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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 5<br />

- Die weiteren im Richtplan festgesetzten kantonalen Pläne und Projekte, insbesondere<br />

Verlegung K 379, Seetalbahnsanierung, Grundwasserschutzareale sind<br />

zu berücksichtigen bzw. nicht zu beeinträchtigen.<br />

3. Komplette Überarbeitung und Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) an<br />

das neue Baugesetz und die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB):<br />

- Änderungen vornehmen, die durch die neuen kantonalen Vorschriften notwendig<br />

werden (insbesondere Definitionen von Massvorschriften, weglassen von übergeordneten<br />

Regelungen wie BauG, BauV).<br />

- Die Grundlage dazu bildet die kant. Muster-BNO.<br />

- Weitere auf Grund der Gesetzgebung nötige Massnahmen in die BNO aufzunehmen,<br />

so dass die baurechtlichen Grundlagen der Gemeinde <strong>Staufen</strong> der aktuellen<br />

übergeordneten Gesetzgebung entsprechen.<br />

- Umsetzung der Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) auf der Grundlage der<br />

neuen Bauverordnung (BauV) vom 1. September 2011.<br />

4. Erstellen des Bauzonenplanes und des Kulturlandplanes in digitaler Form auf Basis<br />

der neusten Vermessungsgrundlagen von Grundbuchplan bzw. Übersichtsplan im<br />

Massstab von 1:5‘000.<br />

- Für den Gemeinderat / die Gemeinde besteht so ein gesamthaft übersichtliches<br />

und abgestimmtes Planwerk, welches die Basis für weitere Planungen bildet.<br />

Konzeptionelle Überlegungen<br />

Als Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanungsrevision gelten das Leitbild<br />

des Gemeinderates <strong>Staufen</strong> (siehe Beilage 1: Leitbild). Dabei wurden die Bereiche Siedlung,<br />

Infrastruktur/Verkehr sowie Umwelt/Natur/Landschaft/Landwirtschaft behandelt.<br />

Die Standortbestimmung und Situationsanalyse haben ergeben, dass sich die Gemeinde<br />

<strong>Staufen</strong> gesund und kontinuierlich entwickelt, jedoch keine zusätzlichen Baulandflächen<br />

benötigt, um diese Entwicklung beizubehalten. Eine Erweiterung der Bauzone für den<br />

Bedarf der nächsten 15 Jahre ist nicht erforderlich. Notwendige Korrekturen am Bauzonenrand<br />

sind vorzunehmen (prüfen diverser gesetzlicher Vorgaben und privater Begehren).<br />

Mit den erwähnten Revisionen werden folgende Ziele und konzeptionelle Überlegungen<br />

verfolgt:<br />

a) die Erhaltung der Standortvorteile mit den attraktiven Wohnlagen, den vielfältigen Erholungsmöglichkeiten<br />

sowie der reizvollen Kulturlandschaft,<br />

b) die Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Erholen,<br />

c) die Schaffung günstiger räumlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung,<br />

d) die Erreichung einer guten Siedlungs-, Freiraum- und Architekturqualität mit einer<br />

sorgfältigen Umgebungsgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet,<br />

e) die massvolle Verdichtung und haushälterische Bodennutzung unter Wahrung angemessener<br />

Grün- und Freiräume,<br />

f) die Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der prägenden Bauten und Anlagen sowie<br />

der Naturelemente,<br />

g) die Erhaltung und Weiterentwicklung der guten Anbindung an das Strassen-, Schienen-<br />

und Busnetz,

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