Seite 1-32 (pdf, 4,7 Mb) - Trafikantenzeitung
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Im Gespräch<br />
Gründen sind wir auch mit von der Partie. Und<br />
das Finanzministerium ist einerseits Hüter des<br />
politischen Willens dieser Idee und andererseits<br />
– hier geht es ja um viel Geld –Staatskommissär,<br />
der mit entsprechender Fondserfahrung<br />
garantiert, daß alles nach dem Geist des Gesetzes<br />
richtig abläuft – mit letztlich dem Ziel einer,<br />
unbürokratischen und im Interesse des Anspruchberechtigten<br />
raschen Abwicklung, wobei ich hier<br />
an eine unterjährige - also eine im Viertel- oder<br />
Halbjahresrhythmus – denke.<br />
Natürlich nährt ein solcher Solidaritätsfonds<br />
auch die Neidgenossenschaft.<br />
Augrund der kolportierten<br />
35-Millionen-Euro-Dotation des<br />
Solidaritätsfonds errechnen<br />
Trafikanten und Nicht-<br />
Trafikanten für die immer<br />
wieder zitierten 1.000 vom Fall<br />
der 25 Stück Regelung<br />
besonders betroffenen Trafiken<br />
eine Unterstützung von 35.000<br />
Euro pro Standort. Da will<br />
plötzlich jeder Trafikant sein.<br />
Und das erscheint vielen sogar<br />
erstrebenswert, wenn nach dem<br />
Gießkannenprinzip vorgegangen<br />
würde und alle rund 3.000<br />
Fachgeschäfte gleichermaßen<br />
mit 11.700 Euro profitieren. So<br />
rechnet zumindest die Öffentlichkeit.<br />
Haben also jene recht,<br />
die diesem Fonds eine Überdotierung<br />
vorwerfen, beziehungsweise<br />
was können Sie<br />
dieser die Runde machenden<br />
Milchmädchenrechnung<br />
entgegensetzen?<br />
Das Bundesgremium hat im Zuge<br />
der Verhandlungen vorgerechnet,<br />
daß die Handelsspanne aller<br />
Trafikanten derzeit 350 Millionen<br />
Euro ausmacht. Und daraus generieren sich mit<br />
35 Millionen die zehn Prozent. Wenn die Preise<br />
steigen und der Absatz sinkt, können das natürlich<br />
auch nur 30 Millionen sein. Wenn die Industrie<br />
die Preise erhöht und der Absatz nicht in dem<br />
schwarz an die Wand gemalten Ausmaß zurückgeht,<br />
weil sich etwa in den anderen Ländern<br />
auch etwas tut, kann es mehr sein. Ich kann es<br />
nicht sagen, aber es ist auf jeden Fall ein schönes<br />
Sümmchen, von dem natürlich nur jene<br />
Zuwendungen bekommen, die erhebliche Umsatzverluste<br />
zu beklagen haben, wobei die Fondsgelder<br />
für Betriebskosten, Miete, Abfertigungen<br />
oder den Verlust eines Ablöse- beziehungsweise<br />
Nachfolgebonus gedacht sind.<br />
Der sogenannte „Fonds 1“ mit den Zielgebieten<br />
Steiermark und Kärnten ist mit<br />
450.000 Euro dotiert – 200.000 von Austria-Tabak/JTI,<br />
200.000 von der Wirtschaftskammer,<br />
50.000 von tobaccoland. Wann wird<br />
eine „Soforthilfe“ für die bereits seit Mitte<br />
24 trafikantenzeitung 1/2008<br />
Juli betroffenen Trafikanten in Kärnten und<br />
der Steiermark wirksam. Mit den ersten<br />
Eingängen aus der 10prozentigen Handelsspannenerhöhung<br />
ist ja nicht vor Feber zu<br />
rechnen?<br />
Mag. Dr. Fritz Simhandl:<br />
Die Zukunft wird weisen, ob die Maßnahmen<br />
greifen. Tun sie es nicht, wird die Politik<br />
nachbessern müssen und ihnen weitere folgen<br />
lassen...“<br />
Das sollten Ihnen die Landesgremialobleute der<br />
Steiermark und Kärntens genau sagen können. Ich<br />
weiß bloß, daß man in Kärnten seine Anspruchsberechtigung<br />
bis 14. Dezember beantragen mußte.<br />
Als Kriterien wurden festgeschrieben: Kein<br />
höherer Tabakwarenumsatz im Kalenderjahr 2006<br />
