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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 17<br />

gende Planung steht diesem Ziel nicht entgegen (vgl. auch Ziff. 6.6 Abstimmung Siedlung<br />

und Verkehr).<br />

Erschliessungsprogramm, Erschliessung und Etappierung<br />

Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision hat der Gemeinderat das bestehende Erschliessungsprogramm<br />

von 1980 aufgrund der aktuellen und geänderten Verhältnisse<br />

überarbeitet. Es besteht aus Inventar, Kostenschätzung, Zeitplan und <strong>Bericht</strong> (siehe Erschliessungsprogramm).<br />

Die Gebiete mit Sondernutzungsplanpflicht sind im Bauzonenund<br />

Kulturlandplan ausgeschieden.<br />

Wege<br />

Die durch das Gemeindegebiet von <strong>Staufen</strong> verlaufenden verschiedenen Wanderwege<br />

sind im Bauzonen- und Kulturlandplan zur Orientierung dargestellt.<br />

Durch das Gemeindegebiet von <strong>Staufen</strong> verlaufen einige historische Verkehrswege und<br />

Fusswege von nationaler, regionaler und kommunaler Bedeutung, teilweise mit Substanz.<br />

Die Objekte mit viel Substanz und ihre Wegbegleiter wurden in der vorliegenden<br />

Nutzungsplanung als Schutz- und Kulturobjekte aufgenommen.<br />

6.8 Siedlungstrenngürtel<br />

Im Richtplan ist zwischen den Gemeinden <strong>Staufen</strong> und Schafisheim sowie südlich von<br />

<strong>Staufen</strong> im Richtplan ein sogenannter Siedlungstrenngürtel eingetragen. Dessen Umsetzung<br />

erfolgt im Bauzonen- und Kulturlandplan Richtung Schafisheim mit Hilfe eines Freihaltebereich<br />

Hochbauten und südlich von <strong>Staufen</strong> mittels Landschaftsschutzzone. Materialabbaugebiete<br />

liegen nicht im Widerspruch zu den mittels Freihaltebereichen umgesetzten<br />

Siedlungstrenngürteln. Materialabbau ist in den Freihaltebereichen explizit zugelassen.<br />

Der Freihaltebereich im Gebiet Flöösch wurde nicht bis an die Bauzone erweitert,<br />

weil einerseits immer noch eine Verlegung der Schafisheimerstrasse möglich sein soll<br />

und andererseits die Ausdehnung gemäss dem kantonalen Richtplan ausgeschieden<br />

wurde. Zudem soll zum Baugebiet ein Puffer ohne Freihaltebereich bleiben soll.<br />

Damit für bestehende Betriebe in der Landschaftsschutzzone betriebsnotwendige Entwicklungen,<br />

Aus- und Neubauten möglich bleiben, ist die Landschaftsschutzzone rund<br />

um das Hofareal symbolisch („Siedlungsei“) abzugrenzen. Anlässlich einer Informationsveranstaltung<br />

wurden die Landwirte gebeten, ihre Um-, Aus- und Neubauvorhaben darzulegen.<br />

Aufgrund der eingegangenen Unterlagen bzw. den Angaben anlässlich der Informationsveranstaltung<br />

konnten die Entwicklungsvorstellungen und konkreten Bauvorhaben<br />

geprüft und gegebenenfalls die „Siedlungseier“ angepasst werden.<br />

Südlich der Speziallandwirtschaftszone Geflügelfarm wird die Landschaftsschutzzone auf<br />

einer Parzelle ausgespart, weil die Parzelle dort als Hirschgehege mit Unterstand genutzt<br />

wird. Das Bauvorhaben wurde vor 2-3 Jahren bewilligt. Die Abgrenzung soll deshalb beibehalten<br />

werden.<br />

Ein Teil der Stützmauer auf der Parzelle Nr. 612, Kurt und Gisela Schallenberger, liegt in<br />

der Landwirtschaftszone. Im Rahmen des laufenden Baubewilligungsverfahrens wird<br />

nach Rücksprache mit den Fachstellen Abteilung für Raumentwicklung und Baubewilligungen<br />

vorgeschlagen, ein Streifen entlang der Stützmauer der Einfamilienhauszone zuzuweisen.<br />

Der Bereich des bestehenden Pferdeauslaufes angrenzend an das Gebäude<br />

soll der Grünzone zugewiesen werden. Eine weitere Pferdeweide ist auf Parzelle Nr. 613.<br />

Die Parzelle Nr. 613 ist bisher der kommunalen Landschaftsschutzzone zugewiesen.

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