Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 29<br />
Gestützt auf die Einwendungsverhandlungen hat der Gemeinderat am 14.08.2012 folgende<br />
Änderungen und Anpassungen an der Planungsvorlage erlassen, welche der Gemeindeversammlung<br />
vom 21. November 2012 beantragt werden.<br />
Bauzonen- und Kulturlandplan<br />
- Verzicht auf das Substanzschutzobjekt Nr. 917, Wohnhaus Fliederweg 1.<br />
- Verzicht auf den Orientierungsinhalt „Grundwasserschutzzone Bleichmatt“.<br />
Bau- und Nutzungsordnung<br />
- § 9 Abs. 9 letzter Satz BNO: Auf die Sonderregelung der Kniestockwerke von 1.00m<br />
wird verzichtet. Es gelten die 1.20m Kniestockhöhe gemäss BauV wie in den übrigen<br />
Zonen. Die gegenüber heute höheren Dachgeschosse sind im Rahmen der Vorgaben<br />
zur Dorfkernzone zu beurteilen.<br />
- § 24 Abs. 3 BNO wird wie folgt präzisiert:<br />
Einzelbäume,<br />
best. Obstbäume<br />
grüner Punkt<br />
- siedlungs- und landschaftsprägendes<br />
Naturelement<br />
- Kulturrelikt<br />
angemessene Pflege und Baumschnitt,<br />
bei Überalterung oder wenn<br />
zwingende Gründe es erfordern, kann<br />
der Gemeinderat eine Schlagbewilligung<br />
erteilen. Dies ist in der Regel mit<br />
Ersatzauflagen zu verbinden.<br />
Erschliessungsprogramm<br />
Das Inventarblatt des Gebietes Hauptstrasse wird aufgrund des heutigen Planungsstandes<br />
aktualisiert. Auf den Wortlaut „Trottoir ausbauen“ wird verzichtet.<br />
Mit diesen Änderungen werden die wesentlichen Ziele und Anliegen der Bauzonen- und<br />
Kulturlandplanung sowie der BNO nicht berührt. Es konnten jedoch berechtigte Interessen<br />
von privaten Grundeigentümern berücksichtigt und bereinigt werden.<br />
Seon, im August 2012<br />
Flury Planer + Ingenieure AG<br />
O. Flury M. Räber