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,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee

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<strong>Beitragsordnung</strong><br />

1. Auf § 7 der <strong>Satzung</strong> wird verwiesen.<br />

Die <strong>Beitragsordnung</strong> regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur<br />

Entrichtung von Beiträgen und sonstigen Zahlungen an den Verein.<br />

Sie ist Bestandteil<br />

des Aufnahmeantrages.<br />

2. Die <strong>Beitragsordnung</strong> wurde durch die Mitgliederversammlung des <strong>TC</strong> HEILBRONN<br />

(Altverein) am 09.10.2006 beschlossen und gilt für den fusionierten Verein bis auf<br />

weiteres; Aufnahmegebühren und Beiträge s. Anhang.<br />

Eine Neufestsetzung auf Vorschlag des Vorstandes bedarf der Beschlussfassung<br />

der Mitgliederversammlung und ist spätestens ab dem folgenden Kalender-/<br />

Beitragsjahr wirksam. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen<br />

anderen Termin festlegen.<br />

3. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben.<br />

Beitragsrechnungen werden nicht versandt.<br />

Beiträge und Gebühren werden ausschließlich im Lastschrift-Einzugsverfahren<br />

über EDV erhoben. Einzugsermächtigung in widerruflicher Form wird dem Verein<br />

mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilt, bei Minderjährigen durch den<br />

gesetzlichen Vertreter, wirksam mit Annahme des Aufnahmeantrags und auf die<br />

Dauer der Mitgliedschaft.<br />

4. Soweit Mitglieder im Ausnahmefall am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilnehmen,<br />

entrichten diese ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres<br />

auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei<br />

Beitragsversäumnissen sind zusätzlich € 10,- zu zahlen. Bei Mahnungen werden<br />

Mahngebühren von ebenfalls € 10,- erhoben.<br />

5. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen<br />

der Mitgliederverwaltung vorzulegen, Wechsel von Anschrift und/oder<br />

Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.<br />

6. Der Verein führt "Zweitmitglieder" (nachweisliches Erstmitglied in einem anderen<br />

Tennisverein) zu begünstigten Beitragssätzen.<br />

7. Vorstandsmitglieder sind für die Dauer ihrer aktiven Funktionsausübung, Ehrenmitglieder<br />

auf Dauer beitragsfrei gestellt.<br />

Heilbronn, 12.10.2006<br />

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