Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom ... - TBZ Flensburg
Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom ... - TBZ Flensburg
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<strong>Antrag</strong>stellende Person, Firma<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Erteilung einer<br />
<strong>Ausnahmegenehmigung</strong><br />
<strong>vom</strong> Verbot des § 30 Abs. 3 StVO<br />
der Ferienreiseverordnung in der<br />
derzeit gültigen Fassung<br />
An die<br />
Verkehrsbehörde im <strong>TBZ</strong><br />
Schleswiger Straße 76<br />
24941 <strong>Flensburg</strong><br />
Fax: 0461/85-2302<br />
Datum<br />
Für oben genannte Firma beantrage(n) ich/wir die Erteilung einer <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> <strong>vom</strong> Verbot<br />
des § 30 Abs. 3 StVO zur Durchführung von dringend notwendigen Beförderungen an Sonn- und<br />
gesetzlichen Feiertagen<br />
für die Zeit <strong>vom</strong> Uhr bis zum Uhr<br />
Die Beförderung ist aus folgenden Gründen nicht werktags zu erledigen:<br />
Die <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> wird beantragt für das Kraftfahrzeug und dem Anhänger mit dem/den<br />
amtlichen Kennzeichen<br />
Art des<br />
Kraftfahrzeuges<br />
Lastkraftwagen<br />
Sattelzugmaschine<br />
Spezialfahrzeug<br />
Anhänger<br />
amtliches Kennzeichen<br />
zulässiges Gewicht in kg<br />
Art der beförderten Güter und % Verteilung (max 10% andere Güter)<br />
Gesamtgewicht<br />
kg<br />
von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle)<br />
nach (Empfangsort)<br />
über (genauer Beförderungsweg)<br />
Die Leerfahrt beginnt in<br />
am<br />
Das Kraftfahrzeug erreicht eine Motorleistung von<br />
Gesamtgewicht).<br />
PS (min. 4,4 kw je t zulässiges
Für den Fall des <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong> eine <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> im grenzüberschreitenden Verkehr wird<br />
erklärt, dass die deutsche und ausländische Grenzzollstelle zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen<br />
Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von Lkw und Ladungen besetzt ist.<br />
Es sollen folgende Güter befördert werden Hauptanteil (mind. 90 %):<br />
1. lebende Tiere<br />
2. Schnittblumen und lebende Pflanzen<br />
3. frische, leicht verderbliche Lebensmittel<br />
4. landwirtschaftliche Erzeugnisse in deren Erntezeit<br />
5. Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen,<br />
Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen,<br />
6. Zeitungen und Zeitschriften mit Erscheinungsdatum am Sonn- oder Feiertag<br />
oder am Folgetag,<br />
7. Hilfsgüter in oder für Krisen- und/oder Notstandsregionen<br />
8. Leerfahrten und Rücktransporte im Zusammenhang mit Fahrten nach Nr. 1-7<br />
9. Hin- und Rückfahrten von Oldtimer-Lkw im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen<br />
Sonstige Güter/ Gründe (bitte näher erläutern)<br />
Beilagen und Begründung der Dringlichkeit des Transportes:<br />
a) Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100<br />
Kilometern handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen<br />
Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung,<br />
b) für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle<br />
für Ladungen <strong>auf</strong> Lastkraftwagen,<br />
(a + b nicht bei EU-Binnenmarkt/Handel erforderlich)<br />
c) Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung). Für<br />
ausländische Kraftfahrzeuge in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht<br />
und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung<br />
erforderlich<br />
Nur für die Dauergenehmigung: außerdem ein Nachweis der Dringlichkeit (z.B. durch Bescheinigung der<br />
Industrie- und Handelskammer).<br />
Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> nachgesucht? Ja Nein<br />
Behörde, Nummer des Bescheides<br />
Anlagen:<br />
Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Firmenstempel/Unterschrift