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40 Jahre Landkreis Fürth

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<strong>40</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Landkreis</strong><br />

Die Aufgaben des Denkmalschutzes<br />

Steinernes Zeugnis<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Fürth</strong> hat über 500 eingetragene<br />

Baudenkmäler sowie einige umfangreiche Denkmal-Ensembles<br />

wie die historischen Ortskerne von<br />

Cadolzburg, Langenzenn und Roßtal. Herausragende<br />

Bauwerke sind Schloss Faber-Castell in Stein mit<br />

etlichen Fabrikgebäuden in seinem Umfeld, Kloster<br />

Langenzenn, nahezu alle historischen Kirchen<br />

und – als Sonderfall in der Obhut der Bayerischen<br />

Schlösserverwaltung – die Cadolzburg.<br />

Wegen ihres Alters und der kunsthistorischen Neubewertung<br />

wird die Denkmalliste vom zuständigen<br />

Landesamt für Denkmalpflege seit <strong>Jahre</strong>n kontinuierlich<br />

fortgeschrieben und berichtigt: Längst<br />

verschwundene Denkmäler werden gelöscht. Heruntergekommene<br />

Objekte werden aus der Liste<br />

herausgenommen, wenn eine Instandsetzung den<br />

Rest an Denkmalsubstanz zerstören würde und neu<br />

entdeckte Denkmäler kommen hinzu beziehungsweise<br />

werden auf ihre Qualitäten geprüft. Bei der<br />

Aktualisierung rücken Gebäude aus der Nachkriegszeit<br />

zunehmend ins Blickfeld.<br />

Viele gelungene Beispiele im <strong>Landkreis</strong> beweisen,<br />

dass öffentliche und private Bauherren an dem Erhalt<br />

und der Sanierung eines Baudenkmals großes<br />

Interesse haben und den Rat der Fachbehörden gerne<br />

annehmen. Sie sind aber in der Regel bereit, von<br />

sich aus denkmalerfahrene Fachleute (Architekten,<br />

Restauratoren, Handwerker) zu beauftragen, die sie<br />

dann bei der Sanierung und im qualifizierten Dialog<br />

mit den Fachbehörden unterstützen.<br />

Besonders beispielhafte Sanierungen und Umbauten<br />

der letzten <strong>Jahre</strong> waren:<br />

- Die Umwandlung des ehemaligen Spitals in Langenzenn<br />

zum Rathaus<br />

- Die Klosterförsterei in Langenzenn<br />

- Die Neumühle in Langenzenn<br />

- Das ehemalige Schloss in Roßtal<br />

- Die zahlreichen hochqualifizierten Restaurierungen<br />

in Schloss Faber-Castell<br />

- Die Stadtbücherei in Stein<br />

- Das Ensemble der Gaststätte „Bauhof“ in Cadolzburg<br />

- Das Wohnhaus Bachstraße 14 in Oberasbach<br />

Nach dem Denkmalschutzgesetz ist alles, was von<br />

seiner Epoche Zeugnis ablegen kann, als Baudenkmal<br />

zu sehen. Die Eintragung in die Denkmalliste<br />

hat nur nachrichtlichen Charakter, stellt aber nicht<br />

eine lückenlose Aufzählung aller denkmalgeschützten<br />

oder „denkmalverdächtigen“ Bauwerke dar.<br />

Das Landratsamt ist als Baugenehmigungsbehörde<br />

gleichzeitig auch Untere Denkmalschutzbehörde.<br />

Es entscheidet bei denkmalgeschützten Bauwerken<br />

über die Baugenehmigung und über die denkmalschutzrechtliche<br />

Erlaubnis bei entsprechenden<br />

Umbauten oder Sanierungen. Es ist regelmäßig<br />

verpflichtet, sich hierfür den Rat der Fachbehörde,<br />

des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege,<br />

einzuholen.<br />

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