Frankiermaschine optimail - TE Postline GmbH
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Frankieren 19<br />
Gebührenrückerstattung<br />
Irrtümlich frankierte Beträge werden Ihnen auf<br />
Antrag erstattet. Die Belege (Umschläge usw.)<br />
müssen Sie dem Antrag beifügen und als ungültig<br />
kennzeichnen.<br />
Der Antrag auf Gebührenrückerstattung muss<br />
innerhalb von 4 Werktagen nach dem im Tagesstempel<br />
angegebenen Datum auf dem Formblatt<br />
„Nachweis über zu erstattende, freigestempelte<br />
Gebühren“ gestellt werden. Sie erhalten diese<br />
Formblätter bei Ihrer Postfiliale.<br />
Freigestempeltes Entgelt – abzüglich einer allenfalls<br />
gewährten Entgeltermäßigung – wird erstattet, wenn<br />
der Kunde nachweist, dass die Belege mit den Freistempelabdrucken<br />
nicht verwendet bzw. die Briefsendungen<br />
nicht befördert wurden.<br />
Dieser Nachweis ist beim Überwachungspostamt<br />
(ÜPA) oder beim Einzahlungspostamt zu erbringen,<br />
das eine entsprechende Bestätigung erteilt.<br />
Dieser Nachweis kann entfallen, wenn das ÜPA<br />
oder das Einzahlungspostamt spätestens an dem<br />
dem Datum des Freistempelabdruckes folgenden<br />
Werktag (ausgenommen Samstag) auf den<br />
Sendungen bestätigt, dass sie nicht befördert<br />
wurden.