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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 3<br />

1 Anlass<br />

Der Bauzonenplan und die Bauordnung sind vor 26 Jahren, der Kulturlandplan und die<br />

Nutzungsordnung vor 17 Jahren von der Gemeinde beschlossen worden, noch vor dem<br />

neuen Baugesetz 1993 und dem Richtplan 1996. Die aktuellen, mehr als 15 Jahre alten<br />

Planungsunterlagen sind infolge mehrerer Anpassungen nicht mehr übersichtlich. Gemäss<br />

<strong>Art</strong>. 15 RPG sollte die kommunale Nutzungsplanung alle 10 bis 15 Jahre überprüft<br />

werden. In <strong>Staufen</strong> ist eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung daher angebracht.<br />

Der Gemeinderat <strong>Staufen</strong> beabsichtigt, die Revision des Bauzonenplanes und des Kulturlandplanes<br />

sowie die Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) an die geänderten<br />

gesetzlichen Bestimmungen und Bedürfnisse sowie aktueller kommunalen Bedürfnisse<br />

und Entwicklungsfragen durchzuführen und auf einen neuen Zeithorizont von<br />

15 Jahren auszurichten.<br />

Umsetzung der IVHB<br />

Seitens des Kantons war vorgesehen, die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) auf 1.<br />

Januar 2011 einzuführen. Ziel ist die einheitliche Umschreibung der Begriffe und der<br />

Messweisen. Der Grosse Rat hat beschlossen, dass an der Ausnützungsziffer festgehalten<br />

werden kann. Die Abteilung Raumentwicklung (ARE) begrüsst die Absicht der Gemeinde<br />

<strong>Staufen</strong>, die Harmonisierung der Baubegriffe in der laufenden Gesamtrevision zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Einführung der Harmonisierung der Baubegriffe hat sich verzögert. Am 1. September<br />

2011 ist mit der neuen Bauverordnung die Grundlage für die Einführung der Harmonisierung<br />

der Baubegriffe (IVHB) gelegt worden. Mit den vorliegenden Unterlagen wird die<br />

Harmonisierung der Baubegriffe in der laufenden Gesamtrevision berücksichtigt, sodass<br />

die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde <strong>Staufen</strong> für die nächsten 15 Jahren Bestand<br />

haben sollte.<br />

2 Ausgangslage<br />

Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> verfügt über einen Bauzonenplan und eine Bauordnung aus dem<br />

Jahre 1984 sowie einen Kulturlandplan und Nutzungsordnung aus dem Jahre 1993.<br />

Seither sind einige Teiländerungen des Bauzonen- und Kulturlandplans und der Bauund<br />

Nutzungsordnung erfolgt, letztmals für die Gebiete Esterli-Flöösch-Galgenacker-<br />

Fünflinden und Hugstöck.<br />

Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist in einem zusammenhängenden Siedlungsband mit der Stadt<br />

Lenzburg verwachsen, die ein regionales Zentrum bildet. Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> hat einen<br />

entsprechenden dörflichen Charakter. Die Siedlungsentwicklung fokussiert sich mit<br />

der abgeschlossenen Sondernutzungsplanung auf das Gebiet Esterli-Flöösch an der<br />

Gemeindegrenze zu Lenzburg sowie auf die vereinzelt noch unüberbauten Flächen im<br />

übrigen Baugebiet von <strong>Staufen</strong>.<br />

Das Gebiet im Süden und Westen der Gemeinde <strong>Staufen</strong> sowie der Staufberg sind landschaftlich<br />

wertvoll und dienen als Naherholungsraum für die Gemeinde. Diese Gebiete<br />

sind im Richtplan als Siedlungstrenngürtel und als Naturschutzzone von kant. Bedeutung<br />

(Südhang Staufberg) ausgeschieden.<br />

Die Gemeinde verfügt mit den Kantonsstrassen K 2<strong>47</strong>, K 249, K 379 und dem nahegelegenen<br />

Autobahnanschlüssen an die A1 über eine gute Anbindung ans übergeordnete

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