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Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom ... - TBZ Flensburg

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Für den Fall des <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong> eine <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> im grenzüberschreitenden Verkehr wird<br />

erklärt, dass die deutsche und ausländische Grenzzollstelle zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen<br />

Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von Lkw und Ladungen besetzt ist.<br />

Es sollen folgende Güter befördert werden Hauptanteil (mind. 90 %):<br />

1. lebende Tiere<br />

2. Schnittblumen und lebende Pflanzen<br />

3. frische, leicht verderbliche Lebensmittel<br />

4. landwirtschaftliche Erzeugnisse in deren Erntezeit<br />

5. Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen,<br />

Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen,<br />

6. Zeitungen und Zeitschriften mit Erscheinungsdatum am Sonn- oder Feiertag<br />

oder am Folgetag,<br />

7. Hilfsgüter in oder für Krisen- und/oder Notstandsregionen<br />

8. Leerfahrten und Rücktransporte im Zusammenhang mit Fahrten nach Nr. 1-7<br />

9. Hin- und Rückfahrten von Oldtimer-Lkw im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen<br />

Sonstige Güter/ Gründe (bitte näher erläutern)<br />

Beilagen und Begründung der Dringlichkeit des Transportes:<br />

a) Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100<br />

Kilometern handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen<br />

Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung,<br />

b) für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle<br />

für Ladungen <strong>auf</strong> Lastkraftwagen,<br />

(a + b nicht bei EU-Binnenmarkt/Handel erforderlich)<br />

c) Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung). Für<br />

ausländische Kraftfahrzeuge in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht<br />

und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung<br />

erforderlich<br />

Nur für die Dauergenehmigung: außerdem ein Nachweis der Dringlichkeit (z.B. durch Bescheinigung der<br />

Industrie- und Handelskammer).<br />

Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> nachgesucht? Ja Nein<br />

Behörde, Nummer des Bescheides<br />

Anlagen:<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Firmenstempel/Unterschrift

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