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Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand

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N i e d e r s c h r i f t<br />

über die Fortsetzung der<br />

84. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Planung und Bauwesen der 17. gewählten <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> am Donnerstag, den 18.04.2013 im Sitzungszimmer<br />

des Rathauses, <strong>Strand</strong>allee 42, 23669 <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

18:05 Uhr<br />

21:29 Uhr<br />

Anwesend: a) Stimmberechtigt<br />

Herr Muuss<br />

Herr Cords<br />

Frau Dittmann<br />

Frau Hopp<br />

Herr Kißmann<br />

Herr Knoop<br />

Herr Lender<br />

Herr Ninnemann<br />

Herr Peters<br />

b) nicht stimmberechtigt<br />

Herr Boeden<br />

Herr Herrmann<br />

Herr Hasselberg<br />

Frau Kara<br />

Herr Konrad<br />

Frau Niethardt<br />

Herr Nitz<br />

Frau Pfullmann<br />

Herr Rehbein<br />

Herr Rabbe<br />

Frau Teske<br />

Frau Fick<br />

als Vorsitzender<br />

für Herrn von Zastrow<br />

für Herrn Böttcher<br />

für Herrn Jessen<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

Fachdienst Immobilen und Tourismus<br />

Bürgermeisterin<br />

Ing. Büro MaasKonrad planen plus<br />

Ing. Büro Klapper/Niethardt<br />

Geschäftsführer der TSNT GmbH<br />

Büro Drees & Sommer<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz<br />

Büro Stadtplanung kompakt<br />

Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz<br />

und zugleich <strong>Protokoll</strong>führerin<br />

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Bauwesen sind durch schriftliche Einladung vom<br />

27.03.2013 auf Donnerstag, den 11.04.2013, 18:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen<br />

worden. In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Sitzungsfortsetzung diese<br />

am Donnerstag, den 18.04.2013 um 18.00 Uhr stattfindet.<br />

Herr Muuss eröffnet um 18:05 Uhr die Fortsetzung der Sitzung und stellt fest, dass der Ausschuss für<br />

Planung und Bauwesen nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.<br />

Die Tagesordnung wurde in dem ersten Teil der Sitzung am 11.04.2013 beschlossen. Da es sich um<br />

die Fortsetzung der 84. Sitzung handelt, findet keine Einwohnerfragestunde statt.


Seite 2<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

Folgende Punkte konnten am 11.04.2013 nicht behandelt werden:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

02 Bericht über die Ausführung der Beschlüsse<br />

03 Berichte der Verwaltung<br />

05 Gestaltungsrahmen für die Grundstücke an der <strong>Strand</strong>straße in Niendorf/Ostsee von der Hafenstraße<br />

bis zur Pamirstraße<br />

hier. Vorstellung des Textentwurfes<br />

06 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 für ein Gebiet in Niendorf/Ostsee zwischen Hafen<br />

und Haus des Kurgastes<br />

hier: Vorentwurfsberatungen<br />

12 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Grundstück „Wasserwerk“ in der Poststraße<br />

sowie für ein Gebiet zwischen der Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee, der Poststraße und der<br />

Gorch-Fock-Straße<br />

hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

13 Ausbau der Bergstraße<br />

hier: Sachstandsbericht Straßenbaumaßnahme unterer Teil<br />

15 Seebrücke mit Teehaus<br />

15.1 Beratung über die Möglichkeit einer vorübergehenden Fertigstellung der Plattform<br />

II Nicht öffentlicher Teil<br />

16 Vergabe von Aufträgen<br />

16.2 Vergabe Ing. Verträge weitere Maßnahmen Ortskernattraktivierung<br />

16.3 Vertragsangelegenheiten Teehaus-Seebrücke<br />

16.4 Oberflächenentwässerung B-Plan 49 / Erneuerung Regenwasserleitung Störtebeker Weg<br />

hier: Antrag der WUB<br />

16.5 Neubau Brücke am Vogelpark<br />

Vergabe der Abbruch- und Erdarbeiten<br />

Vergabe der Holz- und Stahlbauarbeiten<br />

20 Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Werbeanlage in der<br />

Kurparkstraße in 23669 <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

21 Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen B-<br />

Planes Nr. 28 für den Umbau/Aufstockung einer Villa und Nutzungsänderung zu einer Praxis in der<br />

<strong>Strand</strong>straße in 23669 Niendorf/Ostsee<br />

22 Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

im Störtebekerweg in 23669 Niendorf/Ostsee<br />

23 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 für die Errichtung einer<br />

