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September 2013 - Sulzfeld

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A<br />

us dem Gemeinderat<br />

Der Gemeinderat <strong>Sulzfeld</strong> traf sich am 30. Juli <strong>2013</strong> im Rathaus in <strong>Sulzfeld</strong> zu einer<br />

öffentlichen und einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung.<br />

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung fand eine Begehung des Schlosses in <strong>Sulzfeld</strong><br />

statt.<br />

Im Zuge der Erschließung neuer Wasservorkommen wurde durch den WZV-Mitte<br />

im Sambachswald eine Versuchsbohrung niedergebracht. Diese soll wieder<br />

vollständig verfüllt werden, da sie für die Trinkwassergewinnung nicht erforderlich<br />

ist. Es gibt nach Angabe des WZV-Mitte aus anderen Bohrungen ausreichend Wasser<br />

zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Aufgrund von Forderungen soll die<br />

Versuchsbohrung nicht wie geplant vollständig verfüllt, sondern auf Trinkwasserqualität<br />

geprüft werden. Hintergrund hierzu ist eine detaillierte Stellungnahme zur<br />

Verwendung des Versuchsbrunnens zur Entlastung des WZV-Mitte von Dr.<br />

Heimbucher, die dem WZV vorgestellt wurde und auch schriftlich vorliegt. In der<br />

Stellungnahme wird beschrieben, dass der Rückbau des Brunnens so gestaltet<br />

werden kann, dass eine mögliche Nutzung dabei getestet wird, ohne dass hierfür<br />

große Kosten entstehen. Der Gemeinderat beschloss, beim WZV-Mitte zu<br />

beantragen, die Versuchsbohrung im Sambachswald sukzessive zu verfüllen, um zu<br />

prüfen, ob eine Wasserqualität erreicht werden kann, die Trinkwasserqualität<br />

entspricht. Außerdem verliest der 1. Bürgermeister Jürgen Heusinger einen Brief an<br />

den WZV-Mitte.<br />

Der Gemeinderat <strong>Sulzfeld</strong> beschloss, die Architektenleistungen für das Projekt<br />

„Altes Schloss – Freifläche“ und „Altes Schloss – Gebäude“ auf eine spätere<br />

Sitzung zu verlegen.<br />

Der Gemeinderat Großbardorf hat die Aufstellung eines gemeindlichen<br />

Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Gemeinde Großbardorf beabsichtigt damit,<br />

mittel- bis langfristig die vorgesehene städtebauliche Entwicklung des gesamten<br />

Gemeindegebietes festzuhalten, wobei der Flächennutzungsplan als vorbereitender<br />

Bauleitplan für Bebauungspläne als grobmaschiges Planungsinstrument dient.<br />

Das beauftragte Planungsbüro der Gemeinde Großbardorf hat mit Schreiben vom<br />

12.07.<strong>2013</strong> die Gemeinde <strong>Sulzfeld</strong>, im Rahmen der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange, von der Planung unterrichtet und bis zum 30.08.<strong>2013</strong> um<br />

Mitteilung gebeten, ob gegen die vorgesehene Planung Einwände bestehen.<br />

Der Gemeinderat <strong>Sulzfeld</strong> beschloss, gegen die Aufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes Großbardorf Einwendungen zu erheben, da die<br />

Sondergebiete WK 64 unmittelbar an der Gemarkungsgrenze liegen und die<br />

Gemeinde <strong>Sulzfeld</strong> somit in der Planungsmöglichkeit beeinträchtigt wird. Außerdem<br />

stimmte die Gemeinde <strong>Sulzfeld</strong> bereits im Regionalplan 3 für das Gebiet WK 65 und<br />

gegen das Gebiet WK64.

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