Allgemeine Geschäftsbedingungen CombiCard Teens. - Telekom
Allgemeine Geschäftsbedingungen CombiCard Teens. - Telekom
Allgemeine Geschäftsbedingungen CombiCard Teens. - Telekom
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
<strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>.<br />
1 Vertragspartner<br />
Vertragspartner sind die <strong>Telekom</strong> Deutschland GmbH (im Folgenden<br />
„<strong>Telekom</strong>“ genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn<br />
(Amtsgericht Bonn, HRB 5919) und der Kunde.<br />
2 Vertragsgegenstand<br />
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen<br />
und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln in Verbindung<br />
mit dem <strong>Telekom</strong>munikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme<br />
von vorausbezahlten Mobilfunk-Leistungen der <strong>Telekom</strong>.<br />
Die <strong>Telekom</strong> überlässt dem Kunden hierfür eine SIM-Karte. Alle<br />
Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für<br />
durch die <strong>Telekom</strong> auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei<br />
der <strong>Telekom</strong>. Die <strong>Telekom</strong> ist auf Grund technischer Änderungen<br />
zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.<br />
3 Zustandekommen des Vertrages<br />
3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit<br />
Zugang einer Auftragsbestätigung spätestens mit Bereitstellung der<br />
Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) durch die <strong>Telekom</strong><br />
zustande.<br />
3.2 Die Beauftragung ist nur möglich, wenn bereits ein Mobilfunk-<br />
Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten<br />
(Standard-Laufzeitvertrag) mit dem Kunden besteht und der Kunde<br />
ein Kindschaftsverhältnis zu einem Minderjährigen (im Folgenden<br />
„Nutzer“ genannt) nachweist.<br />
4 Mobilfunk-Leistungen<br />
4.1 Die <strong>Telekom</strong> überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden<br />
technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen <strong>CombiCard</strong><br />
<strong>Teens</strong> Mobilfunk-Anschluss und teilt ihm außer im Falle des Imports<br />
einer Mobilfunk-Rufnummer eine Rufnummer im Mobilfunknetz der<br />
<strong>Telekom</strong> zu. Sie überlässt dem Kunden hierfür eine mit der zugeteilten<br />
Rufnummer kodierte SIM-Karte. Die voraussichtliche Dauer<br />
bis zur Freischaltung der überlassenen SIM-Karte (Leistungsbereitstellung)<br />
beträgt bis zu 24 Stunden. Die SIM-Karte enthält die<br />
Zugangsberechtigung zum Mobilfunk-Dienst der <strong>Telekom</strong> mit den<br />
in Ziffer 4.3 genannten Einschränkungen. Die <strong>Telekom</strong> bietet dem<br />
Kunden bzw. dem Nutzer die Nutzung des Mobilfunknetzes der<br />
<strong>Telekom</strong> nach den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere<br />
die in der Leistungsbeschreibung „Weitere Leistungen des<br />
Mobilfunk-Dienstes <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> der <strong>Telekom</strong>“ aufgeführten<br />
Leistungen an, sofern er in das Mobilfunknetz der <strong>Telekom</strong> eingebucht<br />
ist.<br />
4.2 Der Kunde bzw. Nutzer kann mit Hilfe von Mobilfunk-Endeinrichtungen<br />
im Inland Mobilfunk-Verbindungen entgegennehmen oder<br />
zu anderen Anschlüssen herstellen, sofern er in das Mobilfunknetz<br />
der <strong>Telekom</strong> eingebucht ist; Mobilfunk-Verbindungen zu Anschlüssen<br />
im Ausland sowie Mobilfunk-Verbindungen über ausländische<br />
GSM-Mobilfunk-Netze (Roaming) werden nur hergestellt,<br />
soweit der Kunde diese Verbindungen nicht hat sperren lassen und<br />
die Herstellung der Verbindung technisch möglich und mit<br />
ausländischen Netzbetreibern vereinbart ist.<br />
4.3 Die Herstellung von Verbindungen zu folgenden Sonder- und<br />
Servicerufnummern ist nicht möglich:0900er-Nummern, 0137er-<br />
Nummern, 0138er-Nummern, 118...er-Nummern, 2424 Pannen-<br />
Service, 2525 Travel-Service, 2526 Verkehrs-Service, 2527<br />
Sekretariats-Service, 2555 Vermittlungs-Service, 2522 SMS<br />
Operator.<br />
Für diese Rufnummern besteht eine voreingestellte Sperre, die nur<br />
bei Überführung der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> in einen anderen Mobilfunk-<br />
Tarif und in dem unter Ziffer 13 geregelten Fall aufgehoben wird.<br />
Die <strong>Telekom</strong> behält sich vor, Sperren für weitere Sonder- und<br />
Servicerufnummern einzurichten.<br />
Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, den Zugang zu<br />
weiteren Netzleistungen, Services und Servicerufnummern unter<br />
Angabe der Rufnummer und Kartennummer der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />
oder Rufnummer und Kundenkennwort oder Kartennummer und<br />
Kundenkennwort sperren zu lassen. Insbesondere besteht die<br />
