Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 3<br />
1 Anlass<br />
Der Bauzonenplan und die Bauordnung sind vor 26 Jahren, der Kulturlandplan und die<br />
Nutzungsordnung vor 17 Jahren von der Gemeinde beschlossen worden, noch vor dem<br />
neuen Baugesetz 1993 und dem Richtplan 1996. Die aktuellen, mehr als 15 Jahre alten<br />
Planungsunterlagen sind infolge mehrerer Anpassungen nicht mehr übersichtlich. Gemäss<br />
<strong>Art</strong>. 15 RPG sollte die kommunale Nutzungsplanung alle 10 bis 15 Jahre überprüft<br />
werden. In <strong>Staufen</strong> ist eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung daher angebracht.<br />
Der Gemeinderat <strong>Staufen</strong> beabsichtigt, die Revision des Bauzonenplanes und des Kulturlandplanes<br />
sowie die Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) an die geänderten<br />
gesetzlichen Bestimmungen und Bedürfnisse sowie aktueller kommunalen Bedürfnisse<br />
und Entwicklungsfragen durchzuführen und auf einen neuen Zeithorizont von<br />
15 Jahren auszurichten.<br />
Umsetzung der IVHB<br />
Seitens des Kantons war vorgesehen, die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) auf 1.<br />
Januar 2011 einzuführen. Ziel ist die einheitliche Umschreibung der Begriffe und der<br />
Messweisen. Der Grosse Rat hat beschlossen, dass an der Ausnützungsziffer festgehalten<br />
werden kann. Die Abteilung Raumentwicklung (ARE) begrüsst die Absicht der Gemeinde<br />
<strong>Staufen</strong>, die Harmonisierung der Baubegriffe in der laufenden Gesamtrevision zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Einführung der Harmonisierung der Baubegriffe hat sich verzögert. Am 1. September<br />
2011 ist mit der neuen Bauverordnung die Grundlage für die Einführung der Harmonisierung<br />
der Baubegriffe (IVHB) gelegt worden. Mit den vorliegenden Unterlagen wird die<br />
Harmonisierung der Baubegriffe in der laufenden Gesamtrevision berücksichtigt, sodass<br />
die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Staufen</strong> für die nächsten 15 Jahren Bestand<br />
haben sollte.<br />
2 Ausgangslage<br />
Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> verfügt über einen Bauzonenplan und eine Bauordnung aus dem<br />
Jahre 1984 sowie einen Kulturlandplan und Nutzungsordnung aus dem Jahre 1993.<br />
Seither sind einige Teiländerungen des Bauzonen- und Kulturlandplans und der Bauund<br />
Nutzungsordnung erfolgt, letztmals für die Gebiete Esterli-Flöösch-Galgenacker-<br />
Fünflinden und Hugstöck.<br />
Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist in einem zusammenhängenden Siedlungsband mit der Stadt<br />
Lenzburg verwachsen, die ein regionales Zentrum bildet. Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> hat einen<br />
entsprechenden dörflichen Charakter. Die Siedlungsentwicklung fokussiert sich mit<br />
der abgeschlossenen Sondernutzungsplanung auf das Gebiet Esterli-Flöösch an der<br />
Gemeindegrenze zu Lenzburg sowie auf die vereinzelt noch unüberbauten Flächen im<br />
übrigen Baugebiet von <strong>Staufen</strong>.<br />
Das Gebiet im Süden und Westen der Gemeinde <strong>Staufen</strong> sowie der Staufberg sind landschaftlich<br />
wertvoll und dienen als Naherholungsraum für die Gemeinde. Diese Gebiete<br />
sind im Richtplan als Siedlungstrenngürtel und als Naturschutzzone von kant. Bedeutung<br />
(Südhang Staufberg) ausgeschieden.<br />
Die Gemeinde verfügt mit den Kantonsstrassen K 2<strong>47</strong>, K 249, K 379 und dem nahegelegenen<br />
Autobahnanschlüssen an die A1 über eine gute Anbindung ans übergeordnete