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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 14<br />

Abstimmung auf die Entwässerungsplanung<br />

Die Abstimmung auf die Entwässerungsplanung der Gemeinde (GEP) wurde in der vorliegenden<br />

Nutzungsplanung vorgenommen (Erschliessungsprogramm).<br />

Altlasten<br />

Die Parzelle 599 im Gebiet Zelgli ist im Kataster der belasteten Standorte (KBS) eingetragen,<br />

da sich die darauf die Deponie Kiesgrube Zelgli West befindet (Standort Nr.<br />

AA4210.0007-1). Es ist von keiner Gefährdung des Grundwassers auszugehen. Gemäss<br />

der kantonalen Fachstelle ist gegen die Beibehaltung des (Schlamm)-Weihers bzw. Erstellung<br />

eines Weihers ist nichts einzuwenden.<br />

Die Deponie in der Kiesgrube Steiacher ist gemäss Kanton für einen Eintrag im KBS vorgesehen<br />

(Standort Nr. AA207.003-1). Der Standort ist untersuchungsbedürftig. Bei baulichen<br />

Massnahmen sind die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen.<br />

Es ist klar, dass betreffend baulichen Massnahmen eine kant. Zustimmung einzuholen<br />

und beim Bau oder Ausbau der Weiher über den beiden belasteten Standorten eine langfristig<br />

wirksame Sohlenabdichtung zu erstellen ist.<br />

Es ist festzuhalten, dass es sich sowohl im Gebiet Zelgli als auch im Gebiet Steiacher<br />

beim dem Eintrag im Kulturlandplan mit einem Symbol festgelegten Weiherstandort der<br />

jeweils um bestehende Nassstellen handelt, welche wegen der Vernetzung des Amphibienzuges<br />

beibehalten werden sollen.<br />

Die vorliegende Nutzungsplanung hat somit keinen Einfluss und Auswirkungen auf die<br />

Altlastensituation.<br />

Luftreinhaltung<br />

Die Gemeinde <strong>Staufen</strong> besitzt kein Gesamtkonzept für die Parkierung gemäss § 55 Abs.<br />

4 BauG. Ein solches ist auch nicht Gegenstand dieser Planung. Falls erforderlich, wird<br />

ein solches zu einem späteren Zeitpunkt koordiniert mit der Stadt Lenzburg erarbeitet. Es<br />

kann aber festgehalten werden, dass die ÖV-Erschliessung laufend optimiert wird. Die<br />

Zonen, in denen Einkaufszentren/Fachmärkte oder sonstige publikumsintensive Einrichtungen<br />

bestehen bzw. möglich sind, sind gut durch den ÖV erschlossen („LenzoPark“)<br />

oder ohne weiteres gut an den ÖV anschliessbar (Esterli-Flöösch, zusätzliche Haltestellen<br />

bei Behinderten-Werkstatt vorgesehen, weitere grundsätzlich möglich). Weitere von<br />

der Gemeinde <strong>Staufen</strong> erlassene Massnahmen wie flächendeckend Tempo 30 führen<br />

zudem zur Verbesserung der Luftqualität.<br />

Lärmschutz<br />

Die lärmvorbelasteten Bauzonen entlang der drei Hauptverkehrsstrassen wurden überprüft<br />

und die im Rahmen einer früheren Teiländerung aufgestuften Bauzonen entsprechend<br />

den kantonalen Grundlagen und Angaben angepasst.<br />

Im Bereich des Schiessstandes wurden die Wohnzonen seinerzeit aufgestuft und mit<br />

speziellen Lärmschutzvorschriften belegt. Nachdem der Schiessstand aufgegeben wurde,<br />

sind diese Lärmbestimmungen ebenfalls angepasst worden.<br />

Aufgrund der vorhandenen grossen Lärmbelastung entlang der K2<strong>47</strong> wurden die betroffenen<br />

Flächen in der letzten Teiländerung Esterli-Flöösch mit einer Gestaltungsplanpflicht<br />

belegt. In den Sondernutzungsvorschriften des zu erstellenden Gestaltungsplanes<br />

ist eine dem Lärmschutzrecht entsprechende Anordnung der Räume oder lärm-

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