Möglichkeit, solche Dienste zu sperren, deren Inhalte für Kinder und<br />
Jugendliche unter 16 Jahren als ungeeignet eingestuft werden<br />
(16+ Sperre). Der Kunde ist verpflichtet, diese Sperre einrichten zu<br />
lassen, sofern der Nutzer, dem er seinen Anschluss zur Nutzung<br />
überlässt, das 16te Lebensjahr noch nicht erreicht hat.<br />
4.4 Die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> wird dem Kunden bzw. Nutzer ausschließlich<br />
zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung in<br />
dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche<br />
Weiterleitung von Verbindungen über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ist<br />
unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung des<br />
Mobilfunk-Dienstes <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> nicht ausdrücklich<br />
vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />
in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen<br />
eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an<br />
einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig und<br />
berechtigt die <strong>Telekom</strong> zur sofortigen außerordentlichen<br />
Kündigung des Vertragsverhältnisses.<br />
4.5 Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von<br />
Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus<br />
und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten<br />
des Mobilfunknetzes der <strong>Telekom</strong> Deutschland. Eine Übermittlung<br />
von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z. B. durch<br />
eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer der<br />
<strong>Telekom</strong> speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.<br />
4.6 Die SIM-Karte verbleibt im Eigentum der <strong>Telekom</strong>. Alle Rechte<br />
einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch die<br />
<strong>Telekom</strong> auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei der<br />
<strong>Telekom</strong>. Die <strong>Telekom</strong> ist auf Grund technischer Änderungen zum<br />
Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.<br />
5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden<br />
5.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,<br />
a) die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Soweit keine Vorauszahlung<br />
erfolgt, muss ein Rechnungsbetrag spätestens am<br />
zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem angegebenen<br />
Konto gutgeschrieben sein. Für jede nicht eingelöste Lastschrift<br />
hat der Kunde der <strong>Telekom</strong> die ihr entstandenen Kosten in dem<br />
Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu<br />
vertreten hat.<br />
b) den ihm überlassenen <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>-Anschluss dem Nutzer<br />
zur dauerhaften Nutzung zu überlassen.<br />
c) den Eintritt der Volljährigkeit des Nutzers, dem er den Combi-<br />
Card <strong>Teens</strong>-Anschluss zur Nutzung überlässt, unverzüglich<br />
anzuzeigen.<br />
d) den Verlust bzw. das Abhandenkommen der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />
unverzüglich dem Kundenservice anzuzeigen.<br />
e) der <strong>Telekom</strong> unverzüglich schriftlich eine Änderung seines<br />
Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung oder des<br />
Rechnungsempfängers mitzuteilen, bzw. durch einen hierzu<br />
bevollmächtigten Dritten mitteilen zu lassen.<br />
5.2 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt<br />
werden, insbesondere<br />
a) dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen,<br />
Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie<br />
z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax,<br />
Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme<br />
Einwählprogramme.<br />
b) darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch <strong>Telekom</strong>munikationsmittel<br />
erfolgen (§ 238 StGB).<br />
c) dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen<br />
Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und<br />
es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.<br />
Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130,<br />
130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten<br />
anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell<br />
anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind,<br />
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden<br />
oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen<br />
<strong>Telekom</strong>, Stand: 25.10.2013 1
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>.<br />
der <strong>Telekom</strong> schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages<br />
und des Jugendschutzgesetzes sind zu<br />
beachten.<br />
d) ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme<br />
einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung<br />
oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen<br />
für die <strong>Telekom</strong>, andere Anbieter oder sonstige<br />
Dritte entstehen.<br />
e) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden,<br />
– die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund<br />
der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer<br />
Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten<br />
soll (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder<br />
Werbehotlines)<br />
– die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer<br />
dienen, sondern nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus<br />
und/oder der Verbindungsdauer<br />
f) ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte<br />
unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung Cpmbi-<br />
Card <strong>Teens</strong> nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist<br />
der Einsatz der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> in Vermittlungs- und Übertragungssystemen,<br />
die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen<br />
oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten einoder<br />
weiterleiten, unzulässig.<br />
g) sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-,<br />
Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen<br />
gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu<br />
beachten.<br />
6 Guthabenkonto der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />
6.1 Die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ermöglicht die Herstellung von Mobilfunk-<br />
Verbindungen, sofern und solange auf dem Guthabenkonto der<br />
<strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ein Guthaben besteht Die Preise für Leistungen<br />
werden von dem Guthaben des Guthabenkontos in Abzug<br />
gebracht.<br />
6.2 Dem Guthabenkonto wird monatlich ein Aufladebetrag in Höhe von<br />
fünf Euro gutgeschrieben (Mindestaufladung) und über das<br />
Buchungskonto der Hauptkarte abgerechnet. Die erste Mindestaufladung<br />
erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Aktivierung<br />
der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>. Die folgenden Mindestaufladungen<br />
erfolgen in der Regel am gleichen Tag des Folgemonats. Über die<br />
monatliche Mindesaufladung in Höhe von fünf Euro hinaus kann<br />
der Kunde mit der <strong>Telekom</strong> zusätzliche monatliche Aufladebeträge<br />
vereinbaren, die ebenfalls über das Buchungskonto der Hauptkarte<br />
abgerechnet werden.Durch Zahlung bestimmter Beträge über die<br />
von der <strong>Telekom</strong> zur Verfügung gestellten Verfahren kann der<br />
Kunde das Guthabenkonto zusätzlich aufladen. Die Summe der<br />
Aufladungen kann bis zu einer Guthabenhöchstgrenze von maximal<br />
1 210,00 EUR erfolgen.<br />
6.3 Aufladungen werden auf einem von der <strong>Telekom</strong> eingerichteten individuellen<br />
Guthabenkonto des Kunden verbucht. Die <strong>Telekom</strong><br />
ermöglicht dem Kunden, den Kontostand abzufragen. Die Angabe<br />
des Kontostandes erfolgt aus technischen Gründen nicht zeitgenau<br />
zur Abfrage und ist aus diesem Grund unverbindlich. Die Angabe<br />
begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf<br />
Herstellung von Mobilfunk-Verbindungen im Gegenwert.<br />
6.4 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes<br />
werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend<br />
geändert.<br />
7 Zahlungsbedingungen<br />
7.1 Die monatlichen Mindestaufladebeträge werden auf der Rechnung<br />
des vom Kunden abgeschlossenen Standard-Laufzeitvertrags<br />
ausgewiesen und mit Zugang derselben fällig. Es gelten folgende<br />
Zahlungsbedingungen des Standard-Laufzeitvertrages: Hat der<br />
Kunde RechnungOnline beauftragt, gilt die Mobilfunk-Rechnung als<br />
zugegangen, wenn sie im Kunden-Account zur Verfügung steht. Bei<br />
einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht die<br />
<strong>Telekom</strong> den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach<br />
Zugang der Mobilfunk-Rechnung vom vereinbarten Konto ab.<br />
Andernfalls muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag<br />
nach Zugang der Mobilfunk-Rechnung auf dem in der Rechnung<br />
angegebenen Konto von gutgeschrieben sein.<br />
7.2 Erfolgt eine Sperre des Anschlusses aus vom Kunden zu vertretenden<br />
Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen<br />
und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu<br />
zahlen.<br />
8 Verzug<br />
8.1 Gerät der Kunde mit der Bezahlung der auf der Rechnung ausgewiesenen<br />
Preise in Verzug, kann die <strong>Telekom</strong> das Vertragsverhältnis<br />
über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ohne Einhaltung einer Frist<br />
kündigen. In Verzug gerät der Kunde, wenn er<br />