Garage auf einem Grundstück im Gartenweg in Niendorf/Ostsee<br />

24 Berichte der Verwaltung<br />

III. Öffentliche Sitzung<br />

25 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse


Seite 3<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

02 Bericht über die Ausführung der Beschlüsse<br />

Herr Kißmann fragt nach, ob der Mikado-Garten in die Vergabe der Pflege der Grünanlagen eingebunden<br />

wurde. Es wird ausgeführt, dass es über diesen Bereich derzeit einen bestehenden<br />

Vertrag gibt. Sobald dieser ausläuft wird der Garten in die Vergabe der Grünflächenanlagen eingebunden.<br />

Ebenso fragt Herr Kißmann nach dem angeforderten Bauzeitenplan für die Baumaßnahme in der<br />

Hauptstraße 2. Ihm wird geantwortet, dass dieser noch nicht vorgelegt wurde.<br />

03 Berichte der Verwaltung<br />

1.) Neugestaltung des Kurparks zwischen Promenade und Trinkkurhalle<br />

Im Tourismusausschuss am 16.04.2013 wurde darüber beraten, den „Seekurpark“ als Priorität 7<br />

in die Prioritätenliste der Ortskernattraktivierung aufzunehmen.<br />

2.) Neubau Seebrücke Niendorf<br />

Die Submission für den Neubau der Seebrücke Niendorf fand am 17.04.2013 statt. Die Angebotssumme<br />

übersteigt den Kostenansatz, so dass Mehrkosten entstehen.<br />

3.) Ausbaggerung der Hafeneinfahrt<br />

Es ist dringend eine Ausbaggerung der Hafeneinfahrt erforderlich.<br />

Ein dänisches Unternehmen steht hierfür kurzfristig zur Verfügung. Vor Beginn der Ausbaggerung<br />

erfolgt eine Peilung durch die Firma Nicola. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes ist zu<br />

befürchten.<br />

4.) Ausbau Sportplatz<br />

Das Angebot des Ing.-Büros Pätzold und Snowadski für den Ausbau des Sportplatzes in <strong>Timmendorfer</strong><br />

<strong>Strand</strong> liegt vor. Die geschätzten Baukosten liegen bei rd. 1.250.000 €, die Ingenieurleistungen<br />

bei rd. 37.600 €.<br />

Für die Ingenieurleistungen liegt ein Haushaltsansatz in Höhe von 40.000 € bereit.<br />

5.) Bäume in der Bergstraße (oberer Teil)<br />

Es handelt sich bei den gestutzten Bäumen um Linden (keine Buchen oder Eichen). Es wurden<br />

an den Bäumen übliche Pflegemaßnahmen durchgeführt. Die Genehmigung wurde am 5.3.2013<br />

nach einer Ortsbesichtigung erteilt. Der geforderte schriftliche Vermerk wurde gefertigt und liegt<br />

den Ausschussmitgliedern vor.<br />

Herr Rehbein merkt an, dass es sich bei diesen Bäumen nicht um Kopfbäume handle. Diese Angelegenheit<br />

wird in dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr erneut behandelt.<br />

05 Gestaltungsrahmen für die Grundstücke an der <strong>Strand</strong>straße in Niendorf/Ostsee von der<br />

Hafenstraße bis zur Pamirstraße<br />

hier. Vorstellung des Textentwurfes<br />

Herr Muuss begrüßt Herrn Hinrichs vom Planungsbüro Blanck. Herr Hinrichs stellt dem Ausschuss<br />

den vorliegenden Textentwurf der Gestaltungssatzung vor.<br />

Im Rahmen einer Bestandsaufnahme hatte das Planungsbüro die vorhandenen Baulichkeiten in<br />

fünf Zeitepochen zugeordnet und vorgeschlagen, die dargestellten Epochen aufzunehmen und in


Seite 4<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

jeweils eigene Gestaltungsvorschriften festzuschreiben.<br />

Für Gebäude an denen Um- und Erweiterungsabsichten sowie sonstige Veränderungen an der<br />

äußeren Gestaltung vorgenommen werden sollen, sind die Gestaltungsvorschriften der fünf Bauepochen<br />

einzuhalten. Bei Neubauten ist zwischen den Bauepochen 1, 2, 3 eine Auswahl zu treffen.<br />

Es entsteht im Ausschuss eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung und<br />

die möglichen Abgrenzungsschwierigkeiten der einzelnen Epochen bei Prüfung der Bauunterlagen.<br />

