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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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Nicht nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> fällt die Forstwirtschaft als <strong>Senken</strong>kategorie quantitativ am<br />

stärksten <strong>in</strong>s Gewicht. Angesichts <strong>der</strong> grossen Probleme, den menschlichen Anteil an dieser<br />

<strong>Senken</strong>leistung von natürlichen Effekten zu unterscheiden – hier seien als Beispiel die CO 2 -<br />

Düngung o<strong>der</strong> Alterseffekte genannt –, ist für jedes Land im Forstbereich e<strong>in</strong>e Obergrenze für<br />

die anrechenbare <strong>Senken</strong>leistung unter Art. 3.4 bestimmt worden 48 . Für die <strong>Schweiz</strong> beträgt<br />

diese Obergrenze (Cap) 0.5 Mt CO 2 (Equiv) -C pro Jahr. Es gilt zu bedenken, dass allfällige<br />

forstwirtschaftliche JI-<strong>Senken</strong>projekte hier auch mitzuzählen s<strong>in</strong>d.<br />

48 FCCC/CP/2001/13/Add.1 p. 63<br />

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