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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 8<br />

6 Zentrale Sachthemen<br />

6.1 Siedlungsanalyse<br />

Erschliessungsgrad<br />

Die Bauzonen der Gemeinde <strong>Staufen</strong> sind - bis auf das Gebiet Esterli Flöösch - weitgehend<br />

erschlossen. Für diejenigen Flächen, die noch nicht baulich erschlossen sind, bestehen<br />

bereits rechtskräftige Sondernutzungsplanungen oder die Erschliessung ist privatrechtlich<br />

sichergestellt.<br />

Grösse der Bauzonen und Analyse der Nutzungsreserven in den Bauzonen<br />

Wohnen<br />

Gemäss Überbauungsstand der Bauzonen (Stand per Ende 2008) sind in der Gemeinde<br />

<strong>Staufen</strong> 78.9 ha in Zonen mit Wohnnutzung (Wohn- und Mischzonen) vorhanden (siehe<br />

auch Beilage 3). Mittlerweile sind davon 61.0 ha überbaut, demzufolge bleiben insgesamt<br />

17.9 ha als unbebaute Fläche in Wohn- und Mischzonen. Mehrheitlich handelt es sich<br />

um Flächen im Esterli-Flöösch. Dies hat sich bis heute nicht wesentlich verändert.<br />

In der Gemeinde <strong>Staufen</strong> hat sich die Bevölkerung seit den 90-er Jahren bis ins Jahr<br />

2006 (2'341 Einwohner und Einwohnerinnen) nur moderat entwickelt. Die Bevölkerungszahl<br />

beträgt per Ende 2009 rund 2’600 Einwohner und Einwohnerinnen. Gründe hierfür<br />

sind die beschränkten Möglichkeiten, da zur Stadt Lenzburg bereits ein zusammenhängendes<br />

Siedlungsband bestand, andererseits der Staufberg nicht weiter bebaut werden<br />

soll. Mit neuen Überbauungen wie bsp. Sennmatte nahm die Bevölkerung in den letzten<br />

beiden Jahren aber dennoch deutlich zu. Die Verfügbarkeit des Gebietes Esterli-Flöösch<br />

hat sich wegen diverser Beschwerdeverfahren verzögert. Mit dem Rückzug der Beschwerden<br />

kann im Frühjahr 2012 gerechnet werden.<br />

Aufgrund der Überprüfung der Bauzonen und der BNO-Bestimmungen betreffend Verdichtungspotential<br />

ist aufgefallen, dass der Ausbaugrad relativ tief ist.<br />

Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Gemeinde viele Gebiete aufweist,<br />

welche den Einfamilienhauszonen zugeordnet sind und die Quartiere relativ locker überbaut<br />

sind. Meist sind es auch ältere Quartiere, welche noch nach früheren Bauvorschriften<br />

entstanden sind. Es hat sich gezeigt, dass in diesen Quartieren aufgrund der heutigen<br />

Zonenbestimmungen und kantonal abschliessend definierten Messweisen Um- und<br />

Ausbauten, Aufstockungen in diesen Quartieren schwierig zu realisieren sind.<br />

Massnahmen zur sinnvollen Unterstützung einer besseren Ausnutzung<br />

Im Rahmen der BNO-Überarbeitung hat man nun durch die Vereinfachung der Zonenbauvorschriften<br />

(Weglassen Mehrlängenzuschlag, Ausnützungszuschlag für Wintergärten,<br />

Bestimmungen, die Grenzabstände vertraglich reduzieren zu können) Festlegungen<br />

getroffen, welche eine moderate Verdichtung und bessere Ausnützung ermöglichen sollen.<br />

Aufgrund der Mitwirkung wurde darauf verzichtet anstatt der Dorfkernzone eine relativ<br />

offen umschriebene „Entwicklungszone“ zu schaffen. Die Erhaltung des charakteristischen<br />

Ortsbildes kann mit der bestehenden Formulierung besser gerecht werden. Durch<br />

Zuweisen der Sondernutzungsplanpflicht für bestimmte Flächen und Gebiete, werden die<br />

Voraussetzungen für eine zweckmässige Erschliessung und Überbauung geschaffen.

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