Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 20<br />
Umzonungen<br />
11 Umzonung auf Parz. Nr. 959 von Wohnzone 3 (W3) in Einfamilienhauszone (EF);<br />
12 Umzonung auf Parz. Nrn. 1028,<br />
1029, 338<br />
13 Umzonung auf Parz. Nrn. 1072,<br />
1073, 1074 u. 1075<br />
von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone am Hang<br />
(EFH<br />
von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone am Hang<br />
(EFH);<br />
14 Umzonung auf Parz. Nr. 1044 u.<br />
901<br />
von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF);<br />
15 Umzonung auf Parz. 398 von Einfamilienhauszone (EF) in Dorfkernzone (D);<br />
16 Umzonung Parz. Nr. 976 von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF);<br />
17 Umzonung auf Parz. Nrn. 402,<br />
1120 u. 1057;<br />
von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF)<br />
18 Umzonung auf Parz. Nr. 1043 von Dorfkernzone (D) in Einfamilienhauszone (EF);<br />
19 Umzonung auf Parz. Nr. 232 von Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) in Wohnund<br />
Gewerbezone 2 (WG2)<br />
20 Umzonung auf Parz. Nr. 227 von Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) in Zone für Öffentliche<br />
Bauten und Anlagen (Oe);<br />
21 Umzonung der Parz. Nrn. 178,<br />
179, 833, 1091, 1092, 1093, 1094,<br />
1095, 1096<br />
von Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) in Wohnzone 2<br />
(W2);<br />
Die vorgenommenen Änderungen sind zur Orientierung im Plan Bauzonen- und Kulturlandänderungsplan,<br />
Massstab 1:2‘500, ersichtlich.<br />
Flächenstatistik<br />
(Tabellarische Übersicht im Anhang 11, sowie im Flächenstatistikplan)<br />
Die Gesamtvorlage sieht Umzonungen von 0.98 ha und Einzonungen von 1.10 ha vor.<br />
Die einzelnen Umzonungen innerhalb des Baugebietes sind nicht richtplanrelevant.<br />
Die Einzonung im Gebiet Neumatt entlang der SBB in die Zone für öffentliche Bauten und<br />
Anlagen ist mit einer Fläche von 0.13 ha nicht richtplanrelevant. Bei den übrigen Einzonungen<br />
handelt es sich um bestehende Gartennutzungen, Hausumschwung und Gebäudearrondierungen<br />
sowie Strassen mit Erschliessungsfunktion für das Baugebiet, die seit<br />
jeher als solche genutzt werden und nicht unter die Richtplanklausel von 3 ha fallen<br />
(weitgehend überbautes Gebiet).<br />
Nach Abzug der Verkehrsflächen, der bereits überbauten Areale, sowie der geringfügigen<br />
Anpassungen an die Parzellengrenzen (gelten alle als weitgehend überbaut), beträgt<br />
die richtplanrelevante Erweiterung des Siedlungsgebietes ca. 0.27 ha. Im Jahr 2007 hat<br />
die Gemeinde das Siedlungsgebiet um 1.2 ha erweitert. Die nun vorliegende Bauzonenerweiterung<br />
von insgesamt 1.<strong>47</strong> ha liegt unter dem im Richtplan festgesetzten Schwellenwert<br />
von 3 ha. Der Richtplan wird nach der Genehmigung der Nutzungsplanung durch<br />
den Regierungsrat fortgeschrieben.<br />
Festlegungen im Kulturlandplan<br />
Landwirtschaftszone / Speziallandwirtschaftszonen<br />
Aufgrund der Besprechung mit den Landwirten konnten die Entwicklungsvorhaben restlos<br />
abgeklärt werden. Die Speziallandwirtschaftszonen Geflügelfarm sind gemäss Nachfrage<br />
bei den Landwirten Philipp Gradwohl und Bruno Bolliger so beizubehalten.