Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 18<br />
In Rücksprache mit der Abteilung Raumentwicklung wird die Parzelle 613 aus der kommunalen<br />
Landschaftsschutzzone entlassen.<br />
6.9 Abbaugebiete<br />
Materialabbaugebiete<br />
Im Richtplan sind folgende Materialabbaugebiete aufgenommen:<br />
- Kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet (Beschluss 3.1, Nr. 119a). Der Standort ist im<br />
Kulturlandplan als Abbauzone bereits umgesetzt.<br />
- Kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet mit Abstimmungsbedarf (Beschluss 4.1,<br />
Nr. 119K) <strong>Staufen</strong>/Schafisheim. Bei diesem Standort besteht noch ein erheblicher<br />
Abstimmungsbedarf, weshalb er vorerst als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen<br />
ist. Momentan besteht kein Festsetzungsbedarf in der Nutzungsplanung.<br />
Spezialzone Schlammweiher<br />
Der kleine Schlammweiher im Länzert ist nach wie vor in Betrieb und in der heutigen Zonierung<br />
nicht konform. Die benötigte Fläche wurde einer Spezialzone Schlammweiher mit<br />
Auflagen für die Rekultivierung (Amphibien und Wildtierdurchlass) zugeordnet.<br />
Beim Materialabbau „Hugstöck 3b“ war vorgesehen, ein Gesamtkonzept zum ökologischen<br />
Ausgleich über das gesamte Abbaugebiet zu erarbeiten. Das Konzept sollte insbesondere<br />
Massnahmen zum ökologischen Ausgleich, zu den Amphibien und zu gebietsfremden<br />
invasiven Pflanzen aufzeigen und den landwirtschaftlichen Bedürfnissen<br />
Rechnung tragen. Abklärungen haben ergeben, dass dieses Konzept bewilligt wurde. Die<br />
vorliegende Nutzungsplanung setzt dieses Konzept um (z.B. Nachnutzungsbestimmungen<br />
in der Spezialzone „Schlammweiher“.<br />
6.10 Amphibien- und Wildtiervernetzung<br />
Der südlich von <strong>Staufen</strong> im Richtplan festgesetzte Vernetzungskorridor liegt im Wald. Auf<br />
eine Festlegung im Nutzungsplan und BNO wurde verzichtet, da diese Sache eines kantonalen<br />
Projektes bedarf. Es wurden aber auch keine Festlegungen getroffen, welche einem<br />
solchen Vorhaben entgegenstehen würden. Hingegen wurde nordwestlich von <strong>Staufen</strong><br />
im Gebiet Länzert die Voraussetzungen für die im Landschaftsentwicklungsprogramm<br />
(LEP) der Repla Lenzburg-Seetal vorgesehene Vernetzung von Amphibien und Wildtieren<br />
geschaffen. Da nördlich der Aarauerstrasse ein Schlammweiher besteht und auf der<br />
anderen Strassenseite im Süden im Gebiet Hugstöck Kies abgebaut wird, können Vernetzungsmassnahmen<br />
für wie Amphibien und Klein- oder allenfalls Wildtiere im Rahmen<br />
der Rekultivierung einfach und mit vertretbaren finanziellen Aufwendungen realisiert werden.<br />
Grundlage für die Festlegungen bildeten Abklärungen und Begehungen mit den<br />
Fachspezialistinnen Frau Esther Krummenacher (Amphibien) und Frau Dr. Helen Müri<br />
(Wildtiere).<br />
6.11 Kantonale Richtplananpassung<br />
Wie bereits erwähnt ist die Festlegung des Einkaufszentrums/Fachmarktes im Gebiet<br />
„LenzoPark“ im Richtplan nicht mehr notwendig, da der „LenzoPark“ zum Zentrumsstandort<br />
von Lenzburg gezählt wird. Die für den „LenzoPark“ erforderliche Anpassung der<br />
Nutzungsplanung ist wie bereits erwähnt, nicht Gegenstand dieser Nutzungsplanungsrevision,<br />
sondern wird gemäss Besprechung mit Vertretern des Departementes Bau, Ver-