Der Ausschuss kommt zu der Übereinstimmung, dass nur einige Punkte aus der Satzung aufgegriffen<br />

werden sollten, so dass keine Überregulierung entsteht.<br />

Frau Bürgermeisterin Kara weist darauf hin, dass bei wenigen Gestaltungsvorgaben diese auch in<br />

die jeweiligen Bebauungspläne einfließen könnten. Hierfür ist eine Gestaltungssatzung nicht erforderlich.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, dass sie eine Zusammenstellung von notwendigen Gestaltungsvorgaben<br />

mit dem Planungsbüro Blanck fertigt und diese als Liste dem Ausschuss für Planung und<br />

Bauwesen vorlegt. Anhand dieser Liste kann denn entschieden werden, welche Festsetzungen in<br />

den einzelnen Bebauungsplänen einfließen sollen.<br />

Der Ausschuss befürwortet dieses Vorgehen.<br />

06 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 für ein Gebiet in Niendorf/Ostsee zwischen<br />

Hafen und Haus des Kurgastes<br />

hier: Vorentwurfsberatungen<br />

Herr Hinrichs stellt dem Ausschuss den Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28,<br />

aufgeteilt in vier Teilbereiche, vor.<br />

Vorentwurf Teilbereich a


Seite 5<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

Für den Teilbereich a erläutert Herr Hinrichs, dass für dieses Gebiet keine einheitliche Flucht,<br />

sondern nur Baugrenzen festgesetzt wurden. Die Baufelder wurden kleiner gehalten, dafür aber<br />

zwei auf einem Grundstück ermöglicht.<br />

Auf Anregung von Herrn Peters soll eine einheitliche Festsetzung der Nutzungsziffern mit einer<br />

GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,6 für das gesamte Gebiet, mit Ausnahme der Hotelfläche,<br />

erfolgen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Festsetzungen teilweise zu einer Einschränkung der baulichen<br />

Entwicklung in der <strong>Strand</strong>straße führen. Der Bestand auf einigen Grundstücken hat eine<br />

höhere Ausnutzung als einer GRZ von 0,3.<br />

Frau Bürgermeisterin Kara bittet darum, dass ein Beschluss über den Teilbereich a zurückgestellt<br />

wird. In diesem Teilbereich befindet sich die Grünfläche, auf der möglicherweise eine<br />

Adventuregolf-Anlage errichtet werden soll. Zunächst sollten die Ergebnisse der Mediationsgespräche<br />

zwischen den Befürwortern und den Gegnern abgewartet werden.<br />

Der Ausschuss stimmt einer Zurückstellung zu.<br />

Vorentwurf Teilbereich b<br />

Herr Peters regt an auch in diesem Teilbereich einheitliche Nutzungsziffer n mit einer GRZ von<br />

0,3 und einer GFZ von 0,6 festzusetzen. Das Planungsbüro Blanck hat aufgrund der unterschiedlichen<br />

Grundstücksgrößen dementsprechend auch unterschiedliche Nutzungsziffern festgelegt.<br />

Auf den größeren Grundstücken wurden wieder zwei Baufenster eingerichtet. Die Gebäudereihe<br />

zur <strong>Strand</strong>straße ist dabei als zweigeschossig eingezeichnet.<br />

Herr Boeden regt an, aufgrund der überwiegend gewerblichen Nutzung nur ein großes Baufenster<br />

auf den Grundstücken einzuzeichnen. Herr Peters merkt an, dass eine Erhöhung der Nutzungsziffern<br />

notwendig ist, um eine wirtschaftliche Ausnutzung zu ermöglichen.<br />

Beschlussfassung:<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt für den Teilbereich b der Neuaufstellung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 28 eine einheitlichen Nutzungsziffer von 0,3 und (0,6) bei einer zweigeschossigen<br />

Bauweise und nur einem großen Baufenster auf jeden Grundstück festzusetzen.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 8<br />

dagegen -<br />

Enthaltung 1<br />

abwesend -<br />

Vorentwurf Teilbereich c<br />

Auch bei diesem Plan wird vorgeschlagen eine einheitliche Nutzungsziffer mit einer GRZ von 0,4<br />

und einer GFZ von 1,0 festzusetzen. Das letzte Grundstück der <strong>Strand</strong>straße in dem Teilbereich<br />

c soll die Nutzungsziffer 0,3 (0,6) beibehalten.<br />

Vor einer Abstimmung über den Planentwurf wird das Planungsbüro Blanck gebeten zu prüfen,


