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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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Analog dazu könnte sich <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> tatsächlich verschwundenen Waldflächen zwischen<br />

Zeile 7 und Zeile 8 bef<strong>in</strong>den. Als untere Grenze lässt sich die Fläche <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesem Zeitraum<br />

bewilligten Rodungen mit 1.15 kha angeben.<br />

Abbildung 4: Holzvorrat auf neu zugewachsenen produktiven Waldflächen nach den <strong>in</strong> Tabelle 4<br />

zusammengefassten Auswertungen. Das l<strong>in</strong>ke Histogramm entspricht Zeile 3 <strong>in</strong> Tabelle 5, das rechte Zeile 5<br />

Die oben erläuterte Schätzung <strong>der</strong> Kohlenstoffmengen auf den neuen LFI-Waldflächen, die<br />

nach KP Art. 3.3 maximal angerechnet werden könnten, ergibt sich also dadurch, dass nur<br />

Flächen ausgewählt werden, die aufgrund bestimmter Parameter u. U. die Kriterien nach KP<br />

Art. 3.3 erfüllen würden. Es s<strong>in</strong>d auch an<strong>der</strong>e Verfahren vorstellbar. Z. B. könnte angenommen<br />

werden, dass bei allen neuen Waldflächen nach Abzug <strong>der</strong> UP/P-Transitionen (Zeile 2,<br />

Tabelle 4) die e<strong>in</strong>e Hälfte 1990 bereits stand und die an<strong>der</strong>e Hälfte seit 1990 e<strong>in</strong>gewachsen<br />

ist. Auf den seit 1990 e<strong>in</strong>gewachsenen Flächen könnte dann e<strong>in</strong> geschätzter Vorrat angenommen<br />

werden. Da zwischen 1990 und <strong>der</strong> LFI2-Aufnahme 1993 – 1995 nur 3 bis 5 Jahre<br />

liegen, wäre dieser Vorrat sehr kle<strong>in</strong>, wenn nicht gar 0. Bei 4 m 3 /ha – wohl e<strong>in</strong> zu grosser<br />

Wert – ergäbe sich nach KP Art. 3.3 e<strong>in</strong> gesamter Kohlenstoffvorrat von 5 – 20 kt C und e<strong>in</strong>e<br />

jährliche Zunahme von 1 – 4 kt C/ha 59 . Dieser Wert ist kle<strong>in</strong>er als <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>ste <strong>in</strong> Tabelle 5<br />

aufgeführte Wert.<br />

Aufforstungen (Reforestation R und Afforestation A nach KP) und e<strong>in</strong>wachsende Flächen<br />

(unter Umständen A und R) werden mit dem Waldrandentscheid des LFIs nicht zweifelsfrei<br />

erfasst.<br />

59 1100 bis 4300 ha/a * 4 a * 4 m 3 /ha * 0.46 t/m 3 * 0.5 tC/t<br />

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