Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand
Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand
Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand
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N i e d e r s c h r i f t<br />
über die Fortsetzung der<br />
84. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Planung und Bauwesen der 17. gewählten <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> am Donnerstag, den 18.04.2013 im Sitzungszimmer<br />
des Rathauses, <strong>Strand</strong>allee 42, 23669 <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
18:05 Uhr<br />
21:29 Uhr<br />
Anwesend: a) Stimmberechtigt<br />
Herr Muuss<br />
Herr Cords<br />
Frau Dittmann<br />
Frau Hopp<br />
Herr Kißmann<br />
Herr Knoop<br />
Herr Lender<br />
Herr Ninnemann<br />
Herr Peters<br />
b) nicht stimmberechtigt<br />
Herr Boeden<br />
Herr Herrmann<br />
Herr Hasselberg<br />
Frau Kara<br />
Herr Konrad<br />
Frau Niethardt<br />
Herr Nitz<br />
Frau Pfullmann<br />
Herr Rehbein<br />
Herr Rabbe<br />
Frau Teske<br />
Frau Fick<br />
als Vorsitzender<br />
für Herrn von Zastrow<br />
für Herrn Böttcher<br />
für Herrn Jessen<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
Fachdienst Immobilen und Tourismus<br />
Bürgermeisterin<br />
Ing. Büro MaasKonrad planen plus<br />
Ing. Büro Klapper/Niethardt<br />
Geschäftsführer der TSNT GmbH<br />
Büro Drees & Sommer<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz<br />
Büro Stadtplanung kompakt<br />
Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz<br />
und zugleich <strong>Protokoll</strong>führerin<br />
Die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Bauwesen sind durch schriftliche Einladung vom<br />
27.03.2013 auf Donnerstag, den 11.04.2013, 18:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen<br />
worden. In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Sitzungsfortsetzung diese<br />
am Donnerstag, den 18.04.2013 um 18.00 Uhr stattfindet.<br />
Herr Muuss eröffnet um 18:05 Uhr die Fortsetzung der Sitzung und stellt fest, dass der Ausschuss für<br />
Planung und Bauwesen nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.<br />
Die Tagesordnung wurde in dem ersten Teil der Sitzung am 11.04.2013 beschlossen. Da es sich um<br />
die Fortsetzung der 84. Sitzung handelt, findet keine Einwohnerfragestunde statt.
Seite 2<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
Folgende Punkte konnten am 11.04.2013 nicht behandelt werden:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
02 Bericht über die Ausführung der Beschlüsse<br />
03 Berichte der Verwaltung<br />
05 Gestaltungsrahmen für die Grundstücke an der <strong>Strand</strong>straße in Niendorf/Ostsee von der Hafenstraße<br />
bis zur Pamirstraße<br />
hier. Vorstellung des Textentwurfes<br />
06 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 für ein Gebiet in Niendorf/Ostsee zwischen Hafen<br />
und Haus des Kurgastes<br />
hier: Vorentwurfsberatungen<br />
12 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Grundstück „Wasserwerk“ in der Poststraße<br />
sowie für ein Gebiet zwischen der Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee, der Poststraße und der<br />
Gorch-Fock-Straße<br />
hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />
13 Ausbau der Bergstraße<br />
hier: Sachstandsbericht Straßenbaumaßnahme unterer Teil<br />
15 Seebrücke mit Teehaus<br />
