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Allgemeine Geschäftsbedingungen CombiCard Teens. - Telekom

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

<strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>.<br />

1 Vertragspartner<br />

Vertragspartner sind die <strong>Telekom</strong> Deutschland GmbH (im Folgenden<br />

„<strong>Telekom</strong>“ genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn<br />

(Amtsgericht Bonn, HRB 5919) und der Kunde.<br />

2 Vertragsgegenstand<br />

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen<br />

und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln in Verbindung<br />

mit dem <strong>Telekom</strong>munikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme<br />

von vorausbezahlten Mobilfunk-Leistungen der <strong>Telekom</strong>.<br />

Die <strong>Telekom</strong> überlässt dem Kunden hierfür eine SIM-Karte. Alle<br />

Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für<br />

durch die <strong>Telekom</strong> auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei<br />

der <strong>Telekom</strong>. Die <strong>Telekom</strong> ist auf Grund technischer Änderungen<br />

zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.<br />

3 Zustandekommen des Vertrages<br />

3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit<br />

Zugang einer Auftragsbestätigung spätestens mit Bereitstellung der<br />

Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) durch die <strong>Telekom</strong><br />

zustande.<br />

3.2 Die Beauftragung ist nur möglich, wenn bereits ein Mobilfunk-<br />

Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten<br />

(Standard-Laufzeitvertrag) mit dem Kunden besteht und der Kunde<br />

ein Kindschaftsverhältnis zu einem Minderjährigen (im Folgenden<br />

„Nutzer“ genannt) nachweist.<br />

4 Mobilfunk-Leistungen<br />

4.1 Die <strong>Telekom</strong> überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden<br />

technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen <strong>CombiCard</strong><br />

<strong>Teens</strong> Mobilfunk-Anschluss und teilt ihm außer im Falle des Imports<br />

einer Mobilfunk-Rufnummer eine Rufnummer im Mobilfunknetz der<br />

<strong>Telekom</strong> zu. Sie überlässt dem Kunden hierfür eine mit der zugeteilten<br />

Rufnummer kodierte SIM-Karte. Die voraussichtliche Dauer<br />

bis zur Freischaltung der überlassenen SIM-Karte (Leistungsbereitstellung)<br />

beträgt bis zu 24 Stunden. Die SIM-Karte enthält die<br />

Zugangsberechtigung zum Mobilfunk-Dienst der <strong>Telekom</strong> mit den<br />

in Ziffer 4.3 genannten Einschränkungen. Die <strong>Telekom</strong> bietet dem<br />

Kunden bzw. dem Nutzer die Nutzung des Mobilfunknetzes der<br />

<strong>Telekom</strong> nach den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere<br />

die in der Leistungsbeschreibung „Weitere Leistungen des<br />

Mobilfunk-Dienstes <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> der <strong>Telekom</strong>“ aufgeführten<br />

Leistungen an, sofern er in das Mobilfunknetz der <strong>Telekom</strong> eingebucht<br />

ist.<br />

4.2 Der Kunde bzw. Nutzer kann mit Hilfe von Mobilfunk-Endeinrichtungen<br />

im Inland Mobilfunk-Verbindungen entgegennehmen oder<br />

zu anderen Anschlüssen herstellen, sofern er in das Mobilfunknetz<br />

der <strong>Telekom</strong> eingebucht ist; Mobilfunk-Verbindungen zu Anschlüssen<br />

im Ausland sowie Mobilfunk-Verbindungen über ausländische<br />

GSM-Mobilfunk-Netze (Roaming) werden nur hergestellt,<br />

soweit der Kunde diese Verbindungen nicht hat sperren lassen und<br />

die Herstellung der Verbindung technisch möglich und mit<br />

ausländischen Netzbetreibern vereinbart ist.<br />

4.3 Die Herstellung von Verbindungen zu folgenden Sonder- und<br />

Servicerufnummern ist nicht möglich:0900er-Nummern, 0137er-<br />

Nummern, 0138er-Nummern, 118...er-Nummern, 2424 Pannen-<br />

Service, 2525 Travel-Service, 2526 Verkehrs-Service, 2527<br />

Sekretariats-Service, 2555 Vermittlungs-Service, 2522 SMS<br />

Operator.<br />

Für diese Rufnummern besteht eine voreingestellte Sperre, die nur<br />

bei Überführung der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> in einen anderen Mobilfunk-<br />

