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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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1.4.2 RECHTLICHE BEDEUTUNG UNTERSCHIEDLICHER WALDDEFINITIONEN<br />

Aus rechtlicher Sicht ist bei den fünf angeführten Walddef<strong>in</strong>itionen zu unterscheiden, ob es<br />

sich um Rechtsbegriffe handelt o<strong>der</strong> ob sie lediglich statistisch-<strong>in</strong>strumentellen Charakter<br />

aufweisen.<br />

Für die <strong>Schweiz</strong> direkt verb<strong>in</strong>dlich s<strong>in</strong>d sowohl die Def<strong>in</strong>ition nach Kyotoprotokoll als auch<br />

die Def<strong>in</strong>ition nach Waldgesetz. Beide haben <strong>in</strong> je unterschiedlicher Form quantitative Auswirkungen<br />

auf den Waldbestand:<br />

• Das Kyoto-Protokoll ist für die Anrechnung <strong>der</strong> <strong>Senken</strong>leistung massgeblich. Dazu<br />

müssen Messdaten erhoben werden, was e<strong>in</strong>e zweckmässige Def<strong>in</strong>ition des bei statistischen<br />

Erhebungen benützten Waldbegriffs wünschenswert macht. Er wird sich<br />

im Rahmen des Spielraums bef<strong>in</strong>den müssen, den das Kyoto-Protokoll vorgibt.<br />

• Der Waldbegriff des Waldgesetzes hat dagegen Auswirkungen darauf, ob e<strong>in</strong>e Fläche<br />

<strong>der</strong> Waldgesetzgebung untersteht. Bestimmt wird vor allem die Bewilligungspflicht<br />

<strong>der</strong> Rodung und die Unterstellung e<strong>in</strong>er Fläche unter die Bewirtschaftungsgrundsätze<br />

des Waldgesetzes. Nach Waldfeststellungen (obligatorisch, wenn Bauzonen<br />

an Wald grenzen) gilt später e<strong>in</strong>wachsen<strong>der</strong> Wald nicht mehr als Wald im S<strong>in</strong>ne<br />

des Waldgesetzes (Art. 13 WaG).<br />

Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls <strong>in</strong>s nationale Recht wird vere<strong>in</strong>facht, wenn beide Begriffsdef<strong>in</strong>itionen<br />

deckungsgleich gehandhabt werden. Zum Beispiel können Kompensationspflichten<br />

direkt mit Rodungsbewilligungen verbunden werden. Dasselbe gilt für die Anerkennung<br />

z. B. <strong>der</strong> CO 2 -B<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Waldparzellen als abgeltungswürdige geme<strong>in</strong>wirtschaftliche<br />

Leistung.<br />

Zur FAO-Walddef<strong>in</strong>ition ist nach Möglichkeit ebenfalls e<strong>in</strong>e Annäherung zu suchen, dies<br />

sowohl im H<strong>in</strong>blick auf <strong>der</strong>en programmatische Ausrichtung als auch generell, um die Koord<strong>in</strong>ation<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Bemühungen zu erleichtern. Der Handlungsbedarf ist aber weniger<br />

akut: In verb<strong>in</strong>dlicher Form kommt dem FAO-Waldbegriff für die <strong>Schweiz</strong> bis heute nur<br />

im Internationalen Tropenholz-Übere<strong>in</strong>kommen von 1994 (SR 0.921.11) Bedeutung zu, obschon<br />

das Übere<strong>in</strong>kommen nicht quantitativ auf den schweizerischen Waldbestand Bezug<br />

nimmt.<br />

Die Walddef<strong>in</strong>itionen nach Arealstatistik und Landesforst<strong>in</strong>ventar dienen alle<strong>in</strong> statistischen<br />

Zwecken. Sie s<strong>in</strong>d so an die rechtlichen Begriffsdef<strong>in</strong>itionen anzupassen, dass e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache<br />

Erhebung möglich wird. Für die Übergangszeit genügt vorerst e<strong>in</strong>e annäherungsweise Erhebung,<br />

denn die Berechnungsregeln <strong>der</strong> ersten Verpflichtungsperiode nehmen bewusst Rücksicht<br />

auf die <strong>in</strong>nerstaatlichen Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Implementierung entsprechen<strong>der</strong><br />

Messverfahren entstehen 45 .<br />

1.4.3 SCHWIERIGKEITEN EINES BEGRIFFLICHEN NEBENEINANDERS<br />

Benützt man für das Kyotoprotokoll und das Waldgesetz unterschiedliche Def<strong>in</strong>itionen, so ist<br />

man zunächst gezwungen, zwei getrennte Buchhaltungen zu führen. Neben diesen adm<strong>in</strong>istrativen<br />

Mehraufwand tritt aber auch e<strong>in</strong> erhöhter Aufwand im Bereich <strong>der</strong> Koord<strong>in</strong>ation. Synergien<br />

unter den verschiedenen Gesetzgebungsbereichen können nur bed<strong>in</strong>gt genutzt werden.<br />

45 FCCC/CP/2001/5 p. 46, FCCC/CP/2001/L.6 p. 11 bzw. FCCC/CP/2001/L.7 p. 11, FCCC/CP/2001/13/Add. 1<br />

p. 54 ff.<br />

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