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Bericht gemäss Art. 47 RPV - Staufen

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<strong>Staufen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 10<br />

Die Entwicklungsreserven liegen in den grossen unüberbauten Bauzonen. Eine sinnvolle<br />

und gut abgestimmte Planung der Erschliessungsgebiete ist notwendig.<br />

Mit der Erschliessung des Gebietes Esterli-Flöösch wird sich die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzsituation<br />

in <strong>Staufen</strong> vergrössern. Die Schaffung von neuem Wohnraum für junge<br />

Familien sowie von Ansiedlung von neuen Arbeitsstätten könnte ein Beitrag zur Verminderung<br />

der markanten Überalterung sowie zur Reduktion des Berufspendlerverkehrs<br />

sein.<br />

Mit einem Einwohnerpotenzial von 1‘495 Einwohnern in den unüberbauten Gebieten (vgl.<br />

Flächenstatistik) bestehen genügend Reserven, um ein erhebliches Bevölkerungswachstum<br />

in den nächsten 15 Jahren zu gewährleisten. Gemäss den Berechnungen, die sich<br />

auf kantonalen Berechnungsgrundlagen stützen, können bis zu 559 Personen im Gebiet<br />

Esterli-Flöösch ausreichend Wohnraum in einem bestens erschlossenen Baugebiet finden.<br />

Grosse Potenziale bergen auch das Gebiet Pfalz wie auch das Gebiet Neumatt mit<br />

104 bzw. 108 potenziellen Einwohnern.<br />

Am 31. Oktober 2010 zählte <strong>Staufen</strong> rund 2’610 Einwohner. Total kann in den nächsten<br />

15 bis 20 Jahren mit max. 850 zusätzlichen Einwohnern gerechnet werden.<br />

6.2 Baugebietsgrösse, Abgrenzung der Bauzone<br />

Die Standortbestimmung und Situationsanalyse haben ergeben, dass sich die Gemeinde<br />

<strong>Staufen</strong> gesund und kontinuierlich entwickelt, jedoch keine zusätzlichen Baulandflächen<br />

benötigt, um diese Entwicklung beizubehalten. Grundsätzlich sind die Bestrebungen der<br />

Gemeinde, den dörflichen Charakter beizubehalten. Die Siedlungsentwicklung soll sich<br />

weiterhin an einem massvollen und kontinuierlichen Wachstum orientieren.<br />

Eine Erweiterung der Bauzone für den Bedarf der nächsten 15 Jahre ist nicht erforderlich.<br />

Notwendige Korrekturen am Bauzonenrand wurden aber vorgenommen (Einzonungen<br />

aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie die Zuordnung von Strassen und Wege, die der<br />

Erschliessung des Baugebietes dienen; bestehende Nutzungen und private Begehren für<br />

kleinere Arrondierungen).<br />

6.3 Publikumsintensive Einrichtungen, Einkaufszentren<br />

und Fachmärkte<br />

(Standorte für Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen)<br />

Die Gemeinden bezeichnen in der Nutzungsplanung die Zonen für Nutzungen mit hohem<br />

Verkehrsaufkommen und für mittelgrosse Verkaufsnutzungen und legen die dazugehörigen<br />

Zonenbestimmungen fest.<br />

Neue Nutzungen mit hohem Personenverkehr brauchen gemäss Grossratsbeschluss<br />

vom 22. Juni 2010:<br />

- keine Festsetzung des Standorts im Richtplan, wenn sie in den Kern- und Zentrumsgebieten<br />

urbaner Entwicklungsräume und ländlicher Zentren oder in ESP mit entsprechender<br />

Vorrangnutzung liegen;<br />

- eine Festsetzung des Standorts im Richtplan in den übrigen Gebieten, wenn die Nettoladenfläche<br />

oder die Anzahl Parkfelder oder die Anzahl Fahrten die Schwellenwerte<br />

des Richtplans übersteigt (3‘000 m2 oder 300 Parkfelder oder 1‘500 Fahrten pro<br />

Tag);<br />

- eine besondere Grundlage in der kommunalen Nutzungsplanung in allen Gebieten<br />

mit Ausnahme der Kern- und Zentrumsgebiete urbaner Entwicklungsräume und ländlicher<br />

Zentren, wenn die Nettoladenfläche 500 m 2 überschreitet.

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