Tarif und in dem unter Ziffer 13 geregelten Fall aufgehoben wird.<br />

Die <strong>Telekom</strong> behält sich vor, Sperren für weitere Sonder- und<br />

Servicerufnummern einzurichten.<br />

Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, den Zugang zu<br />

weiteren Netzleistungen, Services und Servicerufnummern unter<br />

Angabe der Rufnummer und Kartennummer der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />

oder Rufnummer und Kundenkennwort oder Kartennummer und<br />

Kundenkennwort sperren zu lassen. Insbesondere besteht die<br />

Möglichkeit, solche Dienste zu sperren, deren Inhalte für Kinder und<br />

Jugendliche unter 16 Jahren als ungeeignet eingestuft werden<br />

(16+ Sperre). Der Kunde ist verpflichtet, diese Sperre einrichten zu<br />

lassen, sofern der Nutzer, dem er seinen Anschluss zur Nutzung<br />

überlässt, das 16te Lebensjahr noch nicht erreicht hat.<br />

4.4 Die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> wird dem Kunden bzw. Nutzer ausschließlich<br />

zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung in<br />

dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche<br />

Weiterleitung von Verbindungen über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ist<br />

unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung des<br />

Mobilfunk-Dienstes <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> nicht ausdrücklich<br />

vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />

in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen<br />

eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an<br />

einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig und<br />

berechtigt die <strong>Telekom</strong> zur sofortigen außerordentlichen<br />

Kündigung des Vertragsverhältnisses.<br />

4.5 Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von<br />

Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus<br />

und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten<br />

des Mobilfunknetzes der <strong>Telekom</strong> Deutschland. Eine Übermittlung<br />

von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z. B. durch<br />

eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer der<br />

<strong>Telekom</strong> speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig.<br />

4.6 Die SIM-Karte verbleibt im Eigentum der <strong>Telekom</strong>. Alle Rechte<br />

einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch die<br />

<strong>Telekom</strong> auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei der<br />

<strong>Telekom</strong>. Die <strong>Telekom</strong> ist auf Grund technischer Änderungen zum<br />

Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.<br />

5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden<br />

5.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,<br />

a) die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Soweit keine Vorauszahlung<br />

erfolgt, muss ein Rechnungsbetrag spätestens am<br />

zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem angegebenen<br />

Konto gutgeschrieben sein. Für jede nicht eingelöste Lastschrift<br />

hat der Kunde der <strong>Telekom</strong> die ihr entstandenen Kosten in dem<br />

Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu<br />

vertreten hat.<br />

b) den ihm überlassenen <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>-Anschluss dem Nutzer<br />

zur dauerhaften Nutzung zu überlassen.<br />

c) den Eintritt der Volljährigkeit des Nutzers, dem er den Combi-<br />

Card <strong>Teens</strong>-Anschluss zur Nutzung überlässt, unverzüglich<br />

anzuzeigen.<br />

d) den Verlust bzw. das Abhandenkommen der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />

unverzüglich dem Kundenservice anzuzeigen.<br />

e) der <strong>Telekom</strong> unverzüglich schriftlich eine Änderung seines<br />

Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung oder des<br />

Rechnungsempfängers mitzuteilen, bzw. durch einen hierzu<br />

bevollmächtigten Dritten mitteilen zu lassen.<br />

5.2 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt<br />

werden, insbesondere<br />

a) dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen,<br />

Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie<br />

z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax,<br />

Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme<br />

Einwählprogramme.<br />

b) darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch <strong>Telekom</strong>munikationsmittel<br />

erfolgen (§ 238 StGB).<br />

c) dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen<br />

Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und<br />

es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.<br />

Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130,<br />

130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten<br />

anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell<br />

anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind,<br />

geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden<br />

oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen<br />

<strong>Telekom</strong>, Stand: 25.10.2013 1


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>.<br />

der <strong>Telekom</strong> schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages<br />

und des Jugendschutzgesetzes sind zu<br />

beachten.<br />

d) ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme<br />

einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung<br />

oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen<br />

für die <strong>Telekom</strong>, andere Anbieter oder sonstige<br />

Dritte entstehen.<br />

e) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden,<br />

– die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund<br />

der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer<br />

Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten<br />

soll (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder<br />

Werbehotlines)<br />

– die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer<br />

dienen, sondern nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus<br />

und/oder der Verbindungsdauer<br />

f) ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte<br />

unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung Cpmbi-<br />

Card <strong>Teens</strong> nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist<br />

der Einsatz der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> in Vermittlungs- und Übertragungssystemen,<br />

die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen<br />

oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten einoder<br />

weiterleiten, unzulässig.<br />

g) sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-,<br />

Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen<br />

gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu<br />

beachten.<br />

6 Guthabenkonto der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />

6.1 Die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ermöglicht die Herstellung von Mobilfunk-<br />

Verbindungen, sofern und solange auf dem Guthabenkonto der<br />

<strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ein Guthaben besteht Die Preise für Leistungen<br />

werden von dem Guthaben des Guthabenkontos in Abzug<br />

gebracht.<br />

6.2 Dem Guthabenkonto wird monatlich ein Aufladebetrag in Höhe von<br />

fünf Euro gutgeschrieben (Mindestaufladung) und über das<br />

Buchungskonto der Hauptkarte abgerechnet. Die erste Mindestaufladung<br />

erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Aktivierung<br />

der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>. Die folgenden Mindestaufladungen<br />

erfolgen in der Regel am gleichen Tag des Folgemonats. Über die<br />

monatliche Mindesaufladung in Höhe von fünf Euro hinaus kann<br />

der Kunde mit der <strong>Telekom</strong> zusätzliche monatliche Aufladebeträge<br />

vereinbaren, die ebenfalls über das Buchungskonto der Hauptkarte<br />

abgerechnet werden.Durch Zahlung bestimmter Beträge über die<br />

von der <strong>Telekom</strong> zur Verfügung gestellten Verfahren kann der<br />

Kunde das Guthabenkonto zusätzlich aufladen. Die Summe der<br />

Aufladungen kann bis zu einer Guthabenhöchstgrenze von maximal<br />

1 210,00 EUR erfolgen.<br />

6.3 Aufladungen werden auf einem von der <strong>Telekom</strong> eingerichteten individuellen<br />

Guthabenkonto des Kunden verbucht. Die <strong>Telekom</strong><br />

ermöglicht dem Kunden, den Kontostand abzufragen. Die Angabe<br />

des Kontostandes erfolgt aus technischen Gründen nicht zeitgenau<br />

zur Abfrage und ist aus diesem Grund unverbindlich. Die Angabe<br />

begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf<br />

Herstellung von Mobilfunk-Verbindungen im Gegenwert.<br />

6.4 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes<br />

werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend<br />

geändert.<br />

7 Zahlungsbedingungen<br />

7.1 Die monatlichen Mindestaufladebeträge werden auf der Rechnung<br />

des vom Kunden abgeschlossenen Standard-Laufzeitvertrags<br />

ausgewiesen und mit Zugang derselben fällig. Es gelten folgende<br />

Zahlungsbedingungen des Standard-Laufzeitvertrages: Hat der<br />

Kunde RechnungOnline beauftragt, gilt die Mobilfunk-Rechnung als<br />

zugegangen, wenn sie im Kunden-Account zur Verfügung steht. Bei<br />

einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht die<br />

<strong>Telekom</strong> den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach<br />

