Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 28<br />
diesbezüglichen Massnahmen in der Nutzungsplanung - aber auch sonst - zusammengefasst.<br />
Mobilisierung Verdichtungspotential<br />
Verbesserung der Siedlungsqualität,<br />
Strassenraumgestaltung<br />
Abstimmung Siedlung und<br />
Verkehr,<br />
publikumsintensive Nutzungen<br />
Regionale Abstimmung<br />
BNO-Überarbeitung: Durch die Vereinfachung der Zonenbauvorschriften<br />
(Anpassungen von Mehrlängenzuschlag, Ausnützungszuschläge für Wintergärten,<br />
Bestimmungen, die Grenzabstände vertraglich reduzieren zu können)<br />
werden Festlegungen getroffen, welche eine moderate Verdichtung und bessere<br />
Ausnützung ermöglichen.<br />
In der Dorfkernzone werden Stellung der Bauten, Grenz- und Gebäudeabstände<br />
und Gebäudehöhen vom Gemeinderat von Fall zu Fall, unter Berücksichtigung<br />
der tatsächlichen Verhältnisse sowie der baupolizeilichen und gesundheitlichen<br />
Erfordernisse, unter angemessener Abwägung der beteiligten<br />
privaten Interessen festgelegt. Er kann geschlossene Bauweise verlangen<br />
oder gestatten, sofern die architektonische Lösung befriedigt und der Zusammenbau<br />
im Interesse des Dorfbildes liegt.<br />
Eine gute bauliche Gestaltung der Quartiere, des Aussenraumes und der öffentlichen<br />
Räume sind die Voraussetzungen für eine gute Siedlungsqualität.<br />
Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> hat mit der neu überarbeiteten Bau- und Nutzungsordnung<br />
(BNO) die Grundlage für die Umsetzung dieser Anforderungen gelegt.<br />
Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen, Arealüberbauungen sind<br />
entsprechende Vorgaben aufgrund kommunaler und kantonaler Gesetzgebung<br />
einzuhalten. Weiter wurde insbesondere die Dorfkernzone eingehend<br />
überprüft und entsprechende Vorgaben zu Aufwertung, Siedlungsqualität<br />
und Erneuerung in den Vorschriften aufgenommen.<br />
Die getroffenen Massnahmen kommen den Forderungen nach einem sorgsamen<br />
Umgang mit Ortsbildern und einer guten Siedlungsqualität entgegen<br />
(§ 42 BauG).<br />
Wegen den Einzonungen für das Wohnen sowie wegen den Umzonungen für<br />
das Gewerbe sind keine negativen Auswirkungen auf die Zufahrtsachsen und<br />
das Siedlungsgebiet zu erwarten. Zusätzlich zum „Lenzopark“ werden keine<br />
Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte festgelegt (separates Verfahren).<br />
Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurden die bestehenden gewerblich<br />
nutzbaren Zonen überprüft und in der BNO die erwünschten und zulässigen<br />
Nutzungen (Verkaufsnutzungen max. 500 m 2 Nettoladenfläche in der<br />
Wohn- und Gewerbezone) diesbezüglich präzisiert.<br />
Die regionale Abstimmung für die vorliegende Planung wurde vorgenommen<br />
und konnte positiv abgeschlossen werden.<br />
10 Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens<br />
Das Mitwirkungsverfahren erfolgte parallel mit der ersten kantonalen Vorprüfung. Der<br />
Gemeinderat hat das Ergebnis in einem separaten <strong>Bericht</strong> zusammengefasst und in der<br />
vorliegenden Planung berücksichtigt.<br />
11 Ergebnis der öffentlichen Auflage<br />
Die öffentliche Auflage erfolgte mit sämtlichen Auflageunterlagen nach Vorliegen der abschliessenden<br />
kantonalen Vorprüfung vom 16. April bis am 15. Mai 2012 innert Frist.<br />
Von den zehn Anträgen konnten zwei durch Rückzug als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben<br />
werden. Fünf Anträge konnten gutgeheissen werden. Die verbleibenden Anträge<br />
wurden abgewiesen.