Seite 1-28 (pdf, 5,4 Mb) - Trafikantenzeitung
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Das große Interview<br />
Endeffekt die Chance haben, sich<br />
als Raucher- oder Nichtraucherlokal<br />
auszuweisen, beziehungsweise an<br />
die Problemlösung mit einer speziellen<br />
Absaugung oder etwa einer<br />
Verandanutzung herangehen. Das<br />
sollte man aber wirklich der Phantasie<br />
der Wirtschaft überlassen.<br />
Es sind in diesem Gespräch<br />
schon mehrfach die Stichworte<br />
„Gastronomie“ und „Tankstellen“<br />
gefallen. Nun mehren<br />
sich in den Trafikantenreihen<br />
die Stimmen, die verlangen:<br />
Wenn wir schon die Jugendschutz-Krot<br />
fressen haben<br />
müssen, dann sollte in Hinkunft<br />
der Verkauf von Tabakwaren<br />
den Trafiken vorbehalten<br />
bleiben. Jene, die solches<br />
einfordern, würde a) ein<br />
generelles Rauchverbot in Lokalen, also auch<br />
in den Gastro-Ecken der Tankstellen-Shops,<br />
beziehungsweise b) das Aufspringen des<br />
einen oder anderen Mineralölkonzerns auf<br />
den „No Smoking“-Zug in seinem Gastro-<br />
Bereich aufmunitionieren. Gibt es für diese<br />
Szenarien schon Strategien?<br />
Sollte das absolute Rauchverbot in der Gastronomie<br />
kommen, dann ist es legitim, auch über<br />
korrespondierende Rechtsmaterien zu diskutieren,<br />
also den Paragraph 40 des Tabakmonopolgesetzes<br />
und den Spiess-Erlaß. Aber dabei muß man sich<br />
fragen, wohin denn die Reise gehen soll. Ich warne<br />
vor einem Automatismus der Art, daß man sagt:<br />
Wenn das eine fällt, ist das andere auch gleich<br />
obsolet. Darin sehe ich unter anderem die Gefahr,<br />
einer illegalen Wertschöpfungskette Tür und Tor<br />
zu öffnen. Das heißt: Wenn eine entsprechende<br />
Nachfrage etwa in der Gastronomie gegeben<br />
ist, wird der Wirt die Zigaretten unter der Theke<br />
anbieten und sich diese „illegal“ beschaffen,<br />
weil er sie ja dann auch nicht mehr in größeren<br />
Gebindeformen beim nicht mehr existenten zurayonierten<br />
Trafiken besorgen muß/kann. Oder es<br />
bildet sich eine Grauzone von Zwischenhändlern,<br />
wo Private Zigaretten in größeren Mengen kaufen<br />
und weitergeben. Ich gehe allerdings davon aus,<br />
daß das absolute Rauchverbot nicht kommt. Dann<br />
wird man sich ansehen müssen, was dabei für die<br />
kleineren Lokale herauskommt und – in guter österreichischer<br />
Tradition – unter Einbindung aller jener<br />
Gruppen, die auch damals bei den Verhandlungen<br />
dabei waren, den Geist der Legistik bewerten und<br />
über die daraus resultierenden Konsequenzen<br />
sprechen. Schließlich ist ja die Zurayonierung für<br />
die Monopolverwaltung auch ein Instrument zur<br />
Schaffung einer gerechten Marktordnung, nämlich<br />
einen schwächeren Trafikanten zu stützen. In<br />
Salzburg etwa hatten wir im vergangenen Jahr<br />
den Fall, daß wir eine Tankstelle in der Winterzeit<br />
dem Trafikanten X und während des Sommers dem<br />
Trafikanten Y zugewiesen haben. Und diese<br />
Lösung wurde in einem Urteil des Obersten<br />
Würde ein Rauchverbot in den<br />
Gastro-Ecken der Tankstellen das<br />
Aus für den Zigarettenverkauf in den<br />
Shops bedeuten?<br />
In einem Automatismus der Art, daß<br />
man sagt „Wenn das eine fällt, ist<br />
das andere auch gleich obsolet“,<br />
sehe ich unter anderem die Gefahr,<br />
der Installierung einer illegalen<br />
Wertschöpfungskette...<br />
Jahreswechsel angekündigte<br />
Rundschreiben sind bisher<br />
ausgeblieben. Das hieße ja an<br />
sich, daß noch nichts entschieden<br />
ist. Wo hakt es, warum tut man<br />
sich so schwer?<br />
Was war die Diskussion? Es gab<br />
alte tobaccoland-Verträge mit<br />
Regelungen, die rechtlich nicht<br />
mehr haltbar sind. Und da der<br />
Jugendschutz den Automaten<br />
in den Focus gestellt hat, wurde<br />
nachgedacht, wie man den Nahversorgungsgedanken<br />
neu fassen<br />
könnte. Und da gibt es eine Formel,<br />
die besagt: 75 Prozent der Schächte<br />
sind nach einem nationalen<br />
Ranking zu bestücken und 25 Prozent<br />
kann der Trafikant aufgrund<br />
seiner marktwirtschaftlichen<br />
Kenntnisse in seinem Einzugsbiotop<br />
befüllen. Ob das jetzt so umgesetzt wird,<br />
kann ich nicht sagen – ich habe noch nichts<br />
Schriftliches, zumal es ja auch dieses Ranking<br />
noch nicht gibt – nicht zuletzt deshalb, weil wir<br />
aus Wettbewerbsgründen keine diesbezüglichen<br />
Meldungen haben. Aber es gibt bezüglich einer<br />
legistischen Basis für eine solche Erhebung<br />
Vorschläge an die Politik. Aber da das kein so<br />
drängendes Problem ist, ist man dem noch nicht<br />
näher getreten.<br />
Im Interview in der Jänner-Ausgabe der<br />
<strong>Trafikantenzeitung</strong> hat Bundesgremialvorsteher<br />
Gerichtshofes sogar als mustergültiges Referenzbeispiel<br />
kommentiert.<br />
Komm. Rat Peter Rudolf Trinkl als eine Aufgabe<br />
dieses Jahres eine Werbeordnung für<br />
die Trafiken angesprochen. Diesbezüglich<br />
Ein Thema, das seit Herbst vergangenen<br />
Jahres auf eine Erledigung wartet, ist das der<br />
sind sicherlich auch schon Gespräche mit<br />
der Monopolverwaltung geführt worden. Wie<br />
bedarfsgerechten Automatenbestückung. könnte eine solche tabakmonopolgesetzkonforme<br />
Werbeordnung aussehen?<br />
Diesbezügliche noch für die Zeit vor dem<br />
GUNMETAL_115_82_AUSTRIA.qxd 25.01.2007 14:10 Uhr <strong>Seite</strong> 1<br />
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3/2007 trafikantenzeitung