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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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kann 42 . Es deutet gleichwohl nichts darauf h<strong>in</strong>, dass ausgerechnet diese kohlenstoffreichste<br />

Form <strong>der</strong> Landnutzung ausserhalb des Waldes ke<strong>in</strong>e <strong>Senken</strong>leistung im S<strong>in</strong>ne des<br />

Kyotoprotokolls darstellen soll. S<strong>in</strong>n und Zweck des Abkommens legen es nahe, solche<br />

Flächen dem Brachland gleichzustellen. Es ist anzunehmen, dass dies von den<br />

Vertragsstaaten allenfalls dann ohne weiteres akzeptiert wird, wenn sowohl Landwirtschaft<br />

als auch Waldwirtschaft dem Protokoll unterstellt werden.<br />

Im Folgenden werden die nachstehenden Walddef<strong>in</strong>itionen e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gegenübergestellt: Kyotoprotokoll,<br />

schweizerisches Landesforst<strong>in</strong>ventar, schweizerische Arealstatistik, FAO (Food<br />

and Agriculture Organization), sowie die Def<strong>in</strong>itionen nach dem heute gültigen Waldgesetz<br />

und <strong>der</strong> Waldverordnung. Für e<strong>in</strong>e quantitative Abschätzung des <strong>Senken</strong>potentials s<strong>in</strong>d die<br />

ersten drei Def<strong>in</strong>itionen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Auf diese Walddef<strong>in</strong>itionen wird deshalb<br />

im Weiteren speziell e<strong>in</strong>gegangen:<br />

Kyotoprotokoll 43 KP (Abbildung 1): Pr<strong>in</strong>zipiell besteht die Möglichkeit, alle forstwirtschaftlich<br />

genutzten Landflächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> dem KP zu unterstellen, da sie sowohl <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition<br />

für Wald als auch für Forstwirtschaft, wie sie im KP festgelegt ist, entsprechen. Wald<br />

besteht gemäss <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition des KP entwe<strong>der</strong> aus e<strong>in</strong>em geschlossenen Wald mit o<strong>der</strong> ohne<br />

Unterwuchs o<strong>der</strong> aus offenem Wald, sofern die vorgängig 44 national festgelegten, weiter unten<br />

erläuterten Bed<strong>in</strong>gungen bezüglich M<strong>in</strong>imalfläche, m<strong>in</strong>imalem Deckungsgrad und m<strong>in</strong>imaler<br />

potenzieller Baumhöhe erfüllt s<strong>in</strong>d. Ebenso dazu gehören Naturverjüngungen und<br />

Pflanzungen, sofern sie dieselben Bed<strong>in</strong>gungen erfüllen. Dies gilt auch für Flächen, die nach<br />

<strong>der</strong> Holzernte o<strong>der</strong> nach natürlichen Ereignissen wie Sturm o<strong>der</strong> Brand für e<strong>in</strong>e begrenzte<br />

Zeit unbestockt s<strong>in</strong>d. Immer vorausgesetzt, die Flächen werden nicht e<strong>in</strong>er Nicht-Wald-<br />

Nutzung zugeführt. Im KP wird demnach e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition verwendet, die <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong><br />

FAO sehr nahe steht.<br />

Das KP überlässt gewisse E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong> Walddef<strong>in</strong>ition den Vertragspartnern. So kann<br />

beispielsweise für jedes Land e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>imale Fläche von 0.05 bis 1 ha, e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>imaler Dekkungsgrad<br />

von 10 bis 30 % und e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>imal erreichbare Höhe von 2 bis 5 m gewählt werden.<br />

E<strong>in</strong>mal bestimmt kann diese Wahl jedoch nicht mehr verän<strong>der</strong>t werden, und die Entscheidung<br />

muss vor Beg<strong>in</strong>n des Verpflichtungszeitraums gefällt werden.<br />

Landesforst<strong>in</strong>ventar LFI (Brassel & Brändli, 1999) (http://www.wsl.ch/land/products/lfi/,<br />

Abbildung 1): Als Wald gilt e<strong>in</strong>e bestockte Fläche mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>imalen Breite von 25 m und<br />

e<strong>in</strong>em Deckungsgrad von 100 %. Bei zunehmen<strong>der</strong> Breite s<strong>in</strong>kt <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Deckungsgrad<br />

und beträgt bei 50 m noch 20 %. Die m<strong>in</strong>imale Oberhöhe beträgt 3 m. Naturverjüngungen,<br />

Pflanzungen (Aufforstungen) und Bestände von Alpenerlen und Legföhren gelten unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Oberhöhe als Wald.<br />

Arealstatistik (http://www.statistik.adm<strong>in</strong>.ch/stat_ch/ber02/asch/dframe1.htm, Abbildung 1):<br />

In <strong>der</strong> Arealstatistik <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> werden folgende Kategorien unterschieden:<br />

• geschlossener Wald mit Normalwald (Breite: > 50 m, Deckungsgrad: > 60 %, Oberhöhe:<br />

>3 m, Code 11), Waldstreifen und Waldecken (Code 14, Breite: 25 – 50 m,<br />

Deckungsgrad: > 60 %, Oberhöhe: > 3 m), Aufforstungen (Code 9) und Waldschadenflächen<br />

(Code 10),<br />

42 "Cropland management" is the system of practices on land on which agricultural crops are grown and on land<br />

that is set aside or temporarily not be<strong>in</strong>g used for crop production: FCCC/CP/2001/13/Add.1 p. 58.<br />

43 FCCC/CP/2001/13/Add.1 p. 58<br />

44 Jedes Land muss die Festlegung vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> ersten Verpflichtungsperiode , d.h. vor dem 1. Januar 2008,<br />

und <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> durch die Marrakesh accords bestimmten Bereiche vornehmen.<br />

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