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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 28<br />

diesbezüglichen Massnahmen in der Nutzungsplanung - aber auch sonst - zusammengefasst.<br />

Mobilisierung Verdichtungspotential<br />

Verbesserung der Siedlungsqualität,<br />

Strassenraumgestaltung<br />

Abstimmung Siedlung und<br />

Verkehr,<br />

publikumsintensive Nutzungen<br />

Regionale Abstimmung<br />

BNO-Überarbeitung: Durch die Vereinfachung der Zonenbauvorschriften<br />

(Anpassungen von Mehrlängenzuschlag, Ausnützungszuschläge für Wintergärten,<br />

Bestimmungen, die Grenzabstände vertraglich reduzieren zu können)<br />

werden Festlegungen getroffen, welche eine moderate Verdichtung und bessere<br />

Ausnützung ermöglichen.<br />

In der Dorfkernzone werden Stellung der Bauten, Grenz- und Gebäudeabstände<br />

und Gebäudehöhen vom Gemeinderat von Fall zu Fall, unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlichen Verhältnisse sowie der baupolizeilichen und gesundheitlichen<br />

Erfordernisse, unter angemessener Abwägung der beteiligten<br />

privaten Interessen festgelegt. Er kann geschlossene Bauweise verlangen<br />

oder gestatten, sofern die architektonische Lösung befriedigt und der Zusammenbau<br />

im Interesse des Dorfbildes liegt.<br />

Eine gute bauliche Gestaltung der Quartiere, des Aussenraumes und der öffentlichen<br />

Räume sind die Voraussetzungen für eine gute Siedlungsqualität.<br />

Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> hat mit der neu überarbeiteten Bau- und Nutzungsordnung<br />

(BNO) die Grundlage für die Umsetzung dieser Anforderungen gelegt.<br />

Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen, Arealüberbauungen sind<br />

entsprechende Vorgaben aufgrund kommunaler und kantonaler Gesetzgebung<br />

einzuhalten. Weiter wurde insbesondere die Dorfkernzone eingehend<br />

überprüft und entsprechende Vorgaben zu Aufwertung, Siedlungsqualität<br />

und Erneuerung in den Vorschriften aufgenommen.<br />

Die getroffenen Massnahmen kommen den Forderungen nach einem sorgsamen<br />

Umgang mit Ortsbildern und einer guten Siedlungsqualität entgegen<br />

(§ 42 BauG).<br />

Wegen den Einzonungen für das Wohnen sowie wegen den Umzonungen für<br />

das Gewerbe sind keine negativen Auswirkungen auf die Zufahrtsachsen und<br />

das Siedlungsgebiet zu erwarten. Zusätzlich zum „Lenzopark“ werden keine<br />

Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte festgelegt (separates Verfahren).<br />

Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurden die bestehenden gewerblich<br />

nutzbaren Zonen überprüft und in der BNO die erwünschten und zulässigen<br />

Nutzungen (Verkaufsnutzungen max. 500 m 2 Nettoladenfläche in der<br />

Wohn- und Gewerbezone) diesbezüglich präzisiert.<br />

Die regionale Abstimmung für die vorliegende Planung wurde vorgenommen<br />

und konnte positiv abgeschlossen werden.<br />

10 Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens<br />

Das Mitwirkungsverfahren erfolgte parallel mit der ersten kantonalen Vorprüfung. Der<br />

Gemeinderat hat das Ergebnis in einem separaten <strong>Bericht</strong> zusammengefasst und in der<br />

vorliegenden Planung berücksichtigt.<br />

11 Ergebnis der öffentlichen Auflage<br />

Die öffentliche Auflage erfolgte mit sämtlichen Auflageunterlagen nach Vorliegen der abschliessenden<br />

kantonalen Vorprüfung vom 16. April bis am 15. Mai 2012 innert Frist.<br />

Von den zehn Anträgen konnten zwei durch Rückzug als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben<br />

werden. Fünf Anträge konnten gutgeheissen werden. Die verbleibenden Anträge<br />

wurden abgewiesen.

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