Seite 6<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

ob für die kleineren Grundstücke in der <strong>Strand</strong>straße ebenfalls eine Nutzungsziffer von 0,3 (0,6)<br />

in Frage kommt oder ob es sinnvoll ist, die Grundstücke zusammenzufassen.<br />

Vorentwurf Teilbereich d<br />

Das Teilgebiet d ist als Wohngebiet ausgewiesen und enthält keine Besonderheiten. Es wurden<br />

lediglich die Baufelder an den Bestand angepasst. Akuter Handlungsbedarf besteht für dieses<br />

Gebiet nicht.<br />

Es wird angeregt, die nur für ein Grundstück Am Grünen Grund festgesetzten Ziffern 0,25 (0,4)<br />

zu reduzieren und den Nachbargrundstücken anzupassen.<br />

Textteil für alle Teilbereiche der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28<br />

Herr Hinrichs erläutert den Textentwurf für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28. Unter<br />

Punkt 1.2 Abs. 1 wird festgelegt, dass die Kapazität der Restaurationsmöglichkeiten einem<br />

Äquivalent von 70 % der Betten des jeweiligen Betriebes entsprechen muss. Eine Festsetzung<br />

von 100 % ist zu hoch für die geringen Flächen.<br />

Folgende Änderungen des Textteils sollen vorgenommen werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

es sollen nicht zwei, sondern nur eine Wohnung pro Baugrundstück für die Aufsichtsund<br />

Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig sein<br />

Ziffer 1.2 Abs. 2 Nr. 5 soll gestrichen werden<br />

Ziffer 6 Abs. 3, soll gestrichen werden<br />

Die Tiefgaragenregelung des § 21a BauGB soll in den SO-Gebieten ausnahmsweise<br />

greifen<br />

Weiterhin soll das Planungsbüro Blanck bezüglich der Höhe der baulichen Anlagen diese auf die<br />

tatsächlichen Gegebenheiten beziehen. Ebenso soll eine Regelung über eine Gesamthöhe der<br />

Gebäude, statt einer Traufhöhe erfolgen.<br />

Herr Muuss bedankt sich bei Herrn Hinrichs für die Ausführungen.<br />

12 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Grundstück „Wasserwerk“ in der Poststraße<br />

sowie für ein Gebiet zwischen der Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee, der Poststraße<br />

und der Gorch-Fock-Straße<br />

hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

Herr Muss begrüßt Frau Teske von dem Planungsbüro Stadtplanung kompakt.<br />

Frau Teske stellt dem Ausschuss die 9. Änderung der Innenentwicklung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 19 „Rathaus“ vor.<br />

Frau Teske berichtet, dass im Vorwege ein Gutachten vom Ingenieurbüro für Schallschutz erstellt<br />

wurde. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Problem bei der Einstufung des angrenzenden<br />

Kurgebietes als schutzwürdige Ruhezone bei einer Baugenehmigung vorliegt. Eine<br />

Kurstruktur in dem Sinne besteht hier nicht mehr. Bleibt diese fragliche Festsetzung als „Kurgebiet“<br />

bestehen, wird die Nutzungsmöglichkeit des Plangebietes „Rathaus“ stark eingeschränkt.<br />

Erfolgt die Anpassung des Kurgebietes an den wahren Bestand, gilt ein Rathaus in der Lage als


Seite 7<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

gebietsverträglich.<br />

Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 ist daher um die Planzeichnung<br />

2, für ein Gebiet, welches im Norden an die geplante Gemeinbedarfsfläche angrenzt, zu<br />

erweitern und als Sonstige Sondergebietsfläche nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) an<br />

ihre tatsächliche Art der baulichen Nutzung anzupassen.<br />

Nach Rücksprache mit dem für die Neuplanung des Rathauses beauftragten Architekten Herrn<br />

Bever bat dieser um Anhebung der Grundflächenzahl von 0,35 auf 0,4 um Erweiterungsbauten<br />

an dem bestehenden Hauptgebäude langfristig zuzulassen.<br />

Frau Dittmann bemängelt, dass der Versiegelungsgrad von 90 % zu hoch sei. Ebenso hält Sie es<br />

für sinnvoll, das Baufenster zurückzusetzen, um den Baumbestand zu schützen.<br />

Ihr wird verdeutlicht, dass die Versiegelung bereits jetzt 90 % beträgt und die <strong>Gemeinde</strong> ausreichend<br />

