Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand
Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand
Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 8<br />
Punkt<br />
der<br />
TO<br />
Niederschrift über die 84. Sitzung<br />
des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />
am 11.04.2013<br />
3. Der Ausschuss empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung, den Satzungsbeschluss für die 3. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 40, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem<br />
Text (Teil B), für das Gewerbegebiet südlich der Straße Vogelsang / L 180 (Hausnummer 4<br />
– 8) in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> zu fassen und die Begründung zu billigen.<br />
Abstimmung:<br />
dafür 9<br />
dagegen -<br />
Enthaltung -<br />
abwesend -<br />
09 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 für die Grundstücke Ebeltofter Straße 10 und<br />
Bahnhofstraße 12a in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss<br />
Frau Pflanz stellt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 vor. Die Grundstückseigentümer<br />
beabsichtigen auf dem Grundstück eine bauliche Erweiterung vorzunehmen<br />
Die Festsetzungen des Ursprungsplanes gelten unverändert fort. Neu festgesetzt wird lediglich ein<br />
zusätzliches Baufenster. Auf dem Grundstück Ebeltofter Straße 10 wird das Baufenster an den<br />
Gebäudebestand angepasst. Soweit die Festsetzungen zur Bepflanzung aus dem Ursprungsplan<br />
bereits umgesetzt wurden, wird nunmehr ein Erhaltungsgebot festgesetzt. Zusätzlich aufgenommen<br />
wird eine Festsetzung zur Gestaltung für das zusätzliche Baufenster. Damit sich das Gebäude<br />
harmonisch einfügt, wird ein Pfannendach mit einer Dachneigung von max. 25° festgesetzt.<br />
Der Planentwurf lag für die Dauer von einem Monat öffentlich aus und die Träger öffentlicher Belange<br />
wurden informiert. Es sind keine beachtlichen Stellungnahmen eingegangen und der Bebauungsplan<br />
kann als Satzung von der GV beschlossen werden.