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der<br />
Preise bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder<br />
b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit<br />
der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den<br />
monatlichen Grund- bzw. Paketpreis des Standard-Laufzeitvertrages<br />
für zwei Monate erreicht.<br />
8.2 Im Falle der nach Ziffer 8.1 durch die <strong>Telekom</strong> vorgenommenen<br />
Kündigung dieses Vertrages ist die <strong>Telekom</strong> berechtigt, vom<br />
Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des<br />
monatlichen Mindestaufladebetrages zu verlangen, der bis zum<br />
Ende der Mindestvertragslaufzeit (Ziffer 10.1) zu zahlen gewesen<br />
wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein<br />
Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden<br />
wesentlich geringer als die Pauschale ist.<br />
8.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs<br />
bleibt der <strong>Telekom</strong> vorbehalten.<br />
9 Änderungen der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (AGB),<br />
Leistungsbeschreibungen und Preise<br />
9.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche<br />
Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und<br />
dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei<br />
Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung<br />
die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich<br />
stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche<br />
über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und<br />
die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner<br />
können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen<br />
werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der<br />
Durchführung des Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss<br />
entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere<br />
der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und<br />
eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.<br />
9.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies<br />
aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber<br />
der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung<br />
objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung<br />
von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich<br />
abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische<br />
Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt<br />
oder wenn Dritte, von denen die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung ihrer<br />
Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot<br />
ändern.<br />
9.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen<br />
Kosten erhöht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen<br />
die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten<br />
Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.<br />
Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch<br />
eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die<br />
Bundesnetzagentur auf Grund von Regulierungsvorschriften<br />
verbindlich gefordert wird.<br />
9.4 Nach Ziffer 9.1 bis 9.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der<br />
Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht<br />
ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind,<br />
werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem<br />
Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht<br />
zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs<br />
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich,<br />
wenden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der<br />
Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.<br />
9.5 Betrifft die Änderung nur Vertragsverhältnisse über eine Zusatzleistung/Option<br />
beschränkt sich das Sonderkündigungsrecht auf<br />
die Zusatzleistung/Option.<br />
10 Vertragslaufzeit/Kündigung<br />
10.1 Das Vertragsverhältnis über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> hat eine Mindestvertragslaufzeit<br />
von sechs Monaten und ist schriftlich mit einer<br />
Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit<br />
kündbar. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Freischaltung der<br />
SIM-Karte Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die<br />
Vertragslaufzeit um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht<br />
spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.<br />
10.2 Im Falle der Kündigung des Mobilfunk Standard-Laufzeitvertrages<br />
der <strong>Telekom</strong> bleibt der Vertrag über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />
bestehen und nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 13 fortgeführt.<br />
10.3 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zubuch-<br />