als 990.000 Euro, Bestätigung des Umsatzrückgangs<br />
durch die Monopolverwaltung, Umsatzrückgang<br />
bei Tabakwaren von mindestens<br />
25 Prozent im Zeitraum August bis Oktober<br />
2007 zum Vergleichzeitraum des Vorjahres, die<br />
Unterstützung ist eine einmalige finanzielle<br />
Zuwendung, die Höhe der Zuwendung wird nach<br />
einem Berechnungsschema ermittelt, das den<br />
Umsatzrückgang im Verhältnis zum Umsatz des<br />
Unternehmens und die Höhe des Deckungsbeitrags<br />
aus dem Tabakwarenumsatz<br />
betrachtet.<br />
Gilt diese Hilfe nur für Fachgeschäfte, oder<br />
auch für Verkaufsstellen?<br />
Ob man die Verkaufsstellen auch in die<br />
Zuwendungsüberlegungen miteinbezieht, wird die<br />
Standesvertretung zu definieren haben. Eines<br />
jedenfalls ist sicher: Der Fonds partizipiert auch<br />
von der Handelsspanne der Verkaufsstellen.<br />
Denen gar nichts zu geben – ich weiß nicht ob<br />
das den Billigkeitskriterien entspräche.<br />
Die Verwaltung eines solchen Fonds<br />
erfordert personelle und administrative<br />
Aufwendungen. Wieviel der Fondsgelder<br />
werden in diese Kanäle fließen?<br />
Was uns als Geschäftsstelle betrifft, so gibt das<br />
Gesetz vor, daß uns echte Mehraufwendungen,<br />
die aus dieser Tätigkeit anfallen, abgegolten<br />
werden. Und das wird bei den anderen Stellen<br />
nicht anders sen. Und wie ich die Institutionen<br />
kenne, wird man das schlank halten können,<br />
wobei es davon abhängen wird, wie viele Fälle es<br />
sind, in welchem Zeitlauf sie behandelt werden<br />
müssen und wie sich das Schema<br />
letztlich präsentiert. Je einfacher es<br />
ist, desto weniger arbeitsaufwendig<br />
ist es.<br />
Vor eineinhalb Jahren wurde<br />
das Monopolgesetz verschärft,<br />
um den Trafikanten ja nur ja<br />
keine Lücken offen zu lassen,<br />
aus der Produktwerbung in der<br />
Trafik auch nur einen Cent zu<br />
lukrieren. Nun ist entgeltliche<br />
Werbung erlaubt. Auch dafür<br />
wird man nun eine Ordnung<br />
festschreiben müssen. Wie<br />
wird deren Grundarchitektur<br />
aussehen?<br />
Nachdem der Gesetzgeber dieses<br />
Verbot der entgeltlichen Werbung<br />
gestrichen hat, wird man sich<br />
natürlich um eine Werbeordnung<br />
bemühen müssen und ich bin eigentlich<br />
– ich denke hier nur an den<br />
Jugendschutz – guter Hoffnung,<br />
daß man das über die rechtspolitische<br />
Schiene der Standesregeln<br />
spielen kann, wenngleich es<br />
sicher beim Jugendschutz aufgrund<br />
der Konsensmaterie leichter war,<br />
während es bei der Werbung<br />
konkurrierende Interessen geben wird. Und<br />
korrespondierend dazu muß das Bundesgremium<br />
zu einem Genleman’s Agreement mit den Werbenden<br />
kommen – in friedlicher Koexistenz zu den<br />
Nebenartikelanbietern.<br />
Kritiker des Trafikanten-Paket sehen in der<br />
Zulassung entgeltlicher Werbung nach wie<br />
vor eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.<br />
Sie argumentieren, daß größere<br />
Trafiken an einem guten Standort daraus<br />
mehr Nutzen ziehen werden als kleine <strong>Seite</strong>nstraßen-Trafiken.<br />
Nicht zuletzt deshalb<br />
hat man ja auch die Monopolgesetzreform<br />
im Mai 2006 vorgenommen. Ebenso wie aus<br />
Angst davor, mit bezahlter Werbung einer<br />
Handelsspannendiskussion Tür und Tor zu<br />
öffnen. Zählen diese Vorbehalte jetzt<br />
plötzlich nicht mehr? War also – rückblickend<br />
gesehen - die Monopolgesetzverschärfung<br />
doch eine Anlaßgesetzgebung,<br />
eine „Lex British American Tobacco“?