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Die magische Welt der Kelten - thule-italia.net

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<strong>Die</strong> Heldinnen<br />

Uns mag die<br />

rechtliche Lage <strong>der</strong><br />

Keltinnen<br />

selbstverständlich<br />

erscheinen, ihren Zeitgenossen<br />

erschien es<br />

jedoch überaus<br />

bemerkenswert, dass<br />

Frauen selbstständig<br />

handeln durften.<br />

<strong>Die</strong> Frauen in den Artussagen sind keine scheuen<br />

Häschen, die den Mund nicht aufmachen, die ausschließlich<br />

»weiblichen« Beschäftigungen in ihrer Kemenate<br />

nachgehen. Nein, sie nehmen lebhaft am<br />

gesellschaftlichen und politischen Leben teil und<br />

schmieden natürlich auch manche Intrige. Einige von ihnen<br />

tragen die Züge <strong>der</strong> alten starken keltischen Göttinnen,<br />

und die Priesterinnen unter ihnen haben beträchtlichen<br />

Einfluss auf die Geschicke <strong>der</strong> Helden und Könige.<br />

Jungfrauen, Mütter und Kriegerinnen<br />

Was sich in den Mythen darstellt, zeigt sich auch in <strong>der</strong><br />

Stellung <strong>der</strong> keltischen Frauen. Sie waren bemerkenswert<br />

gleichberechtigt, verfügten über eigenes Vermögen und<br />

konnten auch als Familienoberhaupt fungieren. Cäsar<br />

schreibt einigermaßen verwun<strong>der</strong>t in »De bello Galileo«:<br />

<strong>Die</strong> Männer lassen, wenn sie von ihren Frauen Vermögen als<br />

Mitgift erhalten haben, ihr eigenes Vermögen schätzen und<br />

legen einen gleich großen Wert mit <strong>der</strong> Mitgift zusammen. Über<br />

dieses Gesamtvermögen führen sie gemeinsam Buch und<br />

sparen den Gewinn; wer von beiden länger lebt, erhält den<br />

bei<strong>der</strong>seitigen Anteil mit dem Gewinn, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Zeit<br />

hinzugekommen ist.<br />

Finanzielle Unabhängigkeit scheint also für keltische<br />

Frauen eine Selbstverständlichkeit gewesen zu sein. Jean<br />

Markale rekonstruierte aus den frühen irischen<br />

Gesetzestexten, die auf keltische Ursprünge zurückgehen,<br />

folgende rechtliche Regelungen: Waren Gatte und Gattin<br />

gleich vermögend, waren sie auch rechtlich gleichgestellt;<br />

die Frau konnte beispielsweise Verträge annullieren, die er<br />

geschlossen hatte, wenn sie <strong>der</strong> Ansicht war, diese würden<br />

ihr Nachteile bringen; war sie weniger vermögend und<br />

stammte sie aus niedrigeren Verhältnissen, war dieses<br />

Recht eingeschränkt; brachte sie das größere Vermögen in<br />

die Ehe mit, war sie die Bestimmende, und <strong>der</strong> Mann galt<br />

als Untertan <strong>der</strong> Frau. Es gibt sogar Anzeichen dafür, dass<br />

einige Frauen<br />

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