Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 6<br />
h) die Optimierung des Langsamverkehrs mit attraktiven und durchgehenden Fuss- und<br />
Radwegverbindungen sowie die Schaffung einer hohen Verkehrssicherheit für alle<br />
Verkehrsteilnehmer,<br />
i) die Erhaltung und Weiterentwicklung der prägenden wertvollen Natur- und Landschaftselemente<br />
im Siedlungsgebiet und im Kulturland, die Erhaltung des Kulturlandes<br />
vorab für eine landwirtschaftliche Produktion, welche die Bodenfruchtbarkeit gewährleistet<br />
und der Erholungsfunktion für die Allgemeinheit dient.<br />
Vorlage Gesamtrevision<br />
Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst:<br />
• die Revision des Bauzonen- und Kulturlandplans (mit verbindlichem und orientierendem<br />
Inhalt);<br />
• die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO; Bestimmungen zum Bauzonenund<br />
Kulturlandplan);<br />
• den <strong>Bericht</strong> nach <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> (orientierender Inhalt zur Planungsrevision).<br />
Der Bauzonen- und Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) bilden<br />
die grundeigentümerverbindlichen Bestandteile der Nutzungsplanung. Behördenverbindliche<br />
Werke mit orientierendem Charakter sind das vom Gemeinderat erarbeitete<br />
Leitbild und das Erschliessungsprogramm.<br />
4 Grundlagen<br />
Neben den kantonalen Grundlagen sowie der übergeordneten Gesetzgebung wurden<br />
insbesondere folgende Grundlagen verwendet:<br />
• Bauzonenplan und Bauordnung der Gemeinde <strong>Staufen</strong>, 10. April 1984 (RR);<br />
• Kulturlandplan und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Staufen</strong>, 11. Juni 1993 (RR);<br />
• Bisher erfolgte Teiländerungen, diverse Daten, siehe Anhang 1;<br />
• Erschliessungsprogramm der Gemeinde <strong>Staufen</strong>, 11. November 2008;<br />
• Bertriebsplan Forstdienste Lenzia;<br />
• Einkaufszentren und Fachmärkte; Vollzugshilfe für die Richt- und Nutzungsplanung<br />
der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau,<br />
Mai 2005;<br />
• Grossratsbeschluss vom 22. Juni 2010; Standorte für Nutzungen von hohem und<br />
mittlerem Verkehrsaufkommen;<br />
• Kurzinventar der Kulturgüter der Gemeinde <strong>Staufen</strong>; kantonale Denkmalpflege, Departements<br />
Bildung, Kultur und Sport, Aarau, September 1996;<br />
• Inventar <strong>Staufen</strong>: Beurteilung potentieller Schutzobjekte; Oktober 2010;<br />
• Inventarplan der Natur- und Landschaftswerte der Gemeinde <strong>Staufen</strong>;<br />
• Berücksichtigung der harmonisierten Baubegriffe und der Messweisen in die Bauund<br />
Nutzungsordnung; Arbeitshilfe Abt. Raumentwicklung, vom Juli 2011;<br />
Eine detaillierte Zusammenstellung der Grundlagen ist in Anhang 2 zu finden.