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Bestandesaufnahme zum Thema Senken in der Schweiz

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erst für die Gutschriften, die nach <strong>der</strong> Kompensation e<strong>in</strong>er allfälligen Nettoquelle unter Art.<br />

3.3 übrigbleiben.<br />

CDM-<strong>Senken</strong>projekte, d.h. Aufforstungen o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufforstungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Entwicklungsland,<br />

unterliegen nochmals e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Regelung: Während <strong>der</strong> ersten<br />

Verpflichtungsperiode kann e<strong>in</strong> Land sich <strong>der</strong>art erwirtschaftete CERs 36 nur bis zur<br />

Obergrenze von 5% <strong>der</strong> Emissionen im Basisjahr 1990 37 gutschreiben lassen.<br />

Die Vere<strong>in</strong>barungen von Bonn und Marrakesch verlangen, dass e<strong>in</strong> Land e<strong>in</strong> jährliches<br />

Inventar zu den ökosystemaren <strong>Senken</strong> und Quellen zusammenstellt, das explizit die<br />

Aktivitäten unter Art. 3.3 und 3.4 ausweist 38 . Vor allem für Aktivitäten unter Art. 3.4 39<br />

müssen auch Informationen zusammengestellt werden, die aufzeigen, dass die Gutschriften<br />

aus <strong>Senken</strong> durch menschliche E<strong>in</strong>flüsse und nach 1990 zustande gekommen s<strong>in</strong>d 40 . Die<br />

betroffenen Flächen müssen <strong>in</strong> hoher räumlicher Auflösung (≤ 1 ha) <strong>in</strong> konsistenter Weise<br />

(von Jahr zu Jahr) geographisch lokalisiert ausgewiesen werden 38 .<br />

Die Unsicherheiten, die mit <strong>der</strong> quantitativen Schätzung ökosystemarer <strong>Senken</strong> und Quellen<br />

zusammenhängen, machen die Genehmigung <strong>der</strong> Zertifikate bzw. die Verifikation <strong>der</strong> von<br />

e<strong>in</strong>em Land beanspruchten Kredite zu e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en Herausfor<strong>der</strong>ung. Zurzeit werden<br />

solche Fragen im Rahmen des IPCC 41 bearbeