Landesarbeitsgericht München URTEIL
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2.1 Vor den ersten Absatz ist folgender Absatz einzufügen:<br />
3 Sa 204/09<br />
„Die T. D. C. ist weltweit zweitgrößter Anbieter von IT-Produkten, Logistik sowie Value-<br />
Added-Dienstleistungen. Das Headquarter befindet sich in C., F. Die T. D. Gruppe erwirtschaftet<br />
weltweit mit 7500 Mitarbeitern in über 30 Landesgesellschaften in den USA, Kanada,<br />
der Karibik, Lateinamerika, Europa und dem Nahen Osten einen Gesamtumsatz<br />
von USD 17 Milliarden. Das operative Geschäft der 18 europäischen Tochtergesellschaften<br />
wird von der T. D. E. GmbH in Mü. geplant, gesteuert und überwacht.“<br />
2.2 Der erste, dann zweite Absatz ist wie folgt zu fassen:<br />
„Herr G., geboren am 0.0.1963 in Boc., war seit dem 15. März 2003 als Manager Internal<br />
Audit und Prüfungsleiter in der Abteilung der Internen Revision unseres Unternehmens<br />
tätig. Die Abteilung mit insgesamt acht Mitarbeitern nimmt sowohl die kaufmännische als<br />
auch die Datenverarbeitungsrevision in allen europäischen Niederlassungen der T. D.<br />
Gruppe wahr. Herr G. berichtete direkt an den mit Prokura ausgestatteten Director Internal<br />
Audit Europe.“<br />
2.3 Der zweite, dann dritte Absatz einschließlich der Aufzählung der Aufgaben ist wie<br />
folgt zu fassen:<br />
„In seiner Eigenschaft als Manager Internal Audit hat Herr G. Prüfungen in allen Bereichen<br />
des financial, operational und management audit eigenverantwortlich durchgeführt<br />
und geleitet. Gemeinsam mit seinen international zusammengesetzten Prüfungsteams<br />
dokumentierte, evaluierte und testete Herr G. die internen Kontrollsysteme der geprüften<br />
Unternehmen gemäß Section 404 des Sarbanes-Oxley Act. Die Tochtergesellschaften in<br />
Mai., Pa., T. A. und W. bildeten dabei besondere Einsatzschwerpunkte. Sonderaufgaben<br />
der Abteilungsleitung und der Geschäftsführung sowie die Konzeption und Durchführung<br />
von Fortbildungen rundeten sein Aufgabengebiet ab.“<br />
2.4 Der dritte, dann vierte Absatz ist zu fassen wie folgt: