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Seite 1-32 (pdf, 4,7 Mb) - Trafikantenzeitung

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Im Gespräch<br />

Gründen sind wir auch mit von der Partie. Und<br />

das Finanzministerium ist einerseits Hüter des<br />

politischen Willens dieser Idee und andererseits<br />

– hier geht es ja um viel Geld –Staatskommissär,<br />

der mit entsprechender Fondserfahrung<br />

garantiert, daß alles nach dem Geist des Gesetzes<br />

richtig abläuft – mit letztlich dem Ziel einer,<br />

unbürokratischen und im Interesse des Anspruchberechtigten<br />

raschen Abwicklung, wobei ich hier<br />

an eine unterjährige - also eine im Viertel- oder<br />

Halbjahresrhythmus – denke.<br />

Natürlich nährt ein solcher Solidaritätsfonds<br />

auch die Neidgenossenschaft.<br />

Augrund der kolportierten<br />

35-Millionen-Euro-Dotation des<br />

Solidaritätsfonds errechnen<br />

Trafikanten und Nicht-<br />

Trafikanten für die immer<br />

wieder zitierten 1.000 vom Fall<br />

der 25 Stück Regelung<br />

besonders betroffenen Trafiken<br />

eine Unterstützung von 35.000<br />

Euro pro Standort. Da will<br />

plötzlich jeder Trafikant sein.<br />

Und das erscheint vielen sogar<br />

erstrebenswert, wenn nach dem<br />

Gießkannenprinzip vorgegangen<br />

würde und alle rund 3.000<br />

Fachgeschäfte gleichermaßen<br />

mit 11.700 Euro profitieren. So<br />

rechnet zumindest die Öffentlichkeit.<br />

Haben also jene recht,<br />

die diesem Fonds eine Überdotierung<br />

vorwerfen, beziehungsweise<br />

was können Sie<br />

dieser die Runde machenden<br />

Milchmädchenrechnung<br />

entgegensetzen?<br />

Das Bundesgremium hat im Zuge<br />

der Verhandlungen vorgerechnet,<br />

daß die Handelsspanne aller<br />

Trafikanten derzeit 350 Millionen<br />

Euro ausmacht. Und daraus generieren sich mit<br />

35 Millionen die zehn Prozent. Wenn die Preise<br />

steigen und der Absatz sinkt, können das natürlich<br />

auch nur 30 Millionen sein. Wenn die Industrie<br />

die Preise erhöht und der Absatz nicht in dem<br />

schwarz an die Wand gemalten Ausmaß zurückgeht,<br />

weil sich etwa in den anderen Ländern<br />

auch etwas tut, kann es mehr sein. Ich kann es<br />

nicht sagen, aber es ist auf jeden Fall ein schönes<br />

Sümmchen, von dem natürlich nur jene<br />

Zuwendungen bekommen, die erhebliche Umsatzverluste<br />

zu beklagen haben, wobei die Fondsgelder<br />

für Betriebskosten, Miete, Abfertigungen<br />

oder den Verlust eines Ablöse- beziehungsweise<br />

Nachfolgebonus gedacht sind.<br />

Der sogenannte „Fonds 1“ mit den Zielgebieten<br />

Steiermark und Kärnten ist mit<br />

450.000 Euro dotiert – 200.000 von Austria-Tabak/JTI,<br />

200.000 von der Wirtschaftskammer,<br />

50.000 von tobaccoland. Wann wird<br />

eine „Soforthilfe“ für die bereits seit Mitte<br />

24 trafikantenzeitung 1/2008<br />

Juli betroffenen Trafikanten in Kärnten und<br />

der Steiermark wirksam. Mit den ersten<br />

Eingängen aus der 10prozentigen Handelsspannenerhöhung<br />

ist ja nicht vor Feber zu<br />

rechnen?<br />

Mag. Dr. Fritz Simhandl:<br />

Die Zukunft wird weisen, ob die Maßnahmen<br />

greifen. Tun sie es nicht, wird die Politik<br />

nachbessern müssen und ihnen weitere folgen<br />

lassen...“<br />

Das sollten Ihnen die Landesgremialobleute der<br />

Steiermark und Kärntens genau sagen können. Ich<br />

weiß bloß, daß man in Kärnten seine Anspruchsberechtigung<br />

bis 14. Dezember beantragen mußte.<br />

Als Kriterien wurden festgeschrieben: Kein<br />

höherer Tabakwarenumsatz im Kalenderjahr 2006<br />

