,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee
,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee
,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee
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§ 2 Zweck des Vereins<br />
(1) Vereinszweck ist die Ausübung und Förderung des Tennissports.<br />
Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkei't:,<br />
unter Ausschluss von parteipolitischen, rassischen und konfession~1<br />
Gesichtspunkten der Allgemeinheit, insbesondere der Jugend zu dienen. :<br />
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck<br />
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung,"<br />
Verein ist selbstlos tätig - er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtscha<br />
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwe<br />
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins<br />
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Ver~<br />
weder einbezahlte Beträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch::~<br />
Vereinsvermögen. . ;'<br />
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd SI<br />
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
,;:<br />
liedschaft von Kindern und Jugendlichen nach vorstehendem Abs. 2 ist<br />
;hzeitige (passive) Mitgliedschaft des/der gesetzlichen Vertreter/s erib6.<br />
';..'"<br />
~~~'g'auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.<br />
Ufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des/der qesetzllchen<br />
ter/s. Der Aufnahmeantrag für Kinder i.S. von § 4 Abs. 2 ist von dem/den<br />
~licHenVertreter/n<br />
~V~ta~d<br />
zu stellen.<br />
beschließt über den Aufnahmeantrag mit Zweidrittelmehrheit.<br />
)f~ilnLmg des Aufnahmeantrags durch den Vorstand, die keiner Begründung<br />
, ' lt f , ist unanfechtbar. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.<br />
'iß:Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Aufnahmeantrags<br />
"n;:h' den Vorstand. .<br />
§ 3 Verbandszugehörigkeit digung der Mitgliedschaft<br />
Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) undtf'<br />
Württembergischen Tennisbundes (WTB). Der Verein und seine Mitglieder anerkenn<br />
als für sich verbindlich die <strong>Satzung</strong>sbestimmungen und Ordnungen des WLSB u<br />
des WTB.<br />
§ 4 Mitgliedschaft<br />
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.<br />
(2) Die Mitglieder werden unterschieden in<br />
- Aktive Mitglieder (18. Lebensjahr vollendet)<br />
- Mitglieder in Ausbildung (18. Lebensjahr vollendet, gegen Nachweis Schu<br />
Studium, Ausbildung, Wehr-/Ersatzdienst)<br />
- Minderjährige Mitglieder (Kinder und Jugendliche vom vollendeten 7. Lebe<br />
jahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)<br />
- Kinder (7. Lebensjahr noch nicht vollendet)<br />
- Ehrenmitglieder<br />
- Aktive Zweitmitglieder (Erstmitglieder in einem anderen Tennis-Verein)<br />
- Passive Mitglieder (Förderer des Vereins)<br />
(3) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben kein Stinf<br />
recht .<br />
(4) Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung J<br />
Vorschlag des Vorstandes, s. <strong>Ehrungsordnung</strong>.<br />
,it!!lliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br />
ustiitt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand<br />
'p"äfestens 31. Oktober und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres<br />
arn. Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeg<br />
festgelegten Regelungen entsprechend.<br />
~cisschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit<br />
~hl6ssen werden, wenn das Mitglied<br />
.ß·sfiinmungen der <strong>Satzung</strong>, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt<br />
}nordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt<br />
riii'tder Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz<br />
:'zliVeimaliger schriftlicher Anmahnung im Rückstand ist.<br />
'01' der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied<br />
.~~Jegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das<br />
Aitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von 10 Tagen schriftlich aufzufordern.<br />
1i>J.!;} Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem<br />
.!rof!enen mittels eingeschriebenen Brief bekannt zugeben.<br />
'ufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren<br />
Di~ Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der<br />
,~eiträge, der Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von der Mitglieder-<br />
'~~~rsammlung festgesetzt. Einzelheiten regelt die <strong>Beitragsordnung</strong> des Vereins,<br />
I,e von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.<br />
;' ;~.<br />
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