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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 12<br />

6.5 Siedlungsqualität, Ortsbildschutz, Siedlungserneuerung<br />

Eine gute bauliche Gestaltung der Quartiere, des Aussenraumes und der öffentlichen<br />

Räume sind die Voraussetzungen für eine gute Siedlungsqualität. Die Gemeinde <strong>Staufen</strong><br />

hat mit der neu überarbeiteten Bau- und Nutzungsordnung die Grundlage für die Umsetzung<br />

dieser Anforderungen gelegt. Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen, Arealüberbauungen<br />

sind entsprechende Vorgaben aufgrund kommunaler und kantonaler Gesetzgebung<br />

einzuhalten. Weiter wurde insbesondere die Dorfkernzone mittels einer Konzeptstudie<br />

in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Ortsbildschutz eingehend überprüft<br />

und entsprechende Grundlagen zur Aufwertung, Siedlungsqualität und Erneuerung der<br />

Quartiere erarbeitet.<br />

Das Ortsbild der Gemeinde <strong>Staufen</strong> ist gemäss Inventar der Ortsbilder der Schweiz<br />

(ISOS) von regionaler Bedeutung. In der Gemeinde stehen fünf Gebäude unter kantonalem<br />

Denkmalschutz. Diese sind im Bauzonen- und Kulturlandplan als Orientierungsinhalt<br />

dargestellt.<br />

Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurde das vom Kanton erarbeitete Kurzinventar<br />

vom 29. Oktober 1999 umgesetzt und die entsprechenden Substanzschutzobjekte<br />

festgelegt. In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Ortsbildpflege wurden auch die weiteren<br />

Schutzobjekte (Volumenschutzobjekte, zu erhaltende Fassadenfluchten) bearbeitet<br />

und in die Planung aufgenommen.<br />

Michael Hanak, Zürich wurde mit der Beurteilung der Schutzwürdigkeit der beauftragt. Alle<br />

Liegenschaften konnten im Innern besichtigt werden. Mit dem vorliegenden <strong>Bericht</strong><br />

„Inventar <strong>Staufen</strong>: Beurteilung potentieller Schutzobjekte, Oktober 2010“ liegt für die spätere<br />

Umsetzung eine klare Umschreibung der Schutzziele für jedes zu schützende Objekt<br />

vor. Aufgrund der Abklärungen durch Michael Hanak werden folgende kommunale<br />

Schutzobjekte festgelegt:<br />

Schutzobjekt<br />

Nr.<br />

Bezeichnung Geb. Nr. Parz. Nr. Adresse Eigentümer Schutzziel<br />

901 Altes Schulhaus 131 224 Ausserdorfstrasse 1<br />

/ Zopfgasse 2<br />

Schulhaus,<br />

1905, 1906<br />

erhaltenswert<br />

902 Doppelbauernhaus<br />

81A<br />

81B<br />

158/159<br />

160<br />

Gässli 13;<br />

Gässli 15<br />

Ehemaliges<br />

Bauernhaus,<br />

1774 / 1775,<br />

Ehemaliges<br />

Bauernhaus<br />

schützenswert<br />

903 Rüetschi-Spycher 594 868 Gässli Rüetschi-<br />

Spycher, 1800<br />

erhaltenswert<br />

904 Wohnhaus mit<br />

Scheune<br />

44 339 Hinterdorfstrasse 9 Wohnhaus mit<br />

angebauter<br />

Scheune<br />

1623,<br />

schützenswert<br />

907 Bauernhaus 112 326 Ausserdorfstrasse<br />

11<br />

Bauernhaus<br />

18. Jh.<br />

erhaltenswert<br />

914 Wohnhaus mit<br />

Schopfanbau<br />

49 348 Oberdorfstrasse 4 Bauernhaus erhaltenswert<br />

Die Liegenschaft Karl-Wernli-Huus (Kurzinventar-Nr. 909) wurde in der Zwischenzeit zurückgebaut.<br />

Für das Post-Marti-Hus (Nr. 915, nicht im Kurzinventar) wird auf ein kommunale<br />

unter Schutzstellung verzichtet. Bei beiden Objekten ist das öffentliche Interesse für

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