Ratten in der Stadt - Schweizer Tierschutz STS
Ratten in der Stadt - Schweizer Tierschutz STS
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schweizer tierschutz sts<br />
ratten <strong>in</strong> <strong>der</strong> stadt<br />
Giftkö<strong>der</strong>n abzuraten! Lei<strong>der</strong> setzen aber viele<br />
<strong>Schweizer</strong> Geme<strong>in</strong>den diese immer noch<br />
rout<strong>in</strong>emässig e<strong>in</strong>, um <strong>Ratten</strong>populationen<br />
e<strong>in</strong>zudämmen (re<strong>in</strong>e Symptombekämpfung)!<br />
• Chloralose: E<strong>in</strong> Betäubungsmittel, das bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Konzentration durch Unterkühlung<br />
und Herzstillstand zum Tod führt.<br />
Für <strong>Ratten</strong> aufgrund <strong>der</strong>en Grösse ungeeignet,<br />
da <strong>der</strong> Tod sonst nur langsam und unter<br />
Gross angelegte Vernichtungskampagnen gegen<br />
<strong>Ratten</strong>, wie sie <strong>in</strong> unseren Städten regelmässig<br />
durchgeführt werden, s<strong>in</strong>d aufgrund<br />
des eher ger<strong>in</strong>gen tatsächlichen Schadpotentials<br />
<strong>der</strong> <strong>Ratten</strong> und guter Präventionsmöglichkeiten<br />
selten wirklich begründet und eigentlich<br />
tierschützerisch kaum vertretbar!<br />
Krämpfen e<strong>in</strong>tritt! Für die Mäusebekämpfung dürfte Chloralose vertretbar se<strong>in</strong>, da es zu e<strong>in</strong>em<br />
schnellen, kaum schmerzhaften Tod führt. Kann aber ebenfalls von Hunden, Katzen o<strong>der</strong> gar<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>n versehentlich aufgenommen werden und gesundheitsschädigend se<strong>in</strong>!<br />
• Räucherpatronen: Verursachen sehr grosses Leid und lassen sich mit dem <strong>Tierschutz</strong> nicht vere<strong>in</strong>baren.<br />
Auf Verwendung verzichten!<br />
• Klebefallen: Führen zu qualvollem Verenden und s<strong>in</strong>d gemäss <strong>Tierschutz</strong>gesetzgebung verboten!<br />
Fazit<br />
In Städten s<strong>in</strong>d <strong>Ratten</strong> – bei E<strong>in</strong>haltung grundlegen<strong>der</strong> Hygieneregeln – ke<strong>in</strong>e eigentlichen Schädl<strong>in</strong>ge,<br />
son<strong>der</strong>n stören höchstens bisweilen. E<strong>in</strong>e Gefahr für die öffentliche Gesundheit geht von den<br />
<strong>Ratten</strong> <strong>in</strong> unseren Städten kaum aus. Daher ist auch ihre massenhafte Tötung im Rahmen <strong>der</strong><br />
rout<strong>in</strong>emässig durchgeführten Vergiftungsaktionen höchst fragwürdig! Werden präventive Massnahmen<br />
befolgt, ist e<strong>in</strong> konfliktarmes Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> von Mensch und Ratte durchaus möglich.<br />
Weiterführende Information und Adressen<br />
• <strong>Schweizer</strong> <strong>Tierschutz</strong> <strong>STS</strong> (2012): Schadnager-Bekämpfung. Merkblatt zum Download unter:<br />
www.tierschutz.com/publikationen<br />
• Stocker, M. & S. Meyer (2012): Wildtiere – Hausfreunde und Störenfriede. Haupt-Verlag, Bern.<br />
Herausgeber und weitere Auskünfte:<br />
<strong>Schweizer</strong> <strong>Tierschutz</strong> <strong>STS</strong>, Fachstelle Wildtiere, Dornacherstrasse 101, Postfach, 4018 Basel,<br />
Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90, Postkonto 40-33680-3,<br />
sts@tierschutz.com, www.tierschutz.com<br />
Dieses und weitere Merkblätter stehen unter www.tierschutz.com/publikationen zum Download<br />
bereit.<br />
7/2013<br />
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