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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 16<br />

sind in der Mitwirkung eingeladen worden, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Diese wurden<br />

geprüft und gewürdigt (vgl. Mitwirkungsbericht). Mit dem Gemeinderat Schafisheim<br />

hat bezüglich Kiesstrasse eine Besprechung stattgefunden.<br />

Abstimmung betreffend weiteren kantonalen Plänen und Projekten<br />

Die Nutzungsplanung berücksichtigt rechtskräftige, laufende oder vorgesehene kantonalen<br />

Vorhaben, Pläne und zugehörige Vorschriften angemessen. Es werden keine Massnahmen<br />

oder Festlegungen getroffen, die die Realisierung der Vorhaben beeinträchtigen.<br />

So als Beispiel:<br />

- Das im Richtplan als Zwischenergebnis aufgenommene Strassenvorhaben: Verlegung<br />

K379;<br />

- Im Richtplan als Bahnvorhaben enthalten: Seetalbahn, sicherungstechnische Sanierung<br />

und rationalisierter Bahnbetrieb;<br />

- Das Waldgebiet „Länzert“ ist im Richtplan als kant. Interessengebiet für Grundwasserschutzareale<br />

festgesetzt. Wie empfohlen, wird das Areal im Kulturlandplan zur<br />

Orientierung dargestellt.<br />

6.7 Verkehr<br />

Motorisierter Individualverkehr, Verkehrskapazität<br />

Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> verfügt im Allgemeinen über ein gut ausgebautes Strassennetz,<br />

das laufend erneuert und in Stand gehalten wird. Die Problematik der belasteten Ortsdurchfahrt<br />

ist erkannt worden. Mit dem Projekt Tempo 30 wurde eine flächendeckende<br />

Massnahme realisiert, welche den Verkehr beruhigt und die Verkehrssicherheit erhöht<br />

und wesentlich zur Steigerung der Siedlungsqualität beiträgt. Die Kantonsstrassen sind<br />

von den Tempo30-Bestimmungen ausgenommen. Die Möglichkeiten für Einkaufszentren/Fachmärkte<br />

sind soweit Gegenstand dieses Verfahrens so angeordnet, dass sie gut<br />

mit dem ÖV-erschlossen oder erschliessbar sind. Die Ortsdurchfahrt <strong>Staufen</strong> wird nicht<br />

tangiert.<br />

Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist eng mit der Stadt Lenzburg verflochten. Bezüglich dem „LenzoPark“<br />

werden die Fragen der Parkierung und des öffentlichen Verkehrs im Zusammenhang<br />

mit dem UVP-Verfahren geklärt. Weitergehende Verkehrsstrategien sind im Rahmen<br />

des vorliegenden Nutzungsplanungsverfahrens nicht erforderlich.<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Der Hauptübergang der Seetalbahn ist saniert. Die übrigen Übergänge sollen in nächster<br />

Zeit saniert werden.<br />

Über den Bahnhof Lenzburg ist man gut an das Netz der SBB angeschlossen. Zurzeit ist<br />

zudem ein regionales Buskonzept in Erarbeitung.<br />

Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist mit den Haltestellen Kreuzweg, MZG-Lindenplatz und Beyeler<br />

an den Regionalbus Lenzburg angeschlossen. Einzelne Gebiete von <strong>Staufen</strong> sind durch<br />

eine Haltestelle unweit der Gemeindegrenze durch den Städtlibus von Lenzburg erschlossen.<br />

Einzelne Gebiete wie das Ausserdorf sind nicht optimal durch den ÖV versorgt. Im Agglomerationsprogramm<br />

der Regionalplanungsgruppe Lenzburg ist eine Haltestelle <strong>Staufen</strong><br />

im Bereich Kulmerweg als mögliche Infrastrukturoptimierung enthalten. Die vorlie-

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