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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 15<br />

unempfindliche Nutzung vorzuschreiben. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Hochspannungsleitung<br />

immer noch sachgerecht und wird nicht verändert (Planbeständigkeit).<br />

Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS)<br />

Betreffend der zonenkonformen baulichen Nutzung (Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />

und Leitungsabstand) bestehen im Bereich der bestehenden Starkstromleitungen<br />

der NOK (220kV) und der SBB (132 kV) Einschränkungen aufgrund des übergeordneten<br />

Rechts (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, NISV, vom<br />

23. Dezember 1999 und Verordnung über elektrische Leitungen vom 30. März 1994,<br />

LeV). Diese gesetzlichen Grundlagen gelten für die rechtskräftigen Bauzonen heute<br />

schon.<br />

Die bei der letzten Teiländerung im Esterli-Flöösch festgelegten Massnahmen entlang<br />

der bestehenden Starkstromleitung der NOK (110 kV), des AEW (16 kV) und den SBB<br />

(132 kV) wurden beibehalten (Planbeständigkeit). Die entsprechenden Nachweise zur<br />

Einhaltung der NIS-Verordnung sind im Gestaltungsplan- resp. im Baubewilligungsverfahren<br />

zu erbringen.<br />

Abstimmung Nutzung / Verkehr<br />

Gemäss Raumordnungskonzept, RaumentwicklungAargau (reAG), moblilitätAargau sind<br />

bei der weiteren räumlichen Entwicklung Siedlung und Verkehr besser aufeinander abzustimmen.<br />

Gemäss reAG liegt <strong>Staufen</strong> in einem urbanen Entwicklungsraum und gehört<br />

zur Arbeitsmarktregion Lenzburg und ist Teil der Agglomeration der Kernstadt Lenzburg.<br />

Die letzte Teiländerung der Nutzungsplanung trug dem Rechnung. So bildet das Gebiet<br />

„Esterli-Flöösch“ weiterhin das einzige Reservegebiet der Gemeinde <strong>Staufen</strong> und ist<br />

auch für die Region Lenzburg ein sehr wichtiges Entwicklungsgebiet. Die vorliegende<br />

Planung bildet zusammen mit weiteren Massnahmen wie bsp. dem flächendeckend<br />

(Kantonsstrassen ausgenommen) eingeführten Tempo 30 Voraussetzungen für die angestrebte<br />

Verbesserung der Lebensqualität und Standortattraktivität für das urbane<br />

Wohnen und Arbeiten. Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist mit den Haltestellen Kreuzweg, MZG-<br />

Lindenplatz und Beyeler an den Regionalbus Lenzburg angeschlossen. Einzelne Gebiete<br />

von <strong>Staufen</strong> sind durch eine Haltestelle unweit der Gemeindegrenze durch den Städtlibus<br />

von Lenzburg erschlossen. Einzelne Gebiete wie das Ausserdorf sind nicht optimal durch<br />

den ÖV versorgt. Verbesserungen werden laufend angeregt. Im Agglomerationsprogramm<br />

der Regionalplanungsgruppe Lenzburg-Seetal ist eine Haltestelle <strong>Staufen</strong> im Bereich<br />

Kulmerweg als mögliche Infrastrukturoptimierung enthalten (vgl. Anhang 12). Diese<br />

Haltestelle ist in der Richtplanteiländerung vom 22. Juni 2010 als Vororientierung vorgesehen<br />

(Haltestelle Seetal V 3.3 Pkt. 5.1 Eisenbahn Vororientierung Nr. 70). Ein Projekt<br />

liegt noch nicht vor. Im Rahmen der Nutzungsplanung wird die Voraussetzung für eine<br />

künftige Haltestelle geschaffen und die dafür erforderliche Fläche der Parz. Nr. 46 neu<br />

der Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Entlang des Kulmerweges<br />

wird ein schmaler Streifen der Wohnzone 3 für allfällige Anpassungen der Erschliessungsanlagen<br />

zugewiesen.<br />

Regionale Abstimmung<br />

Die vorliegende Planung entspricht den bestehenden überörtlichen bzw. regionalen Planungen<br />

und Konzepten und unterstützt diese (z.B. Agglomerationsprogramm, Infrastrukturvorhaben<br />

wie bsp. Esterli-Flöösch, Entwicklungskonzepte, LEP bsp. Amphibien- und<br />

Wildtiervernetzung). Die Regionalplanungsgruppe Lenzburg-Seetal (Repla) hat zur Nutzungsplanung<br />

eine separate (positive) Stellungnahme erstellt. Die Nachbargemeinden

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