,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee
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<strong>Beitragsordnung</strong><br />
1. Auf § 7 der <strong>Satzung</strong> wird verwiesen.<br />
Die <strong>Beitragsordnung</strong> regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur<br />
Entrichtung von Beiträgen und sonstigen Zahlungen an den Verein.<br />
Sie ist Bestandteil<br />
des Aufnahmeantrages.<br />
2. Die <strong>Beitragsordnung</strong> wurde durch die Mitgliederversammlung des <strong>TC</strong> HEILBRONN<br />
(Altverein) am 09.10.2006 beschlossen und gilt für den fusionierten Verein bis auf<br />
weiteres; Aufnahmegebühren und Beiträge s. Anhang.<br />
Eine Neufestsetzung auf Vorschlag des Vorstandes bedarf der Beschlussfassung<br />
der Mitgliederversammlung und ist spätestens ab dem folgenden Kalender-/<br />
Beitragsjahr wirksam. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen<br />
anderen Termin festlegen.<br />
3. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben.<br />
Beitragsrechnungen werden nicht versandt.<br />
Beiträge und Gebühren werden ausschließlich im Lastschrift-Einzugsverfahren<br />
über EDV erhoben. Einzugsermächtigung in widerruflicher Form wird dem Verein<br />
mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilt, bei Minderjährigen durch den<br />
gesetzlichen Vertreter, wirksam mit Annahme des Aufnahmeantrags und auf die<br />
Dauer der Mitgliedschaft.<br />
4. Soweit Mitglieder im Ausnahmefall am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilnehmen,<br />
entrichten diese ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres<br />
auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei<br />
Beitragsversäumnissen sind zusätzlich € 10,- zu zahlen. Bei Mahnungen werden<br />
Mahngebühren von ebenfalls € 10,- erhoben.<br />
5. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen<br />
der Mitgliederverwaltung vorzulegen, Wechsel von Anschrift und/oder<br />
Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.<br />
6. Der Verein führt "Zweitmitglieder" (nachweisliches Erstmitglied in einem anderen<br />
Tennisverein) zu begünstigten Beitragssätzen.<br />
7. Vorstandsmitglieder sind für die Dauer ihrer aktiven Funktionsausübung, Ehrenmitglieder<br />
auf Dauer beitragsfrei gestellt.<br />
Heilbronn, 12.10.2006<br />
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