Hilfe für Vereine zum Datenschutz
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www.datenschutz.bremen.de, Stichwort „Betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter“.<br />
4.4 Datenträgervernichtung<br />
Wichtig ist auch, dass der Verein Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, so entsorgt, dass<br />
Dritte keine Kenntnis von den darin enthaltenen Mitgliederdaten erlangen können. Insbesondere<br />
dürfen Mitglieder- oder Spendenlisten nicht unzerkleinert in Müllcontainer geworfen werden. In der<br />
Praxis haben sich insoweit vor allem beim Wechsel oder Wegzug von Funktionsträgern<br />
verschiedentlich Probleme ergeben.<br />
Landesbeauftragter für den <strong>Datenschutz</strong> des Landes Bremen<br />
-Aufsichtsbehörde für den <strong>Datenschutz</strong> im nicht-öffentlichen Bereich-<br />
27570 Bremerhaven, Arndtstr. 1<br />
www.datenschutz.bremen.de<br />
Tel: 0471/92461-0 · Fax: 0471/92461-31<br />
office@datenschutz.bremen.de<br />
(Diese Information wurde auf der Basis einer Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde für den<br />
<strong>Datenschutz</strong> im nichtöffentlichen Bereich des Landes Baden-Württemberg erstellt.)<br />
5 Anlagen:<br />
Anlage 1: Beispielsformulierungen für eine <strong>Datenschutz</strong>regelung in der Satzung<br />
Anlage 2: Muster einer Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung im Internet<br />
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