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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 6<br />

h) die Optimierung des Langsamverkehrs mit attraktiven und durchgehenden Fuss- und<br />

Radwegverbindungen sowie die Schaffung einer hohen Verkehrssicherheit für alle<br />

Verkehrsteilnehmer,<br />

i) die Erhaltung und Weiterentwicklung der prägenden wertvollen Natur- und Landschaftselemente<br />

im Siedlungsgebiet und im Kulturland, die Erhaltung des Kulturlandes<br />

vorab für eine landwirtschaftliche Produktion, welche die Bodenfruchtbarkeit gewährleistet<br />

und der Erholungsfunktion für die Allgemeinheit dient.<br />

Vorlage Gesamtrevision<br />

Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst:<br />

• die Revision des Bauzonen- und Kulturlandplans (mit verbindlichem und orientierendem<br />

Inhalt);<br />

• die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO; Bestimmungen zum Bauzonenund<br />

Kulturlandplan);<br />

• den <strong>Bericht</strong> nach <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> (orientierender Inhalt zur Planungsrevision).<br />

Der Bauzonen- und Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) bilden<br />

die grundeigentümerverbindlichen Bestandteile der Nutzungsplanung. Behördenverbindliche<br />

Werke mit orientierendem Charakter sind das vom Gemeinderat erarbeitete<br />

Leitbild und das Erschliessungsprogramm.<br />

4 Grundlagen<br />

Neben den kantonalen Grundlagen sowie der übergeordneten Gesetzgebung wurden<br />

insbesondere folgende Grundlagen verwendet:<br />

• Bauzonenplan und Bauordnung der Gemeinde <strong>Staufen</strong>, 10. April 1984 (RR);<br />

• Kulturlandplan und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Staufen</strong>, 11. Juni 1993 (RR);<br />

• Bisher erfolgte Teiländerungen, diverse Daten, siehe Anhang 1;<br />

• Erschliessungsprogramm der Gemeinde <strong>Staufen</strong>, 11. November 2008;<br />

• Bertriebsplan Forstdienste Lenzia;<br />

• Einkaufszentren und Fachmärkte; Vollzugshilfe für die Richt- und Nutzungsplanung<br />

der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau,<br />

Mai 2005;<br />

• Grossratsbeschluss vom 22. Juni 2010; Standorte für Nutzungen von hohem und<br />

mittlerem Verkehrsaufkommen;<br />

• Kurzinventar der Kulturgüter der Gemeinde <strong>Staufen</strong>; kantonale Denkmalpflege, Departements<br />

Bildung, Kultur und Sport, Aarau, September 1996;<br />

• Inventar <strong>Staufen</strong>: Beurteilung potentieller Schutzobjekte; Oktober 2010;<br />

• Inventarplan der Natur- und Landschaftswerte der Gemeinde <strong>Staufen</strong>;<br />

• Berücksichtigung der harmonisierten Baubegriffe und der Messweisen in die Bauund<br />

Nutzungsordnung; Arbeitshilfe Abt. Raumentwicklung, vom Juli 2011;<br />

Eine detaillierte Zusammenstellung der Grundlagen ist in Anhang 2 zu finden.

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