40 Jahre Landkreis Fürth
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2010 wurden vermehrte hygienische Kontrolltätigkeiten<br />
in medizinischen Einrichtungen gefordert<br />
und es kam zum Erlass einer medizinischen<br />
Hygieneverordnung in Bayern. Seit Ende 2011 sind<br />
im Bereich der Trinkwasserüberwachung auch bestimmte<br />
gewerbliche Gebäude mit Großanlagen<br />
zur Trinkwassererwärmung einer regelmäßigen<br />
Überwachung durch das Gesundheitsamt unterworfen.<br />
Heute werden kaum noch Mütterberatungen und<br />
keine Impfungen mehr durchgeführt. Diese Tätigkeit<br />
haben niedergelassene Kinder- und Hausärzte<br />
übernommen. Geblieben sind Impfbuchkontrollen<br />
bei der Einschulung und in den 6. und 7. Klassen.<br />
Die Einschulungsuntersuchungen führen heute<br />
größtenteils sozialmedizinische Assistentinnen mit<br />
qualitativ auswertbaren Screening-Tests durch.<br />
Neu ist das Neugeborenen-Screening (2000), welches<br />
2010 um ein Hörscreening erweitert wurde.<br />
Präventionsarbeit wird häufig projektbezogen unter<br />
Nutzung lokaler Netzwerke mitarbeitend oder auch<br />
nur koordinierend vorgenommen. Es sind weiterhin<br />
Gutachten zu Altlasten und Innenluft- und Außenluftschadstoffen<br />
erforderlich. Die Schwerpunkte<br />
liegen zurzeit auf hygienischen Kontrolltätigkeiten<br />
von medizinischen Einrichtungen, Heimen, aber<br />
auch im Trinkwasserbereich.<br />
Die Entwicklung des Gesundheitswesens<br />
Kolumnentitel<br />
Über all die <strong>Jahre</strong> haben sich bei den Begutachtungen<br />
für die Bayerische Staatsverwaltung, aber<br />
auch Bundesbehörden, kommunale Behörden und<br />
Gerichte, die Schwerpunkte in einzelnen Bereichen<br />
verändert. Die wesentlichen Begutachtungsaufgaben<br />
sind aber geblieben.<br />
Nach wie vor werden Begutachtungen bei Beamten<br />
bei Einstellungen, Rehabilitationsmaßnahmen und<br />
Pensionierungen durchgeführt. Gutachten für die<br />
Führerscheinstelle haben sich auf Stellungnahmen<br />
zur Notwendigkeit medizinischer Zusatzgutachten<br />
reduziert. Gutachten für die Vormundschaftsgerichtsbarkeit<br />
wie Betreuungsverfahren haben<br />
im Laufe der <strong>Jahre</strong> und vor allem durch die neue<br />
Betreuungsgesetzgebung der 90er <strong>Jahre</strong> deutlich<br />
zugenommen. Die Gutachten für die Sozialhilfeverwaltung<br />
dagegen haben sich nicht zuletzt auf<br />
Grund gesetzlicher Neuerungen verändert.<br />
Wegen der kontinuierlichen Verminderung der Tuberkuloseerkrankungen<br />
hat sich die frühere Tuberkulosefürsorge<br />
zur Tuberkuloseberatung gewandelt.<br />
Pro Regierungsbezirk ist ein ärztlicher Fachberater<br />
für Tuberkulose tätig. Für Mittelfranken sitzt dieser<br />
am Landratsamt <strong>Fürth</strong>, da in dessen Zuständigkeitsbereich<br />
die Untersuchung der in Zirndorf ankommenden<br />
asylsuchenden Ausländer fällt.<br />
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