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Hilfe für Vereine zum Datenschutz

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www.datenschutz.bremen.de, Stichwort „Betrieblicher <strong>Datenschutz</strong>beauftragter“.<br />

4.4 Datenträgervernichtung<br />

Wichtig ist auch, dass der Verein Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, so entsorgt, dass<br />

Dritte keine Kenntnis von den darin enthaltenen Mitgliederdaten erlangen können. Insbesondere<br />

dürfen Mitglieder- oder Spendenlisten nicht unzerkleinert in Müllcontainer geworfen werden. In der<br />

Praxis haben sich insoweit vor allem beim Wechsel oder Wegzug von Funktionsträgern<br />

verschiedentlich Probleme ergeben.<br />

Landesbeauftragter für den <strong>Datenschutz</strong> des Landes Bremen<br />

-Aufsichtsbehörde für den <strong>Datenschutz</strong> im nicht-öffentlichen Bereich-<br />

27570 Bremerhaven, Arndtstr. 1<br />

www.datenschutz.bremen.de<br />

Tel: 0471/92461-0 · Fax: 0471/92461-31<br />

office@datenschutz.bremen.de<br />

(Diese Information wurde auf der Basis einer Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde für den<br />

<strong>Datenschutz</strong> im nichtöffentlichen Bereich des Landes Baden-Württemberg erstellt.)<br />

5 Anlagen:<br />

Anlage 1: Beispielsformulierungen für eine <strong>Datenschutz</strong>regelung in der Satzung<br />

Anlage 2: Muster einer Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung im Internet<br />

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