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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 18<br />

In Rücksprache mit der Abteilung Raumentwicklung wird die Parzelle 613 aus der kommunalen<br />

Landschaftsschutzzone entlassen.<br />

6.9 Abbaugebiete<br />

Materialabbaugebiete<br />

Im Richtplan sind folgende Materialabbaugebiete aufgenommen:<br />

- Kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet (Beschluss 3.1, Nr. 119a). Der Standort ist im<br />

Kulturlandplan als Abbauzone bereits umgesetzt.<br />

- Kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet mit Abstimmungsbedarf (Beschluss 4.1,<br />

Nr. 119K) <strong>Staufen</strong>/Schafisheim. Bei diesem Standort besteht noch ein erheblicher<br />

Abstimmungsbedarf, weshalb er vorerst als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen<br />

ist. Momentan besteht kein Festsetzungsbedarf in der Nutzungsplanung.<br />

Spezialzone Schlammweiher<br />

Der kleine Schlammweiher im Länzert ist nach wie vor in Betrieb und in der heutigen Zonierung<br />

nicht konform. Die benötigte Fläche wurde einer Spezialzone Schlammweiher mit<br />

Auflagen für die Rekultivierung (Amphibien und Wildtierdurchlass) zugeordnet.<br />

Beim Materialabbau „Hugstöck 3b“ war vorgesehen, ein Gesamtkonzept zum ökologischen<br />

Ausgleich über das gesamte Abbaugebiet zu erarbeiten. Das Konzept sollte insbesondere<br />

Massnahmen zum ökologischen Ausgleich, zu den Amphibien und zu gebietsfremden<br />

invasiven Pflanzen aufzeigen und den landwirtschaftlichen Bedürfnissen<br />

Rechnung tragen. Abklärungen haben ergeben, dass dieses Konzept bewilligt wurde. Die<br />

vorliegende Nutzungsplanung setzt dieses Konzept um (z.B. Nachnutzungsbestimmungen<br />

in der Spezialzone „Schlammweiher“.<br />

6.10 Amphibien- und Wildtiervernetzung<br />

Der südlich von <strong>Staufen</strong> im Richtplan festgesetzte Vernetzungskorridor liegt im Wald. Auf<br />

eine Festlegung im Nutzungsplan und BNO wurde verzichtet, da diese Sache eines kantonalen<br />

Projektes bedarf. Es wurden aber auch keine Festlegungen getroffen, welche einem<br />

solchen Vorhaben entgegenstehen würden. Hingegen wurde nordwestlich von <strong>Staufen</strong><br />

im Gebiet Länzert die Voraussetzungen für die im Landschaftsentwicklungsprogramm<br />

(LEP) der Repla Lenzburg-Seetal vorgesehene Vernetzung von Amphibien und Wildtieren<br />

geschaffen. Da nördlich der Aarauerstrasse ein Schlammweiher besteht und auf der<br />

anderen Strassenseite im Süden im Gebiet Hugstöck Kies abgebaut wird, können Vernetzungsmassnahmen<br />

für wie Amphibien und Klein- oder allenfalls Wildtiere im Rahmen<br />

der Rekultivierung einfach und mit vertretbaren finanziellen Aufwendungen realisiert werden.<br />

Grundlage für die Festlegungen bildeten Abklärungen und Begehungen mit den<br />

Fachspezialistinnen Frau Esther Krummenacher (Amphibien) und Frau Dr. Helen Müri<br />

(Wildtiere).<br />

6.11 Kantonale Richtplananpassung<br />

Wie bereits erwähnt ist die Festlegung des Einkaufszentrums/Fachmarktes im Gebiet<br />

„LenzoPark“ im Richtplan nicht mehr notwendig, da der „LenzoPark“ zum Zentrumsstandort<br />

von Lenzburg gezählt wird. Die für den „LenzoPark“ erforderliche Anpassung der<br />

Nutzungsplanung ist wie bereits erwähnt, nicht Gegenstand dieser Nutzungsplanungsrevision,<br />

sondern wird gemäss Besprechung mit Vertretern des Departementes Bau, Ver-

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