Zugang der Mobilfunk-Rechnung vom vereinbarten Konto ab.<br />

Andernfalls muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag<br />

nach Zugang der Mobilfunk-Rechnung auf dem in der Rechnung<br />

angegebenen Konto von gutgeschrieben sein.<br />

7.2 Erfolgt eine Sperre des Anschlusses aus vom Kunden zu vertretenden<br />

Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen<br />

und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu<br />

zahlen.<br />

8 Verzug<br />

8.1 Gerät der Kunde mit der Bezahlung der auf der Rechnung ausgewiesenen<br />

Preise in Verzug, kann die <strong>Telekom</strong> das Vertragsverhältnis<br />

über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> ohne Einhaltung einer Frist<br />

kündigen. In Verzug gerät der Kunde, wenn er<br />

a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der<br />

Preise bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder<br />

b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit<br />

der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den<br />

monatlichen Grund- bzw. Paketpreis des Standard-Laufzeitvertrages<br />

für zwei Monate erreicht.<br />

8.2 Im Falle der nach Ziffer 8.1 durch die <strong>Telekom</strong> vorgenommenen<br />

Kündigung dieses Vertrages ist die <strong>Telekom</strong> berechtigt, vom<br />

Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des<br />

monatlichen Mindestaufladebetrages zu verlangen, der bis zum<br />

Ende der Mindestvertragslaufzeit (Ziffer 10.1) zu zahlen gewesen<br />

wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein<br />

Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden<br />

wesentlich geringer als die Pauschale ist.<br />

8.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs<br />

bleibt der <strong>Telekom</strong> vorbehalten.<br />

9 Änderungen der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (AGB),<br />

Leistungsbeschreibungen und Preise<br />

9.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche<br />

Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und<br />

dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei<br />

Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung<br />

die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich<br />

stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche<br />

über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und<br />

die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner<br />

können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen<br />

werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der<br />

Durchführung des Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss<br />

entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere<br />

der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und<br />

eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.<br />

9.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies<br />

aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber<br />

der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung<br />

objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung<br />

von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich<br />

abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische<br />

Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt<br />

oder wenn Dritte, von denen die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung ihrer<br />

Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot<br />

ändern.<br />

9.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen<br />

Kosten erhöht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen<br />

die <strong>Telekom</strong> zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten<br />

Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.<br />

Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch<br />

eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die<br />

Bundesnetzagentur auf Grund von Regulierungsvorschriften<br />

verbindlich gefordert wird.<br />

9.4 Nach Ziffer 9.1 bis 9.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der<br />

Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht<br />

ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind,<br />

werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem<br />

Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht<br />

zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs<br />

Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich,<br />

wenden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der<br />

Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.<br />

9.5 Betrifft die Änderung nur Vertragsverhältnisse über eine Zusatzleistung/Option<br />

beschränkt sich das Sonderkündigungsrecht auf<br />

die Zusatzleistung/Option.<br />

10 Vertragslaufzeit/Kündigung<br />

10.1 Das Vertragsverhältnis über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> hat eine Mindestvertragslaufzeit<br />

von sechs Monaten und ist schriftlich mit einer<br />

Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit<br />

kündbar. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Freischaltung der<br />

SIM-Karte Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die<br />

Vertragslaufzeit um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht<br />

spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.<br />

10.2 Im Falle der Kündigung des Mobilfunk Standard-Laufzeitvertrages<br />

der <strong>Telekom</strong> bleibt der Vertrag über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong><br />

bestehen und nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 13 fortgeführt.<br />

