40 Jahre Landkreis Fürth
40 Jahre Landkreis Fürth
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<strong>40</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Landkreis</strong><br />
Die Aufgaben des Denkmalschutzes<br />
Steinernes Zeugnis<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Fürth</strong> hat über 500 eingetragene<br />
Baudenkmäler sowie einige umfangreiche Denkmal-Ensembles<br />
wie die historischen Ortskerne von<br />
Cadolzburg, Langenzenn und Roßtal. Herausragende<br />
Bauwerke sind Schloss Faber-Castell in Stein mit<br />
etlichen Fabrikgebäuden in seinem Umfeld, Kloster<br />
Langenzenn, nahezu alle historischen Kirchen<br />
und – als Sonderfall in der Obhut der Bayerischen<br />
Schlösserverwaltung – die Cadolzburg.<br />
Wegen ihres Alters und der kunsthistorischen Neubewertung<br />
wird die Denkmalliste vom zuständigen<br />
Landesamt für Denkmalpflege seit <strong>Jahre</strong>n kontinuierlich<br />
fortgeschrieben und berichtigt: Längst<br />
verschwundene Denkmäler werden gelöscht. Heruntergekommene<br />
Objekte werden aus der Liste<br />
herausgenommen, wenn eine Instandsetzung den<br />
Rest an Denkmalsubstanz zerstören würde und neu<br />
entdeckte Denkmäler kommen hinzu beziehungsweise<br />
werden auf ihre Qualitäten geprüft. Bei der<br />
Aktualisierung rücken Gebäude aus der Nachkriegszeit<br />
zunehmend ins Blickfeld.<br />
Viele gelungene Beispiele im <strong>Landkreis</strong> beweisen,<br />
dass öffentliche und private Bauherren an dem Erhalt<br />
und der Sanierung eines Baudenkmals großes<br />
Interesse haben und den Rat der Fachbehörden gerne<br />
annehmen. Sie sind aber in der Regel bereit, von<br />
sich aus denkmalerfahrene Fachleute (Architekten,<br />
Restauratoren, Handwerker) zu beauftragen, die sie<br />
dann bei der Sanierung und im qualifizierten Dialog<br />
mit den Fachbehörden unterstützen.<br />
Besonders beispielhafte Sanierungen und Umbauten<br />
der letzten <strong>Jahre</strong> waren:<br />
- Die Umwandlung des ehemaligen Spitals in Langenzenn<br />
zum Rathaus<br />
- Die Klosterförsterei in Langenzenn<br />
- Die Neumühle in Langenzenn<br />
- Das ehemalige Schloss in Roßtal<br />
- Die zahlreichen hochqualifizierten Restaurierungen<br />
in Schloss Faber-Castell<br />
- Die Stadtbücherei in Stein<br />
- Das Ensemble der Gaststätte „Bauhof“ in Cadolzburg<br />
- Das Wohnhaus Bachstraße 14 in Oberasbach<br />
Nach dem Denkmalschutzgesetz ist alles, was von<br />
seiner Epoche Zeugnis ablegen kann, als Baudenkmal<br />
zu sehen. Die Eintragung in die Denkmalliste<br />
hat nur nachrichtlichen Charakter, stellt aber nicht<br />
eine lückenlose Aufzählung aller denkmalgeschützten<br />
oder „denkmalverdächtigen“ Bauwerke dar.<br />
Das Landratsamt ist als Baugenehmigungsbehörde<br />
gleichzeitig auch Untere Denkmalschutzbehörde.<br />
Es entscheidet bei denkmalgeschützten Bauwerken<br />
über die Baugenehmigung und über die denkmalschutzrechtliche<br />
Erlaubnis bei entsprechenden<br />
Umbauten oder Sanierungen. Es ist regelmäßig<br />
verpflichtet, sich hierfür den Rat der Fachbehörde,<br />
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege,<br />
einzuholen.<br />
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