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Kulturentwicklungsplan der Stadt Chemnitz

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B-80/2004, Anlage 2, Seite 34<br />

3. Schwerpunkte kommunaler Kunst- und Kulturför<strong>der</strong>ung – För<strong>der</strong>ung<br />

freier Träger / Vereine<br />

3.1 Bilanz<br />

Gegenwärtig agieren in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> an <strong>der</strong> <strong>Chemnitz</strong> 110 Non-Profit-Organisationen,<br />

Projektgruppen, weitere Kulturanbieter XXV o<strong>der</strong> einzelne Künstler, die <strong>der</strong> freien Szene<br />

zugerechnet werden und für ihre Arbeit eine För<strong>der</strong>ung durch die <strong>Stadt</strong> erhalten.<br />

XXVI Sie prägen die facettenreiche Vitalität <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> maßgeblich mit und leisten<br />

einen herausragenden Beitrag zum kulturellen Angebot für die Bürger. So wirkten sie<br />

an großen übergreifenden Projekten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, bei einzelnen Aktivitäten im Kontext<br />

des Kulturaustausches mit den Partnerstädten o<strong>der</strong> dem Festival „Begegnungen“<br />

mit. In den letzten Jahren vergrößerte sich <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Empfänger von kommunalen<br />

För<strong>der</strong>ungen für den Bereich vor allem dadurch, dass mehrere einst städtische<br />

Kultureinrichtungen in die freie Trägerschaft – in <strong>der</strong> Regel an Vereine – überführt<br />

wurden.<br />

Die wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> städtischen Kunst- und Kulturför<strong>der</strong>ung für die freie<br />

Szene werden darin gesehen, den Trägern durch die För<strong>der</strong>mittel materielle Unterstützung<br />

zu geben, sie fachlich zu beraten sowie Kooperationen und Vernetzungen<br />

untereinan<strong>der</strong> zu beför<strong>der</strong>n. Im Vor<strong>der</strong>grund steht für die Kulturverwaltung diesbezüglich,<br />

gestaltend zu wirken und als Dienstleister für die Vereine und Initiativen bei<br />

städtisch bedeutsamen Vorhaben und Projekten aufzutreten. Diesbezüglich gelang<br />

es, den größten Teil <strong>der</strong> 1999 formulierten Ziele für den Bereich zu erfüllen. Allerdings<br />

sank – an<strong>der</strong>s als geplant – das För<strong>der</strong>volumen für die freie Szene – wie auch<br />

für den „soziokulturellen Jugendfond“ – aus Gründen <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung.<br />

Die seit 1997 bestehende Möglichkeit zur Gastspielför<strong>der</strong>ung nutzten vor allem Träger<br />

aus dem Bereich darstellende Kunst. Demgegenüber wurden nur wenige Anträge<br />

auf Arbeitsbeihilfen zur Schaffung von definierten literarischen bzw. kulturwissenschaftlichen<br />

Produkten gestellt bzw. bewilligt. Entwe<strong>der</strong> waren die Inhalte nicht ausreichend<br />

begründet, es fehlte das öffentliche Interesse an <strong>der</strong> Umsetzung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

beantragte För<strong>der</strong>betrag überstieg die Möglichkeiten des zur Verfügung stehenden<br />

Etats bei weitem. Spezielle Programme zur Film- und Medienför<strong>der</strong>ung wurden nicht<br />

aufgelegt, da hierfür einzusetzende Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden konnten.<br />

Die gemeinsame För<strong>der</strong>ung von Projekten durch das Kulturamt und das Amt für Jugend<br />

und Familie im Rahmen des „Soziokulturellen Jugendfonds“ ist ein beispielhaftes<br />

Modell in <strong>der</strong> gesamtdeutschen För<strong>der</strong>landschaft. Über diesen Fonds werden<br />

eine Reihe interessanter Maßnahmen, die im Grenzbereich zwischen Soziokultur<br />

und Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit liegen, geför<strong>der</strong>t. Die Projekte erschließen beson<strong>der</strong>s<br />

bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen kreative Fähigkeiten und<br />

_________________________<br />

XXV In <strong>Chemnitz</strong> können auch privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen, wenn sie ein für die <strong>Stadt</strong> inhaltlich<br />

wichtiges Vorhaben anbieten, entsprechende För<strong>der</strong>anträge unter <strong>der</strong> Voraussetzung bewilligt<br />

bekommen, dass sie damit ausschließlich ihren „Fehlbedarf“ – beispielsweise für einzelne Projekte –<br />

finanzieren, sie damit also keine Gewinne zu erwirtschaften vermögen.<br />

XXVI Im Anschluss an die vorliegenden Ausführungen folgen Ausführungen zu einem Großteil <strong>der</strong> ge-<br />

för<strong>der</strong>ten Institutionen.

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