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Allgemeine Geschäftsbedingungen CombiCard Teens. - Telekom

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>.<br />

der <strong>Telekom</strong> schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages<br />

und des Jugendschutzgesetzes sind zu<br />

beachten.<br />

d) ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme<br />

einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung<br />

oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen<br />

für die <strong>Telekom</strong>, andere Anbieter oder sonstige<br />

Dritte entstehen.<br />

e) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden,<br />

– die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund<br />

der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer<br />

Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten<br />

soll (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder<br />

Werbehotlines)<br />

– die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer<br />

dienen, sondern nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus<br />

und/oder der Verbindungsdauer<br />

f) ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte<br />

unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung Cpmbi-<br />

Card <strong>Teens</strong> nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist<br />

der Einsatz der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> in Vermittlungs- und Übertragungssystemen,<br />

die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen<br />

oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten einoder<br />

weiterleiten, unzulässig.<br />

g) sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-,<br />

Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen<br />

gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu<br />

beachten.<br />

6 Guthabenkonto der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />

6.1 Die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ermöglicht die Herstellung von Mobilfunk-<br />

Verbindungen, sofern und solange auf dem Guthabenkonto der<br />

<strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ein Guthaben besteht Die Preise für Leistungen<br />

werden von dem Guthaben des Guthabenkontos in Abzug<br />

gebracht.<br />

6.2 Dem Guthabenkonto wird monatlich ein Aufladebetrag in Höhe von<br />

fünf Euro gutgeschrieben (Mindestaufladung) und über das<br />

Buchungskonto der Hauptkarte abgerechnet. Die erste Mindestaufladung<br />

erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Aktivierung<br />

der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>. Die folgenden Mindestaufladungen<br />

erfolgen in der Regel am gleichen Tag des Folgemonats. Über die<br />

monatliche Mindesaufladung in Höhe von fünf Euro hinaus kann<br />

der Kunde mit der <strong>Telekom</strong> zusätzliche monatliche Aufladebeträge<br />

vereinbaren, die ebenfalls über das Buchungskonto der Hauptkarte<br />

abgerechnet werden.Durch Zahlung bestimmter Beträge über die<br />

von der <strong>Telekom</strong> zur Verfügung gestellten Verfahren kann der<br />

Kunde das Guthabenkonto zusätzlich aufladen. Die Summe der<br />

Aufladungen kann bis zu einer Guthabenhöchstgrenze von maximal<br />

1 210,00 EUR erfolgen.<br />

6.3 Aufladungen werden auf einem von der <strong>Telekom</strong> eingerichteten individuellen<br />

Guthabenkonto des Kunden verbucht. Die <strong>Telekom</strong><br />

ermöglicht dem Kunden, den Kontostand abzufragen. Die Angabe<br />

des Kontostandes erfolgt aus technischen Gründen nicht zeitgenau<br />

zur Abfrage und ist aus diesem Grund unverbindlich. Die Angabe<br />

begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf<br />

Herstellung von Mobilfunk-Verbindungen im Gegenwert.<br />

6.4 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes<br />

werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend<br />

geändert.<br />

7 Zahlungsbedingungen<br />

7.1 Die monatlichen Mindestaufladebeträge werden auf der Rechnung<br />

des vom Kunden abgeschlossenen Standard-Laufzeitvertrags<br />

ausgewiesen und mit Zugang derselben fällig. Es gelten folgende<br />

Zahlungsbedingungen des Standard-Laufzeitvertrages: Hat der<br />

Kunde RechnungOnline beauftragt, gilt die Mobilfunk-Rechnung als<br />

zugegangen, wenn sie im Kunden-Account zur Verfügung steht. Bei<br />

einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht die<br />

<strong>Telekom</strong> den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach<br />

Zugang der Mobilfunk-Rechnung vom vereinbarten Konto ab.<br />

Andernfalls muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag<br />

nach Zugang der Mobilfunk-Rechnung auf dem in der Rechnung<br />

angegebenen Konto von gutgeschrieben sein.<br />

7.2 Erfolgt eine Sperre des Anschlusses aus vom Kunden zu vertretenden<br />

Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen<br />

und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu<br />

zahlen.<br />

8 Verzug<br />

8.1 Gerät der Kunde mit der Bezahlung der auf der Rechnung ausgewiesenen<br />

Preise in Verzug, kann die <strong>Telekom</strong> das Vertragsverhältnis<br />

über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ohne Einhaltung einer Frist<br />

kündigen. In Verzug gerät der Kunde, wenn er<br />

a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der<br />

Preise bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder<br />

b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit<br />

der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den<br />

monatlichen Grund- bzw. Paketpreis des Standard-Laufzeitvertrages<br />

für zwei Monate erreicht.<br />

8.2 Im Falle der nach Ziffer 8.1 durch die <strong>Telekom</strong> vorgenommenen<br />

Kündigung dieses Vertrages ist die <strong>Telekom</strong> berechtigt, vom<br />

Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des<br />

monatlichen Mindestaufladebetrages zu verlangen, der bis zum<br />

Ende der Mindestvertragslaufzeit (Ziffer 10.1) zu zahlen gewesen<br />

wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein<br />

Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden<br />

wesentlich geringer als die Pauschale ist.<br />

8.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs<br />

bleibt der <strong>Telekom</strong> vorbehalten.<br />

9 Änderungen der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (AGB),<br />

Leistungsbeschreibungen und Preise<br />

9.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche<br />

Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und<br />

dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei<br />

Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung<br />

die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich<br />

stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche<br />

über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und<br />

die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner<br />

können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen<br />

werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der<br />

Durchführung des Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss<br />

entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere<br />

der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und<br />

eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.<br />

9.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies<br />

aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber<br />

der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung<br />

objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung<br />

von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich<br />

abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische<br />

Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt<br />

oder wenn Dritte, von denen die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung ihrer<br />

Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot<br />

ändern.<br />

9.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen<br />

Kosten erhöht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen<br />

die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten<br />

Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.<br />

Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch<br />

eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die<br />

Bundesnetzagentur auf Grund von Regulierungsvorschriften<br />

verbindlich gefordert wird.<br />

9.4 Nach Ziffer 9.1 bis 9.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der<br />

Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht<br />

ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind,<br />

werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem<br />

Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht<br />

zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs<br />

Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich,<br />

wenden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der<br />

Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.<br />

9.5 Betrifft die Änderung nur Vertragsverhältnisse über eine Zusatzleistung/Option<br />

beschränkt sich das Sonderkündigungsrecht auf<br />

die Zusatzleistung/Option.<br />

10 Vertragslaufzeit/Kündigung<br />

10.1 Das Vertragsverhältnis über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> hat eine Mindestvertragslaufzeit<br />

von sechs Monaten und ist schriftlich mit einer<br />

Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit<br />

kündbar. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Freischaltung der<br />

SIM-Karte Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die<br />

Vertragslaufzeit um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht<br />

spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.<br />

10.2 Im Falle der Kündigung des Mobilfunk Standard-Laufzeitvertrages<br />

der <strong>Telekom</strong> bleibt der Vertrag über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />

bestehen und nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 13 fortgeführt.<br />

10.3 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zubuch-<br />

<strong>Telekom</strong>, Stand: 25.10.2013 2

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