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Trabrennkalender 06/51 - Trabrennsport.de

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Mitteilungen<br />

In <strong>de</strong>m Protestverfahren<br />

<strong>de</strong>s Berufsfahrers D.Spangenberg - Protestführer –<br />

(Fahrer <strong>de</strong>s zweitplatzierten Pfer<strong>de</strong>s)<br />

gegen<br />

das Gestüt Lauvenburg, - Protestgegner –<br />

vertreten durch <strong>de</strong>n Amateurfahrer H.Gentz (Besitzer <strong>de</strong>s erstplatzierten Pfer<strong>de</strong>s)<br />

wegen Fahrspurverän<strong>de</strong>rung mit Behin<strong>de</strong>rung im Einlauf hat die Rennleitung unter<br />

Mitwirkung von C.Habers (Vorsitzen<strong>de</strong>r), F.Elter, G.Lange und P.Dormann (Beisitzer)<br />

beschlossen:<br />

Der Protest wird zurück gewiesen.<br />

Die Platzierung bleibt unverän<strong>de</strong>rt.<br />

TATBESTAND<br />

Der Protestgegner H.Gentz (Nr. 3 „Increase“) erreichte <strong>de</strong>n Einlauf in <strong>de</strong>r zweiten Spur<br />

und übernahm die Führung, außen begleitet vom Protestführer D.Spangenberg (Nr. 10<br />

„Beauty Exact“). Im Verlauf <strong>de</strong>r Gera<strong>de</strong>n wich „Increase“ mit H.Gentz nach außen und<br />

erreichte das Ziel als Siegerin zwei Längen vor <strong>de</strong>m zweitplatzierten D.Spangenberg.<br />

D.Spangenberg begrün<strong>de</strong>te seinen Protest mit <strong>de</strong>r Tatsache, dass „Increase“ im Einlauf<br />

stetig nach außen gewichen ist. Er selbst habe sein Pferd korrigieren müssen,<br />

wodurch es entschei<strong>de</strong>nd an Schwung verloren habe. Nur durch diese Regelwidrigkeit<br />

sei es H.Gentz möglich gewesen, sich im Ziel vor ihm zu platzieren.<br />

H.Gentz stritt die Fahrspurverän<strong>de</strong>rung nicht ab. Sein Pferd habe sich sehr „schief<br />

gemacht“. Es sei jedoch erst weiter nach außen gewichen, als sich das Pferd von<br />

D.Spangenberg nicht mehr neben ihm befun<strong>de</strong>n habe.<br />

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE<br />

Der form- und fristgerecht eingelegte Protest war nicht begrün<strong>de</strong>t. Aufgrund eigener<br />

Wahrnehmung, <strong>de</strong>r Rennverfilmungen und <strong>de</strong>r Aussagen <strong>de</strong>r Beteiligten steht fest,<br />

dass H.Gentz (Nr. 3 „Increase“) zwar seine Fahrspur im Einlauf nach außen verän<strong>de</strong>rt<br />

hat. Dennoch konnte <strong>de</strong>r Protestführer D.Spangenberg die Reserven seines Pfer<strong>de</strong>s<br />

voll ausschöpfen. Es fiel rasch hinter das vorausfahren<strong>de</strong> Gespann zurück und hätte<br />

sich auch ohne die Fahrspurverän<strong>de</strong>rung nicht vor ihm platzieren können. Der Protest<br />

war aus diesem Grund zurück zu weisen.<br />

RECHTSMITTELBELEHRUNG<br />

Gegen die Entscheidung <strong>de</strong>r Rennleitung kann Berufung zum Rennausschuß eingelegt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Berufungsfrist beträgt eine Woche ab Erhalt <strong>de</strong>r Entscheidung.<br />

Die Berufung ist mündlich zu Protokoll <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong>de</strong>r Aufsichtsorganisation<br />

(HVT) o<strong>de</strong>r per Einschreiben bei dieser einzulegen. Die Berufung soll angeben, wogegen<br />

sie sich wen<strong>de</strong>t. Für Antrag und Begründung gilt <strong>de</strong>r § 1<strong>06</strong> TRO. Beweismittel sind<br />

unverzüglich schriftlich <strong>de</strong>m Rennausschuß zu benennen. Mit <strong>de</strong>r Einlegung <strong>de</strong>r Berufung<br />

ist an die Aufsichtsorganisation die von ihr festgelegte Sicherheitsleistung zu zahlen.<br />

Die Rennleitung <strong>de</strong>s<br />

Berliner Rennverein e.V. in Gelsenkirchen<br />

gez. C.Habers (Vorsitzen<strong>de</strong>r)<br />

6<br />

TRK - Onlineausgabe <strong>51</strong>/20<strong>06</strong>

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