13.09.2014 Aufrufe

,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee

,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee

,I Satzung Ehrungsordnung Beitragsordnung - TC Trappensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 2 Zweck des Vereins<br />

(1) Vereinszweck ist die Ausübung und Förderung des Tennissports.<br />

Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkei't:,<br />

unter Ausschluss von parteipolitischen, rassischen und konfession~1<br />

Gesichtspunkten der Allgemeinheit, insbesondere der Jugend zu dienen. :<br />

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck<br />

Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung,"<br />

Verein ist selbstlos tätig - er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtscha<br />

Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwe<br />

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins<br />

erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Ver~<br />

weder einbezahlte Beträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch::~<br />

Vereinsvermögen. . ;'<br />

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd SI<br />

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

,;:<br />

liedschaft von Kindern und Jugendlichen nach vorstehendem Abs. 2 ist<br />

;hzeitige (passive) Mitgliedschaft des/der gesetzlichen Vertreter/s erib6.<br />

';..'"<br />

~~~'g'auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.<br />

Ufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des/der qesetzllchen<br />

ter/s. Der Aufnahmeantrag für Kinder i.S. von § 4 Abs. 2 ist von dem/den<br />

~licHenVertreter/n<br />

~V~ta~d<br />

zu stellen.<br />

beschließt über den Aufnahmeantrag mit Zweidrittelmehrheit.<br />

)f~ilnLmg des Aufnahmeantrags durch den Vorstand, die keiner Begründung<br />

, ' lt f , ist unanfechtbar. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.<br />

'iß:Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Aufnahmeantrags<br />

"n;:h' den Vorstand. .<br />

§ 3 Verbandszugehörigkeit digung der Mitgliedschaft<br />

Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) undtf'<br />

Württembergischen Tennisbundes (WTB). Der Verein und seine Mitglieder anerkenn<br />

als für sich verbindlich die <strong>Satzung</strong>sbestimmungen und Ordnungen des WLSB u<br />

des WTB.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.<br />

(2) Die Mitglieder werden unterschieden in<br />

- Aktive Mitglieder (18. Lebensjahr vollendet)<br />

- Mitglieder in Ausbildung (18. Lebensjahr vollendet, gegen Nachweis Schu<br />

Studium, Ausbildung, Wehr-/Ersatzdienst)<br />

- Minderjährige Mitglieder (Kinder und Jugendliche vom vollendeten 7. Lebe<br />

jahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)<br />

- Kinder (7. Lebensjahr noch nicht vollendet)<br />

- Ehrenmitglieder<br />

- Aktive Zweitmitglieder (Erstmitglieder in einem anderen Tennis-Verein)<br />

- Passive Mitglieder (Förderer des Vereins)<br />

(3) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben kein Stinf<br />

recht .<br />

(4) Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung J<br />

Vorschlag des Vorstandes, s. <strong>Ehrungsordnung</strong>.<br />

,it!!lliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br />

ustiitt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand<br />

'p"äfestens 31. Oktober und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres<br />

arn. Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeg<br />

festgelegten Regelungen entsprechend.<br />

~cisschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit<br />

~hl6ssen werden, wenn das Mitglied<br />

.ß·sfiinmungen der <strong>Satzung</strong>, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt<br />

}nordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt<br />

riii'tder Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz<br />

:'zliVeimaliger schriftlicher Anmahnung im Rückstand ist.<br />

'01' der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied<br />

.~~Jegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das<br />

Aitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von 10 Tagen schriftlich aufzufordern.<br />

1i>J.!;} Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem<br />

.!rof!enen mittels eingeschriebenen Brief bekannt zugeben.<br />

'ufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren<br />

Di~ Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der<br />

,~eiträge, der Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von der Mitglieder-<br />

'~~~rsammlung festgesetzt. Einzelheiten regelt die <strong>Beitragsordnung</strong> des Vereins,<br />

I,e von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.<br />

;' ;~.<br />

-4- -5-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!