Landesarbeitsgericht München URTEIL

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01.11.2012 Aufrufe

- 8 - 2.1 Vor den ersten Absatz ist folgender Absatz einzufügen: 3 Sa 204/09 „Die T. D. C. ist weltweit zweitgrößter Anbieter von IT-Produkten, Logistik sowie Value- Added-Dienstleistungen. Das Headquarter befindet sich in C., F. Die T. D. Gruppe erwirtschaftet weltweit mit 7500 Mitarbeitern in über 30 Landesgesellschaften in den USA, Kanada, der Karibik, Lateinamerika, Europa und dem Nahen Osten einen Gesamtumsatz von USD 17 Milliarden. Das operative Geschäft der 18 europäischen Tochtergesellschaften wird von der T. D. E. GmbH in Mü. geplant, gesteuert und überwacht.“ 2.2 Der erste, dann zweite Absatz ist wie folgt zu fassen: „Herr G., geboren am 0.0.1963 in Boc., war seit dem 15. März 2003 als Manager Internal Audit und Prüfungsleiter in der Abteilung der Internen Revision unseres Unternehmens tätig. Die Abteilung mit insgesamt acht Mitarbeitern nimmt sowohl die kaufmännische als auch die Datenverarbeitungsrevision in allen europäischen Niederlassungen der T. D. Gruppe wahr. Herr G. berichtete direkt an den mit Prokura ausgestatteten Director Internal Audit Europe.“ 2.3 Der zweite, dann dritte Absatz einschließlich der Aufzählung der Aufgaben ist wie folgt zu fassen: „In seiner Eigenschaft als Manager Internal Audit hat Herr G. Prüfungen in allen Bereichen des financial, operational und management audit eigenverantwortlich durchgeführt und geleitet. Gemeinsam mit seinen international zusammengesetzten Prüfungsteams dokumentierte, evaluierte und testete Herr G. die internen Kontrollsysteme der geprüften Unternehmen gemäß Section 404 des Sarbanes-Oxley Act. Die Tochtergesellschaften in Mai., Pa., T. A. und W. bildeten dabei besondere Einsatzschwerpunkte. Sonderaufgaben der Abteilungsleitung und der Geschäftsführung sowie die Konzeption und Durchführung von Fortbildungen rundeten sein Aufgabengebiet ab.“ 2.4 Der dritte, dann vierte Absatz ist zu fassen wie folgt:

- 9 - 3 Sa 204/09 „Herr G. verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der Rechnungslegung und Prüfung von Unternehmen nach den Vorschriften des HGB, der International Accounting Standards (IAS) sowie der Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP). Ein präsentationssicheres Englisch, Französisch und Italienisch, praxiserprobte Kenntnisse von SAP R / 3 sowie der Prüfungssoftware Audit Command Language (ACL) kamen ihm bei seinen Einsätzen besonders zugute. Seine Prüfungsberichte in englischer Sprache wurden inhaltlich wie sprachlich ausnahmslos höchsten Ansprüchen gerecht. Insgesamt zeichnete sich Herr G. durch stets sehr gute Leistungen aus, die unsere besondere Anerkennung gefunden haben.“ 2.5 Der vierte, dann fünfte Absatz ist wie folgt zu fassen: „Besonders hervorzuheben sind seine bemerkenswerte Einsatzbereitschaft, hohe Motivation und sein vorbildliches Engagement. Sorgfältige Planung, außergewöhnliche Belastbarkeit und eine unbedingte Termintreue kennzeichneten seinen Arbeitsstil. Seine gewinnenden und sympathischen Umgangsformen machten Herrn G. in den Konzerngesellschaften, bei der Geschäftsführung sowie den Mitarbeitern unseres Unternehmens zu einem anerkannten und geschätzten Mitarbeiter.“ 2.6 Der Satz „Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“ ist zu streichen. 2.7 Der Schlusssatz, dann sechste Absatz ist zu fassen wie folgt: „Herr G. verlässt unser Unternehmen zum 31. Dezember 2005, um sich beruflich neu zu orientieren. Wir bedauern seine Entscheidung und danken für stets ausgezeichnete Leistungen und die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir wünschen Herrn G. beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“ hilfsweise 3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erstellen und zu übersenden.

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3 Sa 204/09<br />

„Herr G. verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der Rechnungslegung und Prüfung von<br />

Unternehmen nach den Vorschriften des HGB, der International Accounting Standards<br />

(IAS) sowie der Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP). Ein präsentationssicheres<br />

Englisch, Französisch und Italienisch, praxiserprobte Kenntnisse von SAP R / 3<br />

sowie der Prüfungssoftware Audit Command Language (ACL) kamen ihm bei seinen<br />

Einsätzen besonders zugute. Seine Prüfungsberichte in englischer Sprache wurden inhaltlich<br />

wie sprachlich ausnahmslos höchsten Ansprüchen gerecht. Insgesamt zeichnete<br />

sich Herr G. durch stets sehr gute Leistungen aus, die unsere besondere Anerkennung<br />

gefunden haben.“<br />

2.5 Der vierte, dann fünfte Absatz ist wie folgt zu fassen:<br />

„Besonders hervorzuheben sind seine bemerkenswerte Einsatzbereitschaft, hohe Motivation<br />

und sein vorbildliches Engagement. Sorgfältige Planung, außergewöhnliche Belastbarkeit<br />

und eine unbedingte Termintreue kennzeichneten seinen Arbeitsstil. Seine gewinnenden<br />

und sympathischen Umgangsformen machten Herrn G. in den Konzerngesellschaften,<br />

bei der Geschäftsführung sowie den Mitarbeitern unseres Unternehmens zu einem<br />

anerkannten und geschätzten Mitarbeiter.“<br />

2.6 Der Satz „Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer vollen Zufriedenheit<br />

erfüllt“ ist zu streichen.<br />

2.7 Der Schlusssatz, dann sechste Absatz ist zu fassen wie folgt:<br />

„Herr G. verlässt unser Unternehmen zum 31. Dezember 2005, um sich beruflich neu zu<br />

orientieren. Wir bedauern seine Entscheidung und danken für stets ausgezeichnete Leistungen<br />

und die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir wünschen Herrn G.<br />

beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“<br />

hilfsweise<br />

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis<br />

zu erstellen und zu übersenden.

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