<strong>Telekom</strong>, Stand: 25.10.2013 2
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>.<br />
Optionen) können zu den bei der zusätzlichen Leistung vereinbarten<br />
Bedingungen und Firsten gekündigt werden.<br />
10.4 Mit der Kündigung des <strong>CombiCard</strong> Mobilfunk-Vertrages enden<br />
auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen<br />
(Zubuch-Optionen) zum <strong>CombiCard</strong>-Vertrag. Die Kündigung einer<br />
zusätzlichen Leistung (Zubuch-Option) lässt den zu Grunde<br />
liegenden <strong>CombiCard</strong> Mobilfunk-Vertrag unberührt.<br />
10.5 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.<br />
Ein wichtiger Grund ist für die <strong>Telekom</strong> insbesondere in<br />
den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen<br />
<strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> obliegenden Pflichten<br />
erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von<br />
Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
10.6 Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung<br />
eines von ihm entgeltlich aufgeladenen Restguthabens. Von der<br />
<strong>Telekom</strong> unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes<br />
Guthaben) wird dem Kunden nicht erstattet.<br />
11 Haftung<br />
11.1 Haftungsbeschränkung nach § 44a <strong>Telekom</strong>munikationsgesetz<br />
Die <strong>Telekom</strong> haftet für Vermögensschäden, die von ihr auf Grund<br />
einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von<br />
<strong>Telekom</strong>munikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht<br />
werden nach den Regelungen des § 44a <strong>Telekom</strong>munikationsgesetzes<br />
(TKG). Das bedeutet:Soweit eine Verpflichtung der <strong>Telekom</strong><br />
als Anbieter von <strong>Telekom</strong>munikationsdiensten für die Öffentlichkeit<br />
zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer<br />
besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens<br />
12.500 Euro je Endnutzer begrenzt.Entsteht die Schadenersatzpflicht<br />
durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches<br />
Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern<br />
und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht<br />
unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf<br />
höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen,<br />
die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses<br />
zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz<br />
in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche<br />
zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach<br />
den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens,<br />
der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.<br />
11.2 Sonstige Haftung<br />
11.2.1 Im Übrigen haftet die <strong>Telekom</strong> bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />
sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle<br />
darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.<br />
11.2.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die <strong>Telekom</strong> im Fall der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn<br />
die <strong>Telekom</strong> durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug<br />
geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder<br />
wenn die <strong>Telekom</strong> eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung<br />
für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden<br />
auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine<br />
wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,<br />
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet<br />
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.<br />
11.2.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die<br />
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.<br />
12 Nutzung durch Dritte<br />
12.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Anschluss ohne Zustimmung<br />
der <strong>Telekom</strong> selbst dauerhaft zu nutzen oder einem Dritten<br />
zur ständigen oder gewerblichen Nutzung zu überlassen. Der<br />
Nutzer ist kein Dritter im Sinne dieser Regelung.<br />
12.2 Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht, unter Einsatz<br />
von <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> selbst als Anbieter von <strong>Telekom</strong>munikationsdiensten<br />
aufzutreten und <strong>Telekom</strong> Mobilfunk-Leistungen,<br />
Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen<br />
gegenüber Dritten anzubieten; hierzu bedarf es des Abschlusses<br />
eines gesonderten Vertrages mit der <strong>Telekom</strong>.<br />
12.3 Nach Verlust der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> hat der Kunde nur die Preise zu<br />
