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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 4<br />

Strassennetz. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) ist mit Haltestellen<br />

des Regionalbusses Lenzburg sicher gestellt.<br />

Die Vorgaben des kantonalen Richtplans sind im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />

in <strong>Staufen</strong> zu berücksichtigen (z.B. Umsetzung behördenverbindlicher<br />

Siedlungstrenngürtel, Naturschutzzonen von kantonaler Bedeutung im Wald usw.) und<br />

auf kommunaler Stufe umzusetzen.<br />

Neben notwendig gewordenen Anpassungen an das übergeordnete Recht sollen mit der<br />

Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland die Vielzahl der Teiländerungen<br />

der kommunalen Nutzungsplanung zusammengefügt und in digitaler Form aufgearbeitet<br />

werden.<br />

Sowohl der Bauzonen- und Kulturlandplan als auch die BNO werden zudem hinsichtlich<br />

ihrer Zweckmässigkeit überprüft. Bestimmungen, die sich als nicht praxistauglich herausgestellt<br />

haben oder nicht mehr nachvollziehbar sind, sollen geändert oder aufgehoben<br />

werden.<br />

3 Ziel und Zweck, konzeptionelle Überlegungen (Leitbild)<br />

Ziel und Zweck<br />

Mit der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung werden folgende Ziele verfolgt:<br />

1. Revision des Bauzonenplanes unter Überprüfung des Zonenplanes und des bestehenden<br />

Zonengefüges (Zonenzugehörigkeit, Zonenabgrenzung, Zonenübergänge,<br />

Entwicklungsmöglichkeiten und Nutzungspotenzial) für den Bedarf der nächsten 15<br />

Jahre.<br />

- Arrondierung Bauzonengrenze: kleinere Einzonungen von Erschliessungsstrassen<br />

am Siedlungsrand, Fläche entlang Seetalbahn Gebiet Kulmerweg, usw.);<br />

- Abgrenzung Bauzonen gegenüber Kulturland/Nichtbauzone überprüfen und wo<br />

möglich an bestehenden, festen Grenzen, natürliche Begebenheiten, Parzellengrenzen<br />

und bestehende Nutzungen anpassen;<br />

- Dorfkernplanung/Ortsbildschutz: Aufzeigen der gewünschten Entwicklung im charakteristischen<br />

Dorfkern, Zuordnung der Dorfkernzone partiell überprüfen.<br />

2. Revision des Kulturlandplanes sowie Umsetzung der übergeordneten Vorgaben (Gesetze<br />

Bund und Kanton, kant. Richtplan). Insbesondere:<br />

- Umsetzung Siedlungstrenngürtel westlich und südlich des Staufbergs;<br />

- Bedarfsüberprüfung von Intensiv-Landwirtschaftszonen und Festlegung von Siedlungsstandorten<br />

mittels so genannten „Siedlungseiern“ für die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe in der Landschaftsschutzzone und im Siedlungstrenngürtel;<br />

- Umsetzung Naturschutzzonen von kantonaler und kommunaler Bedeutung im<br />

Kulturland und im Wald, Amphibien- und Wildtiervernetzung gemäss Landschaftsentwicklungsprogramm;<br />

- Umsetzung Inventar Kulturobjekte von kommunaler Bedeutung (Substanzschutzund<br />

Volumenschutzobjekte);<br />

- Umsetzung des Inventars Historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS): Schutz<br />

vorhandener historischer Bausubstanz sowie wertvoller historischer Wegbegleiter<br />

und Kunstbauten;

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