Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 16<br />
sind in der Mitwirkung eingeladen worden, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Diese wurden<br />
geprüft und gewürdigt (vgl. Mitwirkungsbericht). Mit dem Gemeinderat Schafisheim<br />
hat bezüglich Kiesstrasse eine Besprechung stattgefunden.<br />
Abstimmung betreffend weiteren kantonalen Plänen und Projekten<br />
Die Nutzungsplanung berücksichtigt rechtskräftige, laufende oder vorgesehene kantonalen<br />
Vorhaben, Pläne und zugehörige Vorschriften angemessen. Es werden keine Massnahmen<br />
oder Festlegungen getroffen, die die Realisierung der Vorhaben beeinträchtigen.<br />
So als Beispiel:<br />
- Das im Richtplan als Zwischenergebnis aufgenommene Strassenvorhaben: Verlegung<br />
K379;<br />
- Im Richtplan als Bahnvorhaben enthalten: Seetalbahn, sicherungstechnische Sanierung<br />
und rationalisierter Bahnbetrieb;<br />
- Das Waldgebiet „Länzert“ ist im Richtplan als kant. Interessengebiet für Grundwasserschutzareale<br />
festgesetzt. Wie empfohlen, wird das Areal im Kulturlandplan zur<br />
Orientierung dargestellt.<br />
6.7 Verkehr<br />
Motorisierter Individualverkehr, Verkehrskapazität<br />
Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> verfügt im Allgemeinen über ein gut ausgebautes Strassennetz,<br />
das laufend erneuert und in Stand gehalten wird. Die Problematik der belasteten Ortsdurchfahrt<br />
ist erkannt worden. Mit dem Projekt Tempo 30 wurde eine flächendeckende<br />
Massnahme realisiert, welche den Verkehr beruhigt und die Verkehrssicherheit erhöht<br />
und wesentlich zur Steigerung der Siedlungsqualität beiträgt. Die Kantonsstrassen sind<br />
von den Tempo30-Bestimmungen ausgenommen. Die Möglichkeiten für Einkaufszentren/Fachmärkte<br />
sind soweit Gegenstand dieses Verfahrens so angeordnet, dass sie gut<br />
mit dem ÖV-erschlossen oder erschliessbar sind. Die Ortsdurchfahrt <strong>Staufen</strong> wird nicht<br />
tangiert.<br />
Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist eng mit der Stadt Lenzburg verflochten. Bezüglich dem „LenzoPark“<br />
werden die Fragen der Parkierung und des öffentlichen Verkehrs im Zusammenhang<br />
mit dem UVP-Verfahren geklärt. Weitergehende Verkehrsstrategien sind im Rahmen<br />
des vorliegenden Nutzungsplanungsverfahrens nicht erforderlich.<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Der Hauptübergang der Seetalbahn ist saniert. Die übrigen Übergänge sollen in nächster<br />
Zeit saniert werden.<br />
Über den Bahnhof Lenzburg ist man gut an das Netz der SBB angeschlossen. Zurzeit ist<br />
zudem ein regionales Buskonzept in Erarbeitung.<br />
Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist mit den Haltestellen Kreuzweg, MZG-Lindenplatz und Beyeler<br />
an den Regionalbus Lenzburg angeschlossen. Einzelne Gebiete von <strong>Staufen</strong> sind durch<br />
eine Haltestelle unweit der Gemeindegrenze durch den Städtlibus von Lenzburg erschlossen.<br />
Einzelne Gebiete wie das Ausserdorf sind nicht optimal durch den ÖV versorgt. Im Agglomerationsprogramm<br />
der Regionalplanungsgruppe Lenzburg ist eine Haltestelle <strong>Staufen</strong><br />
im Bereich Kulmerweg als mögliche Infrastrukturoptimierung enthalten. Die vorlie-