,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee
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- Die Ehrenmitgliedschaft kann in besonderen Fällen mit einer Zusatzbezeichnung,<br />
die auf das im Verein (vormals) ausgeübte Ehrenamt hinweist (bspw.<br />
Ehrenvorsitzender, Ehrensportwart o.ä.), verliehen werden.<br />
- Nichtmitglieder werden in der Regel nicht zu Ehrenmitgliedern ernannt.<br />
- Die Ehrenmitgliedschaft kann widerrufen werden, wenn das Ehrenmitglied<br />
dem Verein schweren Schaden zufügt oder sich auf andere Weise als für die<br />
Ehrung unwürdig erwiesen hat. Ein entsprechender Widerrufsbeschluss bedarf<br />
einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden<br />
stimmberechtigten Vorstandsmitglieder.<br />
4. Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus.<br />
5. Ausnahmsweise können Ehrungen auch Persönlichkeiten verliehen werden,<br />
die sich um die Förderung und die Aktivitäten des Vereins außerordentliche<br />
Verdienste erworben haben.<br />
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§ 8 Ehrungen bei Todesfällen<br />
1. Die Angehörigen von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Kondolenzschreiben<br />
2. Bei über 40jähriger Mitgliedschaft und bei Mitgliedern, die sich erhebliche<br />
Verdienste im Verein erworben haben, kann ein Kranz am Grab niedergelegt<br />
werden.<br />
3. Beim Tod von Ehrenmitgliedern und Mitgliedern des Vorstands wird ein Kranz<br />
niedergelegt und der/die Verstorbene von einem Vorstandsmitglied mit einem<br />
Nachruf bedacht.<br />
§ 9 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Ehrungsordnung</strong> tritt mit der <strong>Satzung</strong> des Vereins in Kraft.<br />
§ 4 Ehrungen durch den WTB oder WLSB<br />
Bei Ehrungen der übergeordneten Verbände sind deren Richtlinien zu beachten.<br />
Die Ehrungsanträge sind vom Ältesten- und Ehrenrat vorzubereiten und dem Vorstand<br />
zur Beschlussfassung und Weiterleitung vorzulegen.<br />
Heilbronn, 12.10.2006<br />
§ 5 Verleihung der Ehrung<br />
Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.<br />
§ 6 Erfassung<br />
Über die Verleihung wird ein einfaches Besitzzeugnis/ Urkunde ausgestellt und der zu<br />
ehrenden Person übergeben.<br />
Ausgesprochene Ehrungen sind vom Ältesten- und Ehrenrat zu erfassen und in einer<br />
Ehrenliste aufzunehmen.<br />
§ 7 Ehrungen bei Geburtstagen<br />
Bei Geburtstagen verdienter Mitglieder können Ehrengaben überreicht werden.<br />
Verdiente Funktionäre erhalten erstmals zum 50. Geburtstag und im anschließenden<br />
10-Jahres-Rhythmus durch ein Vorstandsmitglied ein Geschenk überreicht.<br />
Bei besonders verdienten Mitgliedern/ Funktionären erfolgt eine Würdigung in der<br />
örtlichen Tageszeitung.<br />
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