15.1 Beratung über die Möglichkeit einer vorübergehenden Fertigstellung der Plattform<br />
II Nicht öffentlicher Teil<br />
16 Vergabe von Aufträgen<br />
16.2 Vergabe Ing. Verträge weitere Maßnahmen Ortskernattraktivierung<br />
16.3 Vertragsangelegenheiten Teehaus-Seebrücke<br />
16.4 Oberflächenentwässerung B-Plan 49 / Erneuerung Regenwasserleitung Störtebeker Weg<br />
hier: Antrag der WUB<br />
16.5 Neubau Brücke am Vogelpark<br />
Vergabe der Abbruch- und Erdarbeiten<br />
Vergabe der Holz- und Stahlbauarbeiten<br />
20 Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Werbeanlage in der<br />
Kurparkstraße in 23669 <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />
21 Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen B-<br />
Planes Nr. 28 für den Umbau/Aufstockung einer Villa und Nutzungsänderung zu einer Praxis in der<br />
<strong>Strand</strong>straße in 23669 Niendorf/Ostsee<br />
22 Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Einfamilienhauses<br />
im Störtebekerweg in 23669 Niendorf/Ostsee<br />
23 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 für die Errichtung einer<br />
Garage auf einem Grundstück im Gartenweg in Niendorf/Ostsee<br />
24 Berichte der Verwaltung<br />
III. Öffentliche Sitzung<br />
25 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Seite 3<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
02 Bericht über die Ausführung der Beschlüsse<br />
Herr Kißmann fragt nach, ob der Mikado-Garten in die Vergabe der Pflege der Grünanlagen eingebunden<br />
wurde. Es wird ausgeführt, dass es über diesen Bereich derzeit einen bestehenden<br />
Vertrag gibt. Sobald dieser ausläuft wird der Garten in die Vergabe der Grünflächenanlagen eingebunden.<br />
Ebenso fragt Herr Kißmann nach dem angeforderten Bauzeitenplan für die Baumaßnahme in der<br />
Hauptstraße 2. Ihm wird geantwortet, dass dieser noch nicht vorgelegt wurde.<br />
03 Berichte der Verwaltung<br />
1.) Neugestaltung des Kurparks zwischen Promenade und Trinkkurhalle<br />
Im Tourismusausschuss am 16.04.2013 wurde darüber beraten, den „Seekurpark“ als Priorität 7<br />
in die Prioritätenliste der Ortskernattraktivierung aufzunehmen.<br />
2.) Neubau Seebrücke Niendorf<br />
Die Submission für den Neubau der Seebrücke Niendorf fand am 17.04.2013 statt. Die Angebotssumme<br />
übersteigt den Kostenansatz, so dass Mehrkosten entstehen.<br />
3.) Ausbaggerung der Hafeneinfahrt<br />
Es ist dringend eine Ausbaggerung der Hafeneinfahrt erforderlich.<br />
Ein dänisches Unternehmen steht hierfür kurzfristig zur Verfügung. Vor Beginn der Ausbaggerung<br />
erfolgt eine Peilung durch die Firma Nicola. Eine Überschreitung des Haushaltsansatzes ist zu<br />
befürchten.<br />
4.) Ausbau Sportplatz<br />
Das Angebot des Ing.-Büros Pätzold und Snowadski für den Ausbau des Sportplatzes in <strong>Timmendorfer</strong><br />
<strong>Strand</strong> liegt vor. Die geschätzten Baukosten liegen bei rd. 1.250.000 €, die Ingenieurleistungen<br />
bei rd. 37.600 €.<br />
Für die Ingenieurleistungen liegt ein Haushaltsansatz in Höhe von 40.000 € bereit.<br />
5.) Bäume in der Bergstraße (oberer Teil)<br />
Es handelt sich bei den gestutzten Bäumen um Linden (keine Buchen oder Eichen). Es wurden<br />
an den Bäumen übliche Pflegemaßnahmen durchgeführt. Die Genehmigung wurde am 5.3.2013<br />
nach einer Ortsbesichtigung erteilt. Der geforderte schriftliche Vermerk wurde gefertigt und liegt<br />
den Ausschussmitgliedern vor.<br />
