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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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• Von den abgegangenen Flächen, die für die November-Submission verwendet wurden<br />

(Zeile 6), werden die Transitionen UP/P abgezählt (Zeile 7). Bei den verbleibenden<br />

potentiell abgegangenen Flächen zählten wir jene ab, die im LFI 2 als Gebüschwald<br />

o<strong>der</strong> aufgrund des Waldrandentscheides als Nichtwald bestimmt wurden<br />

(WNWENT=2-6; Zeile 8).<br />

Abbildung 3: Skizze zur Veranschaulichung <strong>der</strong> problematischen Trennung zwischen Artikel 3.3 und 3.4 bei<br />

<strong>der</strong> Erfassung des E<strong>in</strong>wuchses am Waldrand. Auf <strong>der</strong> dargestellten Probefläche wurde beim LFI1 im<br />

Gegensatz <strong>zum</strong> LFI2 ke<strong>in</strong> Wald festgestellt (PFZ: Probeflächenzentrum).<br />

Die Anwendung <strong>der</strong> verschiedenen Kriterien (UP/P-Transitionen, Waldrand) führt zu e<strong>in</strong>er<br />

deutlichen Abnahme sowohl <strong>der</strong> neu zugewachsen Flächen (Tabelle 4) als auch dem Kohlenstoffgehalt<br />

(Tabelle 5). Die Gegenüberstellung <strong>der</strong> Volumen aller allenfalls unter Art. 3.3<br />

anrechenbaren Flächen und Kohlenstoffmengen sowie <strong>der</strong> nach Waldtyp und Waldrand gefilterten<br />

Daten <strong>in</strong> Abbildung 4 zeigt, dass durch dieses Verfahren die unrealistisch grossen<br />

Volumen verschw<strong>in</strong>den. Sie zeigt aber auch, dass viele kle<strong>in</strong>e Volumen verloren gehen, die<br />

bei neu e<strong>in</strong>gewachsenen Standorten zu erwarten wären. Dies könnte bedeuten, dass die Werte<br />

nach Anwendung aller Filter zu kle<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d.<br />

Welche <strong>der</strong> <strong>in</strong> Tabelle 4 zusammengefassten Flächen als neu zugewachsen und damit unter<br />

Art. 3.3 anrechenbar s<strong>in</strong>d, lässt sich nicht e<strong>in</strong>deutig entscheiden. Die Lösung könnte zwischen<br />

Zeile 2 und Zeile 5 liegen. Die Mengen könnten aber auch noch kle<strong>in</strong>er ausfallen. Zwischen<br />

dem KP-Basisjahr 1990 und den Aufnahmen <strong>zum</strong> LFI2 liegen nur 3 bis 5 Jahre. In dieser<br />

kurzen Zeit können sich e<strong>in</strong>wachsende Flächen nicht zu Stangenhölzern (10 <strong>der</strong> 33 verbleibenden<br />

Flächen) und nicht e<strong>in</strong>mal zu Dickungen entwickeln. Die massgebende Kohlenstoffmenge<br />

könnte daher noch kle<strong>in</strong>er als <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>ste ausgewiesene Wert se<strong>in</strong>. An<strong>der</strong>erseits lässt<br />

sich die genaue Anzahl vor allem wegen <strong>der</strong> beschriebenen Waldrandproblematik nicht ermitteln.<br />

Dort, wo e<strong>in</strong>wachsende Bäume dazu führen, dass das Probezentrum als <strong>zum</strong> Wald<br />

gehörend taxiert wird, könnten sicher die neuen Bäume unter Art. 3.3 fallen, sofern sie die<br />

entsprechenden Bed<strong>in</strong>gungen erfüllen (u. a. Grösse <strong>der</strong> Fläche). Je nach Ausgestaltung <strong>der</strong><br />

Good Practice Guidance, die zur Zeit erarbeitet wird, könnten sogar die alten Bäume unter<br />

Art. 3.3 fallen.<br />

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