als 990.000 Euro, Bestätigung des Umsatzrückgangs<br />

durch die Monopolverwaltung, Umsatzrückgang<br />

bei Tabakwaren von mindestens<br />

25 Prozent im Zeitraum August bis Oktober<br />

2007 zum Vergleichzeitraum des Vorjahres, die<br />

Unterstützung ist eine einmalige finanzielle<br />

Zuwendung, die Höhe der Zuwendung wird nach<br />

einem Berechnungsschema ermittelt, das den<br />

Umsatzrückgang im Verhältnis zum Umsatz des<br />

Unternehmens und die Höhe des Deckungsbeitrags<br />

aus dem Tabakwarenumsatz<br />

betrachtet.<br />

Gilt diese Hilfe nur für Fachgeschäfte, oder<br />

auch für Verkaufsstellen?<br />

Ob man die Verkaufsstellen auch in die<br />

Zuwendungsüberlegungen miteinbezieht, wird die<br />

Standesvertretung zu definieren haben. Eines<br />

jedenfalls ist sicher: Der Fonds partizipiert auch<br />

von der Handelsspanne der Verkaufsstellen.<br />

Denen gar nichts zu geben – ich weiß nicht ob<br />

das den Billigkeitskriterien entspräche.<br />

Die Verwaltung eines solchen Fonds<br />

erfordert personelle und administrative<br />

Aufwendungen. Wieviel der Fondsgelder<br />

werden in diese Kanäle fließen?<br />

Was uns als Geschäftsstelle betrifft, so gibt das<br />

Gesetz vor, daß uns echte Mehraufwendungen,<br />

die aus dieser Tätigkeit anfallen, abgegolten<br />

werden. Und das wird bei den anderen Stellen<br />

nicht anders sen. Und wie ich die Institutionen<br />

kenne, wird man das schlank halten können,<br />

wobei es davon abhängen wird, wie viele Fälle es<br />

sind, in welchem Zeitlauf sie behandelt werden<br />

müssen und wie sich das Schema<br />

letztlich präsentiert. Je einfacher es<br />

ist, desto weniger arbeitsaufwendig<br />

ist es.<br />

Vor eineinhalb Jahren wurde<br />

das Monopolgesetz verschärft,<br />

um den Trafikanten ja nur ja<br />

keine Lücken offen zu lassen,<br />

aus der Produktwerbung in der<br />

Trafik auch nur einen Cent zu<br />

lukrieren. Nun ist entgeltliche<br />

Werbung erlaubt. Auch dafür<br />

wird man nun eine Ordnung<br />

festschreiben müssen. Wie<br />

wird deren Grundarchitektur<br />

aussehen?<br />

Nachdem der Gesetzgeber dieses<br />

Verbot der entgeltlichen Werbung<br />

gestrichen hat, wird man sich<br />

natürlich um eine Werbeordnung<br />

bemühen müssen und ich bin eigentlich<br />

– ich denke hier nur an den<br />

Jugendschutz – guter Hoffnung,<br />

daß man das über die rechtspolitische<br />

Schiene der Standesregeln<br />

spielen kann, wenngleich es<br />

sicher beim Jugendschutz aufgrund<br />

der Konsensmaterie leichter war,<br />

während es bei der Werbung<br />

konkurrierende Interessen geben wird. Und<br />

korrespondierend dazu muß das Bundesgremium<br />

zu einem Genleman’s Agreement mit den Werbenden<br />

kommen – in friedlicher Koexistenz zu den<br />

Nebenartikelanbietern.<br />

Kritiker des Trafikanten-Paket sehen in der<br />

Zulassung entgeltlicher Werbung nach wie<br />

vor eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.<br />

Sie argumentieren, daß größere<br />

Trafiken an einem guten Standort daraus<br />

mehr Nutzen ziehen werden als kleine <strong>Seite</strong>nstraßen-Trafiken.<br />

Nicht zuletzt deshalb<br />

hat man ja auch die Monopolgesetzreform<br />

im Mai 2006 vorgenommen. Ebenso wie aus<br />

Angst davor, mit bezahlter Werbung einer<br />

Handelsspannendiskussion Tür und Tor zu<br />

öffnen. Zählen diese Vorbehalte jetzt<br />

plötzlich nicht mehr? War also – rückblickend<br />

gesehen - die Monopolgesetzverschärfung<br />

doch eine Anlaßgesetzgebung,<br />

eine „Lex British American Tobacco“?

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