Herr Rehbein merkt an, dass es sich bei diesen Bäumen nicht um Kopfbäume handle. Diese Angelegenheit<br />
wird in dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr erneut behandelt.<br />
05 Gestaltungsrahmen für die Grundstücke an der <strong>Strand</strong>straße in Niendorf/Ostsee von der<br />
Hafenstraße bis zur Pamirstraße<br />
hier. Vorstellung des Textentwurfes<br />
Herr Muuss begrüßt Herrn Hinrichs vom Planungsbüro Blanck. Herr Hinrichs stellt dem Ausschuss<br />
den vorliegenden Textentwurf der Gestaltungssatzung vor.<br />
Im Rahmen einer Bestandsaufnahme hatte das Planungsbüro die vorhandenen Baulichkeiten in<br />
fünf Zeitepochen zugeordnet und vorgeschlagen, die dargestellten Epochen aufzunehmen und in
Seite 4<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
jeweils eigene Gestaltungsvorschriften festzuschreiben.<br />
Für Gebäude an denen Um- und Erweiterungsabsichten sowie sonstige Veränderungen an der<br />
äußeren Gestaltung vorgenommen werden sollen, sind die Gestaltungsvorschriften der fünf Bauepochen<br />
einzuhalten. Bei Neubauten ist zwischen den Bauepochen 1, 2, 3 eine Auswahl zu treffen.<br />
Es entsteht im Ausschuss eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung und<br />
die möglichen Abgrenzungsschwierigkeiten der einzelnen Epochen bei Prüfung der Bauunterlagen.<br />
Der Ausschuss kommt zu der Übereinstimmung, dass nur einige Punkte aus der Satzung aufgegriffen<br />
werden sollten, so dass keine Überregulierung entsteht.<br />
Frau Bürgermeisterin Kara weist darauf hin, dass bei wenigen Gestaltungsvorgaben diese auch in<br />
die jeweiligen Bebauungspläne einfließen könnten. Hierfür ist eine Gestaltungssatzung nicht erforderlich.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, dass sie eine Zusammenstellung von notwendigen Gestaltungsvorgaben<br />
mit dem Planungsbüro Blanck fertigt und diese als Liste dem Ausschuss für Planung und<br />
Bauwesen vorlegt. Anhand dieser Liste kann denn entschieden werden, welche Festsetzungen in<br />
den einzelnen Bebauungsplänen einfließen sollen.<br />
Der Ausschuss befürwortet dieses Vorgehen.<br />
06 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 für ein Gebiet in Niendorf/Ostsee zwischen<br />
Hafen und Haus des Kurgastes<br />
hier: Vorentwurfsberatungen<br />
Herr Hinrichs stellt dem Ausschuss den Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28,<br />
aufgeteilt in vier Teilbereiche, vor.<br />
Vorentwurf Teilbereich a
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Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
Für den Teilbereich a erläutert Herr Hinrichs, dass für dieses Gebiet keine einheitliche Flucht,<br />
sondern nur Baugrenzen festgesetzt wurden. Die Baufelder wurden kleiner gehalten, dafür aber<br />
zwei auf einem Grundstück ermöglicht.<br />
Auf Anregung von Herrn Peters soll eine einheitliche Festsetzung der Nutzungsziffern mit einer<br />
GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,6 für das gesamte Gebiet, mit Ausnahme der Hotelfläche,<br />
erfolgen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Festsetzungen teilweise zu einer Einschränkung der baulichen<br />
Entwicklung in der <strong>Strand</strong>straße führen. Der Bestand auf einigen Grundstücken hat eine<br />
höhere Ausnutzung als einer GRZ von 0,3.<br />
Frau Bürgermeisterin Kara bittet darum, dass ein Beschluss über den Teilbereich a zurückgestellt<br />
wird. In diesem Teilbereich befindet sich die Grünfläche, auf der möglicherweise eine<br />