10.3 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zubuch-<br />

<strong>Telekom</strong>, Stand: 25.10.2013 2


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong>.<br />

Optionen) können zu den bei der zusätzlichen Leistung vereinbarten<br />

Bedingungen und Firsten gekündigt werden.<br />

10.4 Mit der Kündigung des <strong>CombiCard</strong> Mobilfunk-Vertrages enden<br />

auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen<br />

(Zubuch-Optionen) zum <strong>CombiCard</strong>-Vertrag. Die Kündigung einer<br />

zusätzlichen Leistung (Zubuch-Option) lässt den zu Grunde<br />

liegenden <strong>CombiCard</strong> Mobilfunk-Vertrag unberührt.<br />

10.5 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.<br />

Ein wichtiger Grund ist für die <strong>Telekom</strong> insbesondere in<br />

den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen<br />

<strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> obliegenden Pflichten<br />

erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

10.6 Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung<br />

eines von ihm entgeltlich aufgeladenen Restguthabens. Von der<br />

<strong>Telekom</strong> unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes<br />

Guthaben) wird dem Kunden nicht erstattet.<br />

11 Haftung<br />

11.1 Haftungsbeschränkung nach § 44a <strong>Telekom</strong>munikationsgesetz<br />

Die <strong>Telekom</strong> haftet für Vermögensschäden, die von ihr auf Grund<br />

einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von<br />

<strong>Telekom</strong>munikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht<br />

werden nach den Regelungen des § 44a <strong>Telekom</strong>munikationsgesetzes<br />

(TKG). Das bedeutet:Soweit eine Verpflichtung der <strong>Telekom</strong><br />

als Anbieter von <strong>Telekom</strong>munikationsdiensten für die Öffentlichkeit<br />

zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer<br />

besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens<br />

12.500 Euro je Endnutzer begrenzt.Entsteht die Schadenersatzpflicht<br />

durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches<br />

Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern<br />

und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht<br />

unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf<br />

höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen,<br />

die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses<br />

zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz<br />

in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche<br />

zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach<br />

den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens,<br />

der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.<br />

11.2 Sonstige Haftung<br />

11.2.1 Im Übrigen haftet die <strong>Telekom</strong> bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle<br />

darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.<br />

11.2.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die <strong>Telekom</strong> im Fall der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn<br />

die <strong>Telekom</strong> durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug<br />

geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder<br />

wenn die <strong>Telekom</strong> eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung<br />

für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden<br />

auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine<br />

wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,<br />

deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet<br />

und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.<br />

11.2.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die<br />

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.<br />

12 Nutzung durch Dritte<br />

12.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Anschluss ohne Zustimmung<br />

der <strong>Telekom</strong> selbst dauerhaft zu nutzen oder einem Dritten<br />

zur ständigen oder gewerblichen Nutzung zu überlassen. Der<br />

Nutzer ist kein Dritter im Sinne dieser Regelung.<br />

12.2 Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht, unter Einsatz<br />

von <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> selbst als Anbieter von <strong>Telekom</strong>munikationsdiensten<br />

aufzutreten und <strong>Telekom</strong> Mobilfunk-Leistungen,<br />

Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen<br />

gegenüber Dritten anzubieten; hierzu bedarf es des Abschlusses<br />

eines gesonderten Vertrages mit der <strong>Telekom</strong>.<br />

12.3 Nach Verlust der <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> hat der Kunde nur die Preise zu<br />

zahlen, die bis zum Eingang der Meldung bei der <strong>Telekom</strong><br />

angefallen sind.<br />

13 Regelungen bei Wegfall des Standard-Laufzeitvertrages<br />

und/oder Eintritt der Volljährigkeit des Nutzers<br />

Wird der Standard-Laufzeitvertrag (s. Ziffer 3.2) beendet oder der<br />

Nutzer hat nach Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit der<br />

<strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> (vgl. Ziffer 9) das 18. Lebensjahr vollendet, wird<br />

der Vertrag über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> mit folgenden Bedingungen<br />

fortgeführt:<br />

Es gelten die Preise im Tarif „Call 50“ gemäß der entsprechenden<br />

Preislisten. Die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> und die<br />

