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Seite 1-28 (pdf, 5,4 Mb) - Trafikantenzeitung

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Das große Interview<br />

Endeffekt die Chance haben, sich<br />

als Raucher- oder Nichtraucherlokal<br />

auszuweisen, beziehungsweise an<br />

die Problemlösung mit einer speziellen<br />

Absaugung oder etwa einer<br />

Verandanutzung herangehen. Das<br />

sollte man aber wirklich der Phantasie<br />

der Wirtschaft überlassen.<br />

Es sind in diesem Gespräch<br />

schon mehrfach die Stichworte<br />

„Gastronomie“ und „Tankstellen“<br />

gefallen. Nun mehren<br />

sich in den Trafikantenreihen<br />

die Stimmen, die verlangen:<br />

Wenn wir schon die Jugendschutz-Krot<br />

fressen haben<br />

müssen, dann sollte in Hinkunft<br />

der Verkauf von Tabakwaren<br />

den Trafiken vorbehalten<br />

bleiben. Jene, die solches<br />

einfordern, würde a) ein<br />

generelles Rauchverbot in Lokalen, also auch<br />

in den Gastro-Ecken der Tankstellen-Shops,<br />

beziehungsweise b) das Aufspringen des<br />

einen oder anderen Mineralölkonzerns auf<br />

den „No Smoking“-Zug in seinem Gastro-<br />

Bereich aufmunitionieren. Gibt es für diese<br />

Szenarien schon Strategien?<br />

Sollte das absolute Rauchverbot in der Gastronomie<br />

kommen, dann ist es legitim, auch über<br />

korrespondierende Rechtsmaterien zu diskutieren,<br />

also den Paragraph 40 des Tabakmonopolgesetzes<br />

und den Spiess-Erlaß. Aber dabei muß man sich<br />

fragen, wohin denn die Reise gehen soll. Ich warne<br />

vor einem Automatismus der Art, daß man sagt:<br />

Wenn das eine fällt, ist das andere auch gleich<br />

obsolet. Darin sehe ich unter anderem die Gefahr,<br />

einer illegalen Wertschöpfungskette Tür und Tor<br />

zu öffnen. Das heißt: Wenn eine entsprechende<br />

Nachfrage etwa in der Gastronomie gegeben<br />

ist, wird der Wirt die Zigaretten unter der Theke<br />

anbieten und sich diese „illegal“ beschaffen,<br />

weil er sie ja dann auch nicht mehr in größeren<br />

Gebindeformen beim nicht mehr existenten zurayonierten<br />

Trafiken besorgen muß/kann. Oder es<br />

bildet sich eine Grauzone von Zwischenhändlern,<br />

wo Private Zigaretten in größeren Mengen kaufen<br />

und weitergeben. Ich gehe allerdings davon aus,<br />

daß das absolute Rauchverbot nicht kommt. Dann<br />

wird man sich ansehen müssen, was dabei für die<br />

kleineren Lokale herauskommt und – in guter österreichischer<br />

Tradition – unter Einbindung aller jener<br />

Gruppen, die auch damals bei den Verhandlungen<br />

dabei waren, den Geist der Legistik bewerten und<br />

über die daraus resultierenden Konsequenzen<br />

sprechen. Schließlich ist ja die Zurayonierung für<br />

die Monopolverwaltung auch ein Instrument zur<br />

Schaffung einer gerechten Marktordnung, nämlich<br />

einen schwächeren Trafikanten zu stützen. In<br />

Salzburg etwa hatten wir im vergangenen Jahr<br />

den Fall, daß wir eine Tankstelle in der Winterzeit<br />

dem Trafikanten X und während des Sommers dem<br />

Trafikanten Y zugewiesen haben. Und diese<br />

Lösung wurde in einem Urteil des Obersten<br />

Würde ein Rauchverbot in den<br />

Gastro-Ecken der Tankstellen das<br />

Aus für den Zigarettenverkauf in den<br />

Shops bedeuten?<br />

In einem Automatismus der Art, daß<br />

man sagt „Wenn das eine fällt, ist<br />

das andere auch gleich obsolet“,<br />

sehe ich unter anderem die Gefahr,<br />

der Installierung einer illegalen<br />

Wertschöpfungskette...<br />

Jahreswechsel angekündigte<br />

Rundschreiben sind bisher<br />

ausgeblieben. Das hieße ja an<br />

sich, daß noch nichts entschieden<br />

ist. Wo hakt es, warum tut man<br />

sich so schwer?<br />

Was war die Diskussion? Es gab<br />

alte tobaccoland-Verträge mit<br />

Regelungen, die rechtlich nicht<br />

mehr haltbar sind. Und da der<br />

Jugendschutz den Automaten<br />

in den Focus gestellt hat, wurde<br />

nachgedacht, wie man den Nahversorgungsgedanken<br />

neu fassen<br />

könnte. Und da gibt es eine Formel,<br />

die besagt: 75 Prozent der Schächte<br />

sind nach einem nationalen<br />

Ranking zu bestücken und 25 Prozent<br />

kann der Trafikant aufgrund<br />

seiner marktwirtschaftlichen<br />

Kenntnisse in seinem Einzugsbiotop<br />

befüllen. Ob das jetzt so umgesetzt wird,<br />

kann ich nicht sagen – ich habe noch nichts<br />

Schriftliches, zumal es ja auch dieses Ranking<br />

noch nicht gibt – nicht zuletzt deshalb, weil wir<br />

aus Wettbewerbsgründen keine diesbezüglichen<br />

Meldungen haben. Aber es gibt bezüglich einer<br />

legistischen Basis für eine solche Erhebung<br />

Vorschläge an die Politik. Aber da das kein so<br />

drängendes Problem ist, ist man dem noch nicht<br />

näher getreten.<br />

Im Interview in der Jänner-Ausgabe der<br />

<strong>Trafikantenzeitung</strong> hat Bundesgremialvorsteher<br />

Gerichtshofes sogar als mustergültiges Referenzbeispiel<br />

kommentiert.<br />

Komm. Rat Peter Rudolf Trinkl als eine Aufgabe<br />

dieses Jahres eine Werbeordnung für<br />

die Trafiken angesprochen. Diesbezüglich<br />

Ein Thema, das seit Herbst vergangenen<br />

Jahres auf eine Erledigung wartet, ist das der<br />

sind sicherlich auch schon Gespräche mit<br />

der Monopolverwaltung geführt worden. Wie<br />

bedarfsgerechten Automatenbestückung. könnte eine solche tabakmonopolgesetzkonforme<br />

Werbeordnung aussehen?<br />

Diesbezügliche noch für die Zeit vor dem<br />

GUNMETAL_115_82_AUSTRIA.qxd 25.01.2007 14:10 Uhr <strong>Seite</strong> 1<br />

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3/2007 trafikantenzeitung

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