Adventuregolf-Anlage errichtet werden soll. Zunächst sollten die Ergebnisse der Mediationsgespräche<br />
zwischen den Befürwortern und den Gegnern abgewartet werden.<br />
Der Ausschuss stimmt einer Zurückstellung zu.<br />
Vorentwurf Teilbereich b<br />
Herr Peters regt an auch in diesem Teilbereich einheitliche Nutzungsziffer n mit einer GRZ von<br />
0,3 und einer GFZ von 0,6 festzusetzen. Das Planungsbüro Blanck hat aufgrund der unterschiedlichen<br />
Grundstücksgrößen dementsprechend auch unterschiedliche Nutzungsziffern festgelegt.<br />
Auf den größeren Grundstücken wurden wieder zwei Baufenster eingerichtet. Die Gebäudereihe<br />
zur <strong>Strand</strong>straße ist dabei als zweigeschossig eingezeichnet.<br />
Herr Boeden regt an, aufgrund der überwiegend gewerblichen Nutzung nur ein großes Baufenster<br />
auf den Grundstücken einzuzeichnen. Herr Peters merkt an, dass eine Erhöhung der Nutzungsziffern<br />
notwendig ist, um eine wirtschaftliche Ausnutzung zu ermöglichen.<br />
Beschlussfassung:<br />
Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt für den Teilbereich b der Neuaufstellung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 28 eine einheitlichen Nutzungsziffer von 0,3 und (0,6) bei einer zweigeschossigen<br />
Bauweise und nur einem großen Baufenster auf jeden Grundstück festzusetzen.<br />
Abstimmung:<br />
dafür 8<br />
dagegen -<br />
Enthaltung 1<br />
abwesend -<br />
Vorentwurf Teilbereich c<br />
Auch bei diesem Plan wird vorgeschlagen eine einheitliche Nutzungsziffer mit einer GRZ von 0,4<br />
und einer GFZ von 1,0 festzusetzen. Das letzte Grundstück der <strong>Strand</strong>straße in dem Teilbereich<br />
c soll die Nutzungsziffer 0,3 (0,6) beibehalten.<br />
Vor einer Abstimmung über den Planentwurf wird das Planungsbüro Blanck gebeten zu prüfen,
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Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
ob für die kleineren Grundstücke in der <strong>Strand</strong>straße ebenfalls eine Nutzungsziffer von 0,3 (0,6)<br />
in Frage kommt oder ob es sinnvoll ist, die Grundstücke zusammenzufassen.<br />
Vorentwurf Teilbereich d<br />
Das Teilgebiet d ist als Wohngebiet ausgewiesen und enthält keine Besonderheiten. Es wurden<br />
lediglich die Baufelder an den Bestand angepasst. Akuter Handlungsbedarf besteht für dieses<br />
Gebiet nicht.<br />
Es wird angeregt, die nur für ein Grundstück Am Grünen Grund festgesetzten Ziffern 0,25 (0,4)<br />
zu reduzieren und den Nachbargrundstücken anzupassen.<br />
Textteil für alle Teilbereiche der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28<br />
Herr Hinrichs erläutert den Textentwurf für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28. Unter<br />
Punkt 1.2 Abs. 1 wird festgelegt, dass die Kapazität der Restaurationsmöglichkeiten einem<br />
Äquivalent von 70 % der Betten des jeweiligen Betriebes entsprechen muss. Eine Festsetzung<br />
von 100 % ist zu hoch für die geringen Flächen.<br />
Folgende Änderungen des Textteils sollen vorgenommen werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
es sollen nicht zwei, sondern nur eine Wohnung pro Baugrundstück für die Aufsichtsund<br />
Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig sein<br />
Ziffer 1.2 Abs. 2 Nr. 5 soll gestrichen werden<br />
Ziffer 6 Abs. 3, soll gestrichen werden<br />
Die Tiefgaragenregelung des § 21a BauGB soll in den SO-Gebieten ausnahmsweise<br />