Leistungsbeschreibung über die <strong>CombiCard</strong> <strong>Teens</strong> gelten<br />

entsprechend mit folgender Maßgabe:<br />

a) Voreingestellte und/oder auf Veranlassung des Kunden<br />

eingerichtete Sperren werden aufgehoben.<br />

b) In Abweichung von Ziffer 6.1 ist die Herstellung von Mobilfunk-<br />

Verbindungen unabhängig von einem positiven Guthaben auf<br />

dem Kundenkonto möglich.<br />

c) In Abweichung von Ziffer 6.2 und 6.3 werden Mindestaufladungen<br />

nicht mehr vorgenommen; Zusatzaufladungen sind<br />

nicht mehr möglich.<br />

d) In Abweichung von Ziffer 5.1 b und 12.1 ist der Kunde verpflichtet,<br />

den <strong>Telekom</strong> Mobilfunk-Anschluss überwiegend selbst<br />

zu nutzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Anschluss<br />

ohne Zustimmung der <strong>Telekom</strong> dem Nutzer oder Dritten zur<br />

ständigen Alleinbenutzung oder zur gewerblichen Nutzung zu<br />

überlassen.<br />

14 Pflichtinformationen nach dem <strong>Telekom</strong>munikationsgesetz<br />

14.1 Informationen über die von der <strong>Telekom</strong> zur Messung und Kontrolle<br />

des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung<br />

oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden<br />

und Infomationen über die möglichen Auswirkungen finden<br />

sich im Internet unter www.telekom.de/messverfahren<br />

14.2 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen<br />

angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter<br />

www.telekom.de/kontakt einsehbar.<br />

Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis<br />

ist unter www.telekom.de/agb einsehbar.<br />

14.4 Voraussetzung dafür, dass im Falle einer Rufnummernmitnahme die<br />

vertragliche Leistung der <strong>Telekom</strong> nicht oder nicht länger als einen<br />

Kalendertag unterbrochen wird, ist, dass der <strong>Telekom</strong> mindestens<br />

8 Tage vor dem Vertragsende bei <strong>Telekom</strong> (bei Rufnummernmitnahme<br />

im Rahmen eines Anbieterwechsels) bzw. 8 Tage vor dem<br />

gewünschten Wechseltermin (bei der jederzeitigen Rufnummernmitnahme<br />

(ohne Anbieterwechsel)) der Wechselwunsch des<br />

Kunden, der gewünschte Wechseltermin sowie der Namen des<br />

neuen Anbieters zugeht.<br />

14.5 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit der <strong>Telekom</strong> über<br />

die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der<br />

Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die<br />

Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.<br />

14.6 Der Kunde kann verlangen, in ein allgemein zugängliches<br />

Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder<br />

seinen Eintrag wieder löschen zu lassen.<br />

14.7 Der Kunde kann verlangen,<br />

a) dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche<br />

unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies<br />

technisch möglich ist.<br />

b) dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur<br />

Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung<br />

erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.<br />

14.8 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die <strong>Telekom</strong> auf<br />

Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen<br />

oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet unter<br />

www.telekom.de/dienstesicherheit<br />

15 Sonstige Bedingungen<br />

15.1 Die <strong>Telekom</strong> ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer<br />

(Subunternehmer) zu erbringen.<br />

15.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur<br />

nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der <strong>Telekom</strong> auf einen<br />

Dritten übertragen.<br />

15.3 Vertragsbezogene Mitteilungen der <strong>Telekom</strong> an den Kunden erfolgen<br />

nach Wahl der <strong>Telekom</strong> durch Zusendung an die vom<br />

Kunden benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer E-Mail<br />

oder einer Kurzmitteilung (SMS).<br />

15.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches<br />

Recht.<br />

<strong>Telekom</strong>, Stand: 25.10.2013 3

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