Flächen zum Parken vorhalten muss. Die Bäume werden nicht beschädigt.<br />

Beschlussfassung:<br />

1. Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt den Geltungsbereich der 9. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 19 um ein Gebiet zwischen der Havenothstraße, der<br />

<strong>Strand</strong>allee, der Poststraße und der Gorch-Fock-Straße zu erweitern.<br />

Folgendes Planungsziel wird verfolgt: Die im Norden an die geplante Gemeinbedarfsfläche<br />

angrenzende Sonstige Sondergebietsfläche soll nach § 11 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) an ihre tatsächliche Art der baulichen Nutzung angepasst werden.<br />

2. Die Grundflächenzahl wird von 0,35 auf 0,4 erhöht, um Erweiterungsbauten an dem bestehenden<br />

Hauptgebäude langfristig zuzulassen.<br />

3. Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §<br />

13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.<br />

4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne<br />

der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).<br />

5. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für ein Gebiet in <strong>Timmendorfer</strong><br />

<strong>Strand</strong> zwischen der Poststraße, der Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee und der Birkenallee;<br />

Wasserwerk in Poststraße Nr. 35 - Teil 1 - und ein Gebiet zwischen der<br />

Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee, der Poststraße und der Gorch-Fock-Straße - Teil 2 -<br />

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />

6. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer<br />

von einem Monat öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger<br />

öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 8<br />

dagegen 1<br />

Enthaltung -


Seite 8<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

abwesend -<br />

13 Ausbau der Bergstraße<br />

hier: Sachstandsbericht<br />

Oberer Teil<br />

Herr Muuss begrüßt Herrn Konrad. Herr Konrad berichtet, dass der Regenwasserkanal ein Stück<br />

verschoben werden musste, da die Leitungen des ZVO anders als angegeben lagen. Dies führte<br />

dazu, dass das Betonsteinpflaster durch die nähere Arbeit an den Borden teilweise beschädigt<br />

wurde. Ein neues Pflaster wäre dort günstiger als die Reparatur der kaputten Teile. In der Baubesprechung<br />

musste ein kurzfristiger Beschluss gefasst werden. Beschlossen wurde, dass auf der<br />

Baustelle ein neues Pflaster gelegt wird. Dies passt sich optisch an die Pflasterung der Borde auf<br />

der gegenüberliegenden Straßenseite an. Hierdurch entstehen jedoch Mehrkosten in Höhe von<br />

20.000 €.<br />

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

Unterer Teil<br />

Frau Niethardt und Frau Pfullmann werden von Herrn Muuss begrüßt. Frau Niethardt führt aus,<br />

dass es einen Schlecht-Wetter-Ausfall von insgesamt 8 Wochen gegeben hat. Damit die Arbeiten<br />

nicht erst im Juli beendet werden können, wurde die Baukolonne verstärkt. Dies bedeutet Mehrkosten<br />

in Höhe von ca. 8.000 € – 9.000 €.<br />

Frau Niethardt versichert, dass die Straße bis zum 22.06.2013 wieder befahrbar ist.<br />

Der Gehweg im Park dauert ca. 2 Wochen länger. Hier gab es Probleme mit den Ver- und Entsorgern,<br />

die die Arbeiten stark verzögert haben.<br />

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

15 Seebrücke mit Teehaus<br />

15.1 Beratung über die Möglichkeit einer vorübergehenden Fertigstellung der Plattform<br />

Herr Nitz schlägt als eine Möglichkeit für einen teilweisen Ausbau der Plattform der Seebrücke<br />

am Seeschlösschen vor, die vorhandene Betonplatte mit braunem Kunstrasen zu belegen. Hierdurch<br />

entfallen die Probleme der Lastenverteilung durch das Holz und auch das Holz an sich<br />

bleibt frei von jeder Beschädigung.<br />

Für den Kunstrasen und die Verlegung entstehen Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. Die Lieferzeit<br />

des Belages liegt bei 3 Wochen.<br />

Frau Pfullmann berichtet, dass eine Demontage des Geländers möglich ist, wenn die eingesetzten<br />

Schrauben nicht lackiert werden.<br />

Das Geländer könnte innerhalb von 2 – 3 Wochen errichtet werden, so dass eine verkehrssichere<br />

Handführung möglich ist.<br />

Die Stelle, an der das Teehaus errichtet werden soll, wird durch einen bedruckten Bauzaun abgesperrt.


