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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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• aufgelöster Wald auf unproduktiven Flächen (Code 12) und auf landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen (Code 13, m<strong>in</strong>imale Breite: 50 m, Deckungsgrad: 20 – 60 %, m<strong>in</strong>imale<br />

Oberhöhe: 3 m) und<br />

• Gebüschwald (Code 15, Breite: > 25 m, Deckungsgrad: > 60 %, Alpenerle, Legföhre,<br />

Hasel, Wachol<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Weiden).<br />

FAO (Watson et al., 2000): Als Wald gilt e<strong>in</strong>e bestockte Fläche mit mehr als 10 %<br />

Deckungsgrad. Dies schliesst auch Flächen mit aufwachsenden Bäumen, falls diese den<br />

Deckungsgrad erreichen, mit e<strong>in</strong>.<br />

Abbildung 1: Walddef<strong>in</strong>itionen gemäss Landesforst<strong>in</strong>ventar LFI und Arealstatistik AS und mögliche<br />

Walddef<strong>in</strong>itionen nach Waldverordnung WaV und Kyotoprotokoll KP. Je nach Def<strong>in</strong>ition ist die Breite o<strong>der</strong><br />

die Fläche angegeben. Um den Vergleich zu erleichtern, wurde im zweiten Fall e<strong>in</strong>e quadratische x-Achse<br />

gewählt, d. h., bei Annahme e<strong>in</strong>er quadratischen Waldfläche s<strong>in</strong>d die Teilfiguren direkt vergleichbar. Der<br />

Deckungsgrad spielt bei <strong>der</strong> WaV ke<strong>in</strong>e Rolle (siehe Text).<br />

Waldgesetz (WaG, SR 921.0), Waldverordnung (WaV, 921.01): Als Wald gilt jede Fläche,<br />

die mit Waldbäumen o<strong>der</strong> Waldsträuchern bestockt ist und Waldfunktionen erfüllen kann. Als<br />

Wald gelten auch bestockte Weiden, Selven und unbestockte o<strong>der</strong> ertragslose Böden e<strong>in</strong>es<br />

Waldgrundstückes. Wäl<strong>der</strong> haben e<strong>in</strong>e Fläche von m<strong>in</strong>destens 0.02 – 0.08 ha und e<strong>in</strong>e Breite<br />

von m<strong>in</strong>destens 10 – 12 m, jeweils unter E<strong>in</strong>schluss e<strong>in</strong>es zweckmässigen Waldsaumes. Bei<br />

e<strong>in</strong>wachsenden Flächen muss das Alter <strong>der</strong> Bäume 10 – 20 Jahre betragen. Die Kantone bestimmen<br />

die geltenden Werte <strong>in</strong>nerhalb dieser Bereiche.<br />

Die Walddef<strong>in</strong>itionen nach LFI und Arealstatistik lassen sich <strong>in</strong>s Schema <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition nach<br />

KP e<strong>in</strong>fügen (Abbildung 1). Die Def<strong>in</strong>itionen <strong>der</strong> Normalwaldtypen (Arealstatistik Code 11 –<br />

14) unterscheiden sich von <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition nach LFI nur wenig. H<strong>in</strong>gegen unterschreiten die<br />

nach Waldverordnung möglichen Flächen die untere Flächengrenze gemäss KP.<br />

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