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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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Beispiele: Für Kyoto-Land <strong>in</strong>ner- und ausserhalb des Waldes gelten unterschiedliche<br />

Planungs<strong>in</strong>strumente (forstrechtliche Planung auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en, Raumplanung auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite). Im e<strong>in</strong>en Fall ist die Planung auf das System Wald ausgerichtet, im an<strong>der</strong>en auf die<br />

gesamte räumliche Entwicklung, mit jeweils an<strong>der</strong>en Zuständigkeitsbereichen. Bei <strong>der</strong><br />

Durchführung des KP dürften Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Anwendung von Art. 3.4 auftauchen,<br />

wenn sich die forstrechtliche Walddef<strong>in</strong>ition nicht mit <strong>der</strong> Kyoto-Def<strong>in</strong>ition deckt: Gibt es so<br />

etwas wie forest management (nach Kyoto-Verständnis) auch ausserhalb des Waldrechts und<br />

welche Tätigkeiten können hierbei als "human-<strong>in</strong>duced" gelten? Und wie ist die Abgrenzung<br />

zur Wie<strong>der</strong>begrünung ("revegetation") bzw. <strong>zum</strong> Ackerbau ("cropland management") zu<br />

suchen? Im Bereich des nationalen Rechts müssen spezielle Instrumente gefunden werden,<br />

die dem KP unterstehende Waldflächen im Nichtwaldgebiet erfassen. Das führt für<br />

<strong>Senken</strong>leistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft ebenfalls zu e<strong>in</strong>em doppelten Regime <strong>in</strong>nerhalb des<br />

nationalen Rechts.<br />

Ist dagegen die für das Kyoto-Protokoll massgebliche Fläche ausschliesslich e<strong>in</strong>e Teilmenge<br />

<strong>der</strong> waldrechtlichen Waldfläche, so werden die – ökologisch vielfach sehr wertvollen – kle<strong>in</strong>eren<br />

"Wald"flächen ökonomisch gesehen zu Wald zweiter Klasse, sobald man Ökobeiträge<br />

für <strong>Senken</strong>leistungen ausspricht.<br />

1.4.4 POLITISCHE RISIKEN UNTERSCHIEDLICH DEFINIERTER WALDFLÄCHEN<br />

Anteilsmässig mögen die geschil<strong>der</strong>ten Phänomene ger<strong>in</strong>ge Bedeutung haben. Die damit verbundenen<br />

politischen Risiken dürfen aber nicht unterschätzt werden. Sie s<strong>in</strong>d mit Koord<strong>in</strong>ationsproblemen<br />

verbunden. Es können hier nur beispielhaft e<strong>in</strong>ige mögliche Entwicklungen<br />

skizziert werden.<br />

1.4.4.1 Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>driften <strong>der</strong> Waldflächen nach KP und nach schweizerischem Recht<br />

Die Politik zur Erhaltung des Waldareals könnte <strong>in</strong> dichter besiedelten Gebieten, wo <strong>der</strong><br />

Druck auf den Wald beson<strong>der</strong>s gross, die zu schützenden Waldflächen aber umso kle<strong>in</strong>er<br />

s<strong>in</strong>d, zusätzlich bedrängt werden: Wird die <strong>Senken</strong>leistung als e<strong>in</strong>e zu för<strong>der</strong>nde Waldeigenschaft<br />

angesehen, so besteht zur Rechtfertigung <strong>der</strong> Schutzwürdigkeit von Waldflächen, die<br />

ke<strong>in</strong>en Beitrag zur <strong>Senken</strong>leistung leisten, e<strong>in</strong> erhöhter Begründungsbedarf. Dies wird verstärkt,<br />

wenn zur Erfassung dieser Waldflächen unterschiedliche Waldkarten geführt werden<br />

müssen (erhöhter adm<strong>in</strong>istrativer Aufwand bei knapper F<strong>in</strong>anzlage). Es ist schwierig zu<br />

kommunizieren, dass die nationale Waldstatistik zw<strong>in</strong>gend von <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen abweichen<br />

soll; Verwechslungen können politisch ausgenützt werden.<br />

1.4.4.2 Angleichung <strong>der</strong> Begriffe des Kyotoprotokolls und des Waldgesetzes<br />

Die Angleichung kann nur durch e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Waldgesetzgebung geschehen. Sie erfolgt<br />

auf Kosten <strong>der</strong> kantonalen Spielräume bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Waldfläche. Mutet man<br />

den Kantonen zu, die aufgrund des Gesetzes als Wald ausgeschiedene Waldfläche auszudehnen<br />

(E<strong>in</strong>bezug auch kle<strong>in</strong>erer Flächen), so s<strong>in</strong>d erhebliche Wi<strong>der</strong>stände zu erwarten (Verlust<br />

von potenziellem Bauland). Hebt man die kle<strong>in</strong>ste als Wald deklarierbare Fläche an, wird dies<br />

umgekehrt umweltpolitische Bedenken hervorrufen.<br />

Insgesamt werden die unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong>e grössere<br />

Rolle spielen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen des KPs werden sich auf die nationalen Begriffsdef<strong>in</strong>itionen<br />

auswirken.<br />

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