greifen<br />
Weiterhin soll das Planungsbüro Blanck bezüglich der Höhe der baulichen Anlagen diese auf die<br />
tatsächlichen Gegebenheiten beziehen. Ebenso soll eine Regelung über eine Gesamthöhe der<br />
Gebäude, statt einer Traufhöhe erfolgen.<br />
Herr Muuss bedankt sich bei Herrn Hinrichs für die Ausführungen.<br />
12 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Grundstück „Wasserwerk“ in der Poststraße<br />
sowie für ein Gebiet zwischen der Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee, der Poststraße<br />
und der Gorch-Fock-Straße<br />
hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />
Herr Muss begrüßt Frau Teske von dem Planungsbüro Stadtplanung kompakt.<br />
Frau Teske stellt dem Ausschuss die 9. Änderung der Innenentwicklung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 19 „Rathaus“ vor.<br />
Frau Teske berichtet, dass im Vorwege ein Gutachten vom Ingenieurbüro für Schallschutz erstellt<br />
wurde. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Problem bei der Einstufung des angrenzenden<br />
Kurgebietes als schutzwürdige Ruhezone bei einer Baugenehmigung vorliegt. Eine<br />
Kurstruktur in dem Sinne besteht hier nicht mehr. Bleibt diese fragliche Festsetzung als „Kurgebiet“<br />
bestehen, wird die Nutzungsmöglichkeit des Plangebietes „Rathaus“ stark eingeschränkt.<br />
Erfolgt die Anpassung des Kurgebietes an den wahren Bestand, gilt ein Rathaus in der Lage als
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Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
gebietsverträglich.<br />
Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 ist daher um die Planzeichnung<br />
2, für ein Gebiet, welches im Norden an die geplante Gemeinbedarfsfläche angrenzt, zu<br />
erweitern und als Sonstige Sondergebietsfläche nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) an<br />
ihre tatsächliche Art der baulichen Nutzung anzupassen.<br />
Nach Rücksprache mit dem für die Neuplanung des Rathauses beauftragten Architekten Herrn<br />
Bever bat dieser um Anhebung der Grundflächenzahl von 0,35 auf 0,4 um Erweiterungsbauten<br />
an dem bestehenden Hauptgebäude langfristig zuzulassen.<br />
Frau Dittmann bemängelt, dass der Versiegelungsgrad von 90 % zu hoch sei. Ebenso hält Sie es<br />
für sinnvoll, das Baufenster zurückzusetzen, um den Baumbestand zu schützen.<br />
Ihr wird verdeutlicht, dass die Versiegelung bereits jetzt 90 % beträgt und die <strong>Gemeinde</strong> ausreichend<br />
Flächen zum Parken vorhalten muss. Die Bäume werden nicht beschädigt.<br />
Beschlussfassung:<br />
1. Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt den Geltungsbereich der 9. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 19 um ein Gebiet zwischen der Havenothstraße, der<br />
<strong>Strand</strong>allee, der Poststraße und der Gorch-Fock-Straße zu erweitern.<br />
Folgendes Planungsziel wird verfolgt: Die im Norden an die geplante Gemeinbedarfsfläche<br />
angrenzende Sonstige Sondergebietsfläche soll nach § 11 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) an ihre tatsächliche Art der baulichen Nutzung angepasst werden.<br />
2. Die Grundflächenzahl wird von 0,35 auf 0,4 erhöht, um Erweiterungsbauten an dem bestehenden<br />
Hauptgebäude langfristig zuzulassen.<br />
3. Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §<br />
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.<br />
4. Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne<br />
