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Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand

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Seite 8<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 84. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 11.04.2013<br />

3. Der Ausschuss empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung, den Satzungsbeschluss für die 3. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 40, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem<br />

Text (Teil B), für das Gewerbegebiet südlich der Straße Vogelsang / L 180 (Hausnummer 4<br />

– 8) in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> zu fassen und die Begründung zu billigen.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 9<br />

dagegen -<br />

Enthaltung -<br />

abwesend -<br />

09 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 für die Grundstücke Ebeltofter Straße 10 und<br />

Bahnhofstraße 12a in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss<br />

Frau Pflanz stellt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 vor. Die Grundstückseigentümer<br />

beabsichtigen auf dem Grundstück eine bauliche Erweiterung vorzunehmen<br />

Die Festsetzungen des Ursprungsplanes gelten unverändert fort. Neu festgesetzt wird lediglich ein<br />

zusätzliches Baufenster. Auf dem Grundstück Ebeltofter Straße 10 wird das Baufenster an den<br />

Gebäudebestand angepasst. Soweit die Festsetzungen zur Bepflanzung aus dem Ursprungsplan<br />

bereits umgesetzt wurden, wird nunmehr ein Erhaltungsgebot festgesetzt. Zusätzlich aufgenommen<br />

wird eine Festsetzung zur Gestaltung für das zusätzliche Baufenster. Damit sich das Gebäude<br />

harmonisch einfügt, wird ein Pfannendach mit einer Dachneigung von max. 25° festgesetzt.<br />

Der Planentwurf lag für die Dauer von einem Monat öffentlich aus und die Träger öffentlicher Belange<br />

wurden informiert. Es sind keine beachtlichen Stellungnahmen eingegangen und der Bebauungsplan<br />

kann als Satzung von der GV beschlossen werden.

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