />

widerspreche dem Gemeinschaftsrecht, argumentierte sie.<br />

Nun beschied ihr der EuGH, daß diese Einfuhrbeschränkung für ihn<br />

keine Diskriminierung des nunmehrigen EU-Landes Sloweniens<br />

gegenüber anderen an Österreich angrenzenden Drittländern und neuen<br />

Mitgliedstaaten darstelle. Österreich könne die Menge an Zigaretten,<br />

die Privatpersonen steuerfrei aus Slowenien einführen dürfen, weiter<br />

auf 25 Stück beschränken und auf darüber hinausgehende Mengen<br />

Tabaksteuer einheben.<br />

Glücksspielmonopol auf EU-Prüfstand<br />

Vertragsverletzungsverfahren<br />

Die EU-Kommission hat am 12. Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren<br />

gegen die Republik Österreich in Sachen Glücksspielmonopol<br />

einleiten. Gleichzeitig haben auch Italien und Frankreich wegen<br />

restriktiver Glücksspielgesetze ein Mahnschreiben erhalten. Sollte sich<br />

die EU-Kommission in Folge nicht mit der Antwort der österreichischen<br />

Bundesregierung zufrieden geben, droht eine Klage vor dem<br />

Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Nutznießer einer<br />

Liberalisierung des Glücksspielmonopols in Österreich wären etwa die<br />

beiden börsenotierten Wettanbieter bwin und die Admiral Sportwetten<br />

AG, Hauptaktionärin des Glücksspielkonzerns Novomatic.<br />

10/2006 trafikantenzeitung

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