der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2<br />
Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).<br />
5. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für ein Gebiet in <strong>Timmendorfer</strong><br />
<strong>Strand</strong> zwischen der Poststraße, der Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee und der Birkenallee;<br />
Wasserwerk in Poststraße Nr. 35 - Teil 1 - und ein Gebiet zwischen der<br />
Havenothstraße, der <strong>Strand</strong>allee, der Poststraße und der Gorch-Fock-Straße - Teil 2 -<br />
und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />
6. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer<br />
von einem Monat öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger<br />
öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />
Abstimmung:<br />
dafür 8<br />
dagegen 1<br />
Enthaltung -
Seite 8<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
abwesend -<br />
13 Ausbau der Bergstraße<br />
hier: Sachstandsbericht<br />
Oberer Teil<br />
Herr Muuss begrüßt Herrn Konrad. Herr Konrad berichtet, dass der Regenwasserkanal ein Stück<br />
verschoben werden musste, da die Leitungen des ZVO anders als angegeben lagen. Dies führte<br />
dazu, dass das Betonsteinpflaster durch die nähere Arbeit an den Borden teilweise beschädigt<br />
wurde. Ein neues Pflaster wäre dort günstiger als die Reparatur der kaputten Teile. In der Baubesprechung<br />
musste ein kurzfristiger Beschluss gefasst werden. Beschlossen wurde, dass auf der<br />
Baustelle ein neues Pflaster gelegt wird. Dies passt sich optisch an die Pflasterung der Borde auf<br />
der gegenüberliegenden Straßenseite an. Hierdurch entstehen jedoch Mehrkosten in Höhe von<br />
20.000 €.<br />
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
Unterer Teil<br />
Frau Niethardt und Frau Pfullmann werden von Herrn Muuss begrüßt. Frau Niethardt führt aus,<br />
dass es einen Schlecht-Wetter-Ausfall von insgesamt 8 Wochen gegeben hat. Damit die Arbeiten<br />
nicht erst im Juli beendet werden können, wurde die Baukolonne verstärkt. Dies bedeutet Mehrkosten<br />
in Höhe von ca. 8.000 € – 9.000 €.<br />
Frau Niethardt versichert, dass die Straße bis zum 22.06.2013 wieder befahrbar ist.<br />
Der Gehweg im Park dauert ca. 2 Wochen länger. Hier gab es Probleme mit den Ver- und Entsorgern,<br />
die die Arbeiten stark verzögert haben.<br />
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
15 Seebrücke mit Teehaus<br />
15.1 Beratung über die Möglichkeit einer vorübergehenden Fertigstellung der Plattform<br />
Herr Nitz schlägt als eine Möglichkeit für einen teilweisen Ausbau der Plattform der Seebrücke<br />
am Seeschlösschen vor, die vorhandene Betonplatte mit braunem Kunstrasen zu belegen. Hierdurch<br />
entfallen die Probleme der Lastenverteilung durch das Holz und auch das Holz an sich<br />
bleibt frei von jeder Beschädigung.<br />
Für den Kunstrasen und die Verlegung entstehen Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. Die Lieferzeit<br />
des Belages liegt bei 3 Wochen.<br />
Frau Pfullmann berichtet, dass eine Demontage des Geländers möglich ist, wenn die eingesetzten<br />
Schrauben nicht lackiert werden.<br />
Das Geländer könnte innerhalb von 2 – 3 Wochen errichtet werden, so dass eine verkehrssichere<br />
Handführung möglich ist.<br />
Die Stelle, an der das Teehaus errichtet werden soll, wird durch einen bedruckten Bauzaun abgesperrt.