zahlen, die bis zum Eingang der Meldung bei der <strong>Telekom</strong><br />
angefallen sind.<br />
13 Regelungen bei Wegfall des Standard-Laufzeitvertrages<br />
und/oder Eintritt der Volljährigkeit des Nutzers<br />
Wird der Standard-Laufzeitvertrag (s. Ziffer 3.2) beendet oder der<br />
Nutzer hat nach Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit der<br />
<strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> (vgl. Ziffer 9) das 18. Lebensjahr vollendet, wird<br />
der Vertrag über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> mit folgenden Bedingungen<br />
fortgeführt:<br />
Es gelten die Preise im Tarif „Call 50“ gemäß der entsprechenden<br />
Preislisten. Die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> und die<br />
Leistungsbeschreibung über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> gelten<br />
entsprechend mit folgender Maßgabe:<br />
a) Voreingestellte und/oder auf Veranlassung des Kunden<br />
eingerichtete Sperren werden aufgehoben.<br />
b) In Abweichung von Ziffer 6.1 ist die Herstellung von Mobilfunk-<br />
Verbindungen unabhängig von einem positiven Guthaben auf<br />
dem Kundenkonto möglich.<br />
c) In Abweichung von Ziffer 6.2 und 6.3 werden Mindestaufladungen<br />
nicht mehr vorgenommen; Zusatzaufladungen sind<br />
nicht mehr möglich.<br />
d) In Abweichung von Ziffer 5.1 b und 12.1 ist der Kunde verpflichtet,<br />
den <strong>Telekom</strong> Mobilfunk-Anschluss überwiegend selbst<br />
zu nutzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Anschluss<br />
ohne Zustimmung der <strong>Telekom</strong> dem Nutzer oder Dritten zur<br />
ständigen Alleinbenutzung oder zur gewerblichen Nutzung zu<br />
überlassen.<br />
14 Pflichtinformationen nach dem <strong>Telekom</strong>munikationsgesetz<br />
14.1 Informationen über die von der <strong>Telekom</strong> zur Messung und Kontrolle<br />
des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung<br />
oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden<br />
und Infomationen über die möglichen Auswirkungen finden<br />
sich im Internet unter www.telekom.de/messverfahren<br />
14.2 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen<br />
angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter<br />
www.telekom.de/kontakt einsehbar.<br />
Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis<br />
ist unter www.telekom.de/agb einsehbar.<br />
14.4 Voraussetzung dafür, dass im Falle einer Rufnummernmitnahme die<br />
vertragliche Leistung der <strong>Telekom</strong> nicht oder nicht länger als einen<br />
Kalendertag unterbrochen wird, ist, dass der <strong>Telekom</strong> mindestens<br />
8 Tage vor dem Vertragsende bei <strong>Telekom</strong> (bei Rufnummernmitnahme<br />
im Rahmen eines Anbieterwechsels) bzw. 8 Tage vor dem<br />
gewünschten Wechseltermin (bei der jederzeitigen Rufnummernmitnahme<br />
(ohne Anbieterwechsel)) der Wechselwunsch des<br />
Kunden, der gewünschte Wechseltermin sowie der Namen des<br />
neuen Anbieters zugeht.<br />
14.5 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit der <strong>Telekom</strong> über<br />
die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der<br />
Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die<br />
Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.<br />
14.6 Der Kunde kann verlangen, in ein allgemein zugängliches<br />
Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder<br />
seinen Eintrag wieder löschen zu lassen.<br />
14.7 Der Kunde kann verlangen,<br />
a) dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche<br />
unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies<br />
technisch möglich ist.<br />
b) dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur<br />
Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung<br />
erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.<br />
14.8 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die <strong>Telekom</strong> auf<br />
Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen<br />
oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet unter<br />
www.telekom.de/dienstesicherheit<br />
15 Sonstige Bedingungen<br />
15.1 Die <strong>Telekom</strong> ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer<br />
(Subunternehmer) zu erbringen.<br />
15.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur<br />
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der <strong>Telekom</strong> auf einen<br />
Dritten übertragen.<br />
15.3 Vertragsbezogene Mitteilungen der <strong>Telekom</strong> an den Kunden erfolgen<br />
nach Wahl der <strong>Telekom</strong> durch Zusendung an die vom<br />
Kunden benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer E-Mail<br />
oder einer Kurzmitteilung (SMS).<br />
15.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches<br />
Recht.<br />
<strong>Telekom</strong>, Stand: 25.10.2013 3