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Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom ... - TBZ Flensburg

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<strong>Antrag</strong>stellende Person, Firma<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Erteilung einer<br />

<strong>Ausnahmegenehmigung</strong><br />

<strong>vom</strong> Verbot des § 30 Abs. 3 StVO<br />

der Ferienreiseverordnung in der<br />

derzeit gültigen Fassung<br />

An die<br />

Verkehrsbehörde im <strong>TBZ</strong><br />

Schleswiger Straße 76<br />

24941 <strong>Flensburg</strong><br />

Fax: 0461/85-2302<br />

Datum<br />

Für oben genannte Firma beantrage(n) ich/wir die Erteilung einer <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> <strong>vom</strong> Verbot<br />

des § 30 Abs. 3 StVO zur Durchführung von dringend notwendigen Beförderungen an Sonn- und<br />

gesetzlichen Feiertagen<br />

für die Zeit <strong>vom</strong> Uhr bis zum Uhr<br />

Die Beförderung ist aus folgenden Gründen nicht werktags zu erledigen:<br />

Die <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> wird beantragt für das Kraftfahrzeug und dem Anhänger mit dem/den<br />

amtlichen Kennzeichen<br />

Art des<br />

Kraftfahrzeuges<br />

Lastkraftwagen<br />

Sattelzugmaschine<br />

Spezialfahrzeug<br />

Anhänger<br />

amtliches Kennzeichen<br />

zulässiges Gewicht in kg<br />

Art der beförderten Güter und % Verteilung (max 10% andere Güter)<br />

Gesamtgewicht<br />

kg<br />

von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle)<br />

nach (Empfangsort)<br />

über (genauer Beförderungsweg)<br />

Die Leerfahrt beginnt in<br />

am<br />

Das Kraftfahrzeug erreicht eine Motorleistung von<br />

Gesamtgewicht).<br />

PS (min. 4,4 kw je t zulässiges


Für den Fall des <strong>Antrag</strong>es <strong>auf</strong> eine <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> im grenzüberschreitenden Verkehr wird<br />

erklärt, dass die deutsche und ausländische Grenzzollstelle zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen<br />

Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von Lkw und Ladungen besetzt ist.<br />

Es sollen folgende Güter befördert werden Hauptanteil (mind. 90 %):<br />

1. lebende Tiere<br />

2. Schnittblumen und lebende Pflanzen<br />

3. frische, leicht verderbliche Lebensmittel<br />

4. landwirtschaftliche Erzeugnisse in deren Erntezeit<br />

5. Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen,<br />

Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen,<br />

6. Zeitungen und Zeitschriften mit Erscheinungsdatum am Sonn- oder Feiertag<br />

oder am Folgetag,<br />

7. Hilfsgüter in oder für Krisen- und/oder Notstandsregionen<br />

8. Leerfahrten und Rücktransporte im Zusammenhang mit Fahrten nach Nr. 1-7<br />

9. Hin- und Rückfahrten von Oldtimer-Lkw im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen<br />

Sonstige Güter/ Gründe (bitte näher erläutern)<br />

Beilagen und Begründung der Dringlichkeit des Transportes:<br />

a) Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100<br />

Kilometern handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen<br />

Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung,<br />

b) für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle<br />

für Ladungen <strong>auf</strong> Lastkraftwagen,<br />

(a + b nicht bei EU-Binnenmarkt/Handel erforderlich)<br />

c) Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung). Für<br />

ausländische Kraftfahrzeuge in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht<br />

und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung<br />

erforderlich<br />

Nur für die Dauergenehmigung: außerdem ein Nachweis der Dringlichkeit (z.B. durch Bescheinigung der<br />

Industrie- und Handelskammer).<br />

Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> nachgesucht? Ja Nein<br />

Behörde, Nummer des Bescheides<br />

Anlagen:<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Firmenstempel/Unterschrift

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