Seite 9<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
Folgender grün umrandeter Bereich wird mit Kunstrasen und einem Geländer versehen und somit<br />
für die Öffentlichkeit begehbar gemacht:<br />
Die WUB beantragt eine fünfminütige Unterbrechung.<br />
Die Sitzung wird um 20.45 für fünf Minuten unterbrochen.<br />
Nach der Unterbrechung stellt sich die WUB dem Vorschlag von Herrn Nitz positiv gegenüber,<br />
mit der Bedingung, dass der Vertrag umgesetzt wird.<br />
Beschlussfassung:<br />
Es wird beantragt, die Abstimmung über das weitere Vorgehen nach dem nicht-öffentlichen Teil,<br />
in dem über den Vertragsstand berichtet wird, vorzunehmen.<br />
Abstimmung:<br />
dafür 6<br />
dagegen 1<br />
Enthaltung 2<br />
abwesend -<br />
Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 20:58 Uhr geschlossen. Nach Abschluss des nicht öffentlichen<br />
Sitzungsteils gibt Herr Muuss folgende Beschlüsse bekannt, die in nicht öffentlicher Sitzung<br />
gefasst wurden:
Seite 10<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
16.1 Vergabe von Ing.-Leistungen für die Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
Eine Beschreibung des Leistungsumfangs der Ingenieure ist zu der nächsten Sitzung vorzulegen.<br />
16.2 Vergabe Ing. Verträge weitere Maßnahmen Ortskernattraktivierung<br />
Es wurde kein Beschluss gefasst. Die Angelegenheit wird in der Sitzung am 02.05.2013 erneut<br />
beraten.<br />
16.3 Vertragsangelegenheiten Teehaus-Seebrücke<br />
1.) Der Ausschuss beschließt, den Seebrückenkopf teilweise zur Nutzung herzurichten.<br />
Hierzu soll<br />
das Geländer wie geplant erstellt werden,<br />
der Höhenunterschied mit einer Holzrampe ausgeglichen,<br />
die Beton-Fläche mit einem braunen Kunstrasen aufgewertet und<br />
Sitzgelegenheiten und weitere Ausstattungen installiert werden<br />
2.) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt die Betreibersuche durch Herrn<br />
Nitz zu beginnen.<br />
3.) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt, dass die vertraglichen Inhalte vervollständigt<br />
werden und dass eine Abstimmung des Entwurfes durch den Hauptausschuss<br />
zügig erfolgt, damit es zu keinen Verzögerungen kommt.<br />
16.4 Oberflächenentwässerung B-Plan 49 / Erneuerung Regenwasserleitung Störtebeker Weg<br />
hier: Antrag der WUB<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 02.05.2013 vertagt.<br />
16.5 Neubau Brücke am Vogelpark<br />
Vergabe der Abbruch- und Erdarbeiten<br />
Vergabe der Holz- und Stahlbauarbeiten<br />
1.) Der Ausschuss beschließt, an die Firma Jürgens &Westphal Straßen- und Tiefbau GmbH den<br />
Auftrag für die Tiefbau und Erdarbeiten für den Neubau Brücke am Vogelpark zu vergeben.<br />
2.) Vorbehaltlich der Prüfstatik beschließt der Ausschuss für Planung und Bauwesen an die Firma<br />
Holzbau Hargus GmbH, <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> den Auftrag für die Holz und Stahlbauarbeiten für<br />
den Neubau Brücke am Vogelpark zu vergeben.<br />
17 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 für die Errich-
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Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die Fortsetzung der 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 18.04.2013<br />
tung eines Wintergartens in der Finkenstraße in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />
Der Ausschuss für Planung und Bauwesen erteilt das gemeindliche Einvernehmen.<br />
18 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 für die Errichtung<br />
eines Einfamilienhauses in der Straße Alter Schulweg in Groß Timmendorf<br />
Der Ausschuss für Planung und Bauwesen stimmt der beantragten Befreiung von den textlichen<br />
Festsetzungen des B-Planes Nr. 38 bezüglich der Gestaltung der Außenwände zu.<br />
19 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Hotels auf einem Grundstück Am Kurpark<br />
Der Ausschuss für Planung und Bauwesen signalisiert grundsätzlich die Zustimmung zu dem<br />
Bauvorhaben. Die Änderung des B-Planes wird im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
durchgeführt.<br />
20 Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Werbeanlage<br />
in der Kurparkstraße in 23669 <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />
Der Ausschuss für Planung und Bauwesen versagt das gemeindliche Einvernehmen.<br />
Die noch offenen Punkte werden in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und<br />
Bauwesen am 02.05.2013 behandelt.<br />
.................................................<br />
(Vorsitzender)<br />
.................................................<br />
(<strong>Protokoll</strong>führerin)<br />
gefertigt am 25.04.2013