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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 21<br />

Naturschutzzonen in Kulturland<br />

Folgende Naturschutzzonen werden im Kulturlandplan bezeichnet:<br />

- Schutzzone Staufberg Südhang wurde an den aktuellen Pflegeplan angepasst. Die<br />

Festlegungen betreffend Hecken, Hochstammobstbäume und schützenswerten<br />

Bäumen konnten mit den kantonalen Instanzen (ARE/ALG) geklärt werden. Das Ziel<br />

ist, die Qualität der Staufbergsüdhanges zu erhalten.<br />

Mit dem Pflegeplan will der Gemeinderat zusammen mit dem Kanton Pflege und Nutzungen<br />

und somit das Nebeneinander von Nutzkulturen und Naturvorrangflächen regeln.<br />

- Naturschutzzone ehemalige Kiesgrube Buech-Steiacher<br />

- Magerwiese / Trockenstandort beim Scheibenstand<br />

- Das Feuchtgebiet Holzschopf dient dem Amphibienverbund<br />

- Extensiv genutzte Wiesen dienen als Verbindungs- und Vernetzungselement<br />

Naturschutzzonen im Wald<br />

- Naturschutzzone Wald (Staufberg)<br />

Die Naturschutzzone Wald beinhaltet Altholzinseln (Gütsch, Westflanke Staufberg),<br />

einen früheren Orchideenstandort welcher im Rahmen der übrigen Massnahmen<br />

wieder nach Möglichkeit gefördert werden soll (Staufberg, Waldrand), Niederwald<br />

(Staufberg, Schaffen von stufigem Waldrand und Fördern von seltenen Baumarten),<br />

eine schützenswerte Nussbaum-Allee Chileweg sowie ein Feuchtgebiet im Wald<br />

(Gebiet Asp).<br />

Am 3. April 2009 stimmte die Abteilung für Baubewilligungen dem Aufwertungsprojekt<br />

für Amphibien im Gebiet Asp zu.<br />

Die Schutzzonen, die geschützten Waldränder sowie der Verlauf des Waldes wurden<br />

bereits einmal von Frank Hämmerli, Forstdienste Lenzia, überprüft. Gemäss kant.<br />

Stellungnahme wurde der aufgewertete Waldrand im Gebiet „Gütsch“ ebenfalls aufgenommen.<br />

Überlagerte Schutzzonen (Es wird im Detail auf die einzelnen Kapitel verwiesen).<br />

- Landschaftsschutzzone (Ergänzung aufgrund Umsetzung Siedlungstrenngürtel)<br />

- Freihaltebereich (Ergänzung aufgrund Umsetzung Siedlungstrenngürtel)<br />

- Bereich für Amphibien- und Wildtiervernetzung (Voraussetzung für Amphibien- und<br />

Wildtierdurchlass).<br />

Naturobjekte<br />

Die Naturobjekte (Hecken, Hochstammbestand, Einzelbäume und Baumgruppen) werden<br />

im Bauzonen- und Kulturlandplan festgelegt. wurden folgende Ergänzungen vorgenommen:<br />

- Schutz für die Hecke beim Feldweg (Nahe Schützenhaus);<br />

- Schutz für die Hecke bei der Spezialzone Erholung „Unteri Buechrüti“;<br />

- Geschützt wird der Hochstammobstbestand bei der Ausserdorfstrasse, Holzgasse<br />

(Seenerweg), Unterrainweg (Im Hermen);<br />

- Im Bereich Gradwohl werden die Hecken gemäss Kulturlandplan 1988 übernommen;

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