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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 20<br />

Umzonungen<br />

11 Umzonung auf Parz. Nr. 959 von Wohnzone 3 (W3) in Einfamilienhauszone (EF);<br />

12 Umzonung auf Parz. Nrn. 1028,<br />

1029, 338<br />

13 Umzonung auf Parz. Nrn. 1072,<br />

1073, 1074 u. 1075<br />

von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone am Hang<br />

(EFH<br />

von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone am Hang<br />

(EFH);<br />

14 Umzonung auf Parz. Nr. 1044 u.<br />

901<br />

von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF);<br />

15 Umzonung auf Parz. 398 von Einfamilienhauszone (EF) in Dorfkernzone (D);<br />

16 Umzonung Parz. Nr. 976 von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF);<br />

17 Umzonung auf Parz. Nrn. 402,<br />

1120 u. 1057;<br />

von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF)<br />

18 Umzonung auf Parz. Nr. 1043 von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF);<br />

19 Umzonung auf Parz. Nr. 232 von Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) in Wohnund<br />

Gewerbezone 2 (WG2)<br />

20 Umzonung auf Parz. Nr. 227 von Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) in Zone für Öffentliche<br />

Bauten und Anlagen (Oe);<br />

21 Umzonung der Parz. Nrn. 178,<br />

179, 833, 1091, 1092, 1093, 1094,<br />

1095, 1096<br />

von Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) in Wohnzone 2<br />

(W2);<br />

Die vorgenommenen Änderungen sind zur Orientierung im Plan Bauzonen- und Kulturlandänderungsplan,<br />

Massstab 1:2‘500, ersichtlich.<br />

Flächenstatistik<br />

(Tabellarische Übersicht im Anhang 11, sowie im Flächenstatistikplan)<br />

Die Gesamtvorlage sieht Umzonungen von 0.98 ha und Einzonungen von 1.10 ha vor.<br />

Die einzelnen Umzonungen innerhalb des Baugebietes sind nicht richtplanrelevant.<br />

Die Einzonung im Gebiet Neumatt entlang der SBB in die Zone für öffentliche Bauten und<br />

Anlagen ist mit einer Fläche von 0.13 ha nicht richtplanrelevant. Bei den übrigen Einzonungen<br />

handelt es sich um bestehende Gartennutzungen, Hausumschwung und Gebäudearrondierungen<br />

sowie Strassen mit Erschliessungsfunktion für das Baugebiet, die seit<br />

jeher als solche genutzt werden und nicht unter die Richtplanklausel von 3 ha fallen<br />

(weitgehend überbautes Gebiet).<br />

Nach Abzug der Verkehrsflächen, der bereits überbauten Areale, sowie der geringfügigen<br />

Anpassungen an die Parzellengrenzen (gelten alle als weitgehend überbaut), beträgt<br />

die richtplanrelevante Erweiterung des Siedlungsgebietes ca. 0.27 ha. Im Jahr 2007 hat<br />

die Gemeinde das Siedlungsgebiet um 1.2 ha erweitert. Die nun vorliegende Bauzonenerweiterung<br />

von insgesamt 1.<strong>47</strong> ha liegt unter dem im Richtplan festgesetzten Schwellenwert<br />

von 3 ha. Der Richtplan wird nach der Genehmigung der Nutzungsplanung durch<br />

den Regierungsrat fortgeschrieben.<br />

Festlegungen im Kulturlandplan<br />

Landwirtschaftszone / Speziallandwirtschaftszonen<br />

Aufgrund der Besprechung mit den Landwirten konnten die Entwicklungsvorhaben restlos<br />

abgeklärt werden. Die Speziallandwirtschaftszonen Geflügelfarm sind gemäss Nachfrage<br />

bei den Landwirten Philipp Gradwohl und Bruno Bolliger so beizubehalten.

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