Seite 9<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

Folgender grün umrandeter Bereich wird mit Kunstrasen und einem Geländer versehen und somit<br />

für die Öffentlichkeit begehbar gemacht:<br />

Die WUB beantragt eine fünfminütige Unterbrechung.<br />

Die Sitzung wird um 20.45 für fünf Minuten unterbrochen.<br />

Nach der Unterbrechung stellt sich die WUB dem Vorschlag von Herrn Nitz positiv gegenüber,<br />

mit der Bedingung, dass der Vertrag umgesetzt wird.<br />

Beschlussfassung:<br />

Es wird beantragt, die Abstimmung über das weitere Vorgehen nach dem nicht-öffentlichen Teil,<br />

in dem über den Vertragsstand berichtet wird, vorzunehmen.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 6<br />

dagegen 1<br />

Enthaltung 2<br />

abwesend -<br />

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 20:58 Uhr geschlossen. Nach Abschluss des nicht öffentlichen<br />

Sitzungsteils gibt Herr Muuss folgende Beschlüsse bekannt, die in nicht öffentlicher Sitzung<br />

gefasst wurden:


Seite 10<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

16.1 Vergabe von Ing.-Leistungen für die Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

Eine Beschreibung des Leistungsumfangs der Ingenieure ist zu der nächsten Sitzung vorzulegen.<br />

16.2 Vergabe Ing. Verträge weitere Maßnahmen Ortskernattraktivierung<br />

Es wurde kein Beschluss gefasst. Die Angelegenheit wird in der Sitzung am 02.05.2013 erneut<br />

beraten.<br />

16.3 Vertragsangelegenheiten Teehaus-Seebrücke<br />

1.) Der Ausschuss beschließt, den Seebrückenkopf teilweise zur Nutzung herzurichten.<br />

Hierzu soll<br />

das Geländer wie geplant erstellt werden,<br />

der Höhenunterschied mit einer Holzrampe ausgeglichen,<br />

die Beton-Fläche mit einem braunen Kunstrasen aufgewertet und<br />

Sitzgelegenheiten und weitere Ausstattungen installiert werden<br />

2.) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt die Betreibersuche durch Herrn<br />

Nitz zu beginnen.<br />

3.) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt, dass die vertraglichen Inhalte vervollständigt<br />

werden und dass eine Abstimmung des Entwurfes durch den Hauptausschuss<br />

zügig erfolgt, damit es zu keinen Verzögerungen kommt.<br />

16.4 Oberflächenentwässerung B-Plan 49 / Erneuerung Regenwasserleitung Störtebeker Weg<br />

hier: Antrag der WUB<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 02.05.2013 vertagt.<br />

16.5 Neubau Brücke am Vogelpark<br />

Vergabe der Abbruch- und Erdarbeiten<br />

Vergabe der Holz- und Stahlbauarbeiten<br />

1.) Der Ausschuss beschließt, an die Firma Jürgens &Westphal Straßen- und Tiefbau GmbH den<br />

Auftrag für die Tiefbau und Erdarbeiten für den Neubau Brücke am Vogelpark zu vergeben.<br />

2.) Vorbehaltlich der Prüfstatik beschließt der Ausschuss für Planung und Bauwesen an die Firma<br />

Holzbau Hargus GmbH, <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> den Auftrag für die Holz und Stahlbauarbeiten für<br />

den Neubau Brücke am Vogelpark zu vergeben.<br />

17 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 für die Errich-


Seite 11<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 18.04.2013<br />

tung eines Wintergartens in der Finkenstraße in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen erteilt das gemeindliche Einvernehmen.<br />

18 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 für die Errichtung<br />

eines Einfamilienhauses in der Straße Alter Schulweg in Groß Timmendorf<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen stimmt der beantragten Befreiung von den textlichen<br />

Festsetzungen des B-Planes Nr. 38 bezüglich der Gestaltung der Außenwände zu.<br />

19 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Hotels auf einem Grundstück Am Kurpark<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen signalisiert grundsätzlich die Zustimmung zu dem<br />

Bauvorhaben. Die Änderung des B-Planes wird im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

durchgeführt.<br />

20 Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Werbeanlage<br />

in der Kurparkstraße in 23669 <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen versagt das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Die noch offenen Punkte werden in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und<br />

Bauwesen am 02.05.2013 behandelt.<br />

.................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

.................................................<br />

(<strong>Protokoll</strong>führerin)<br />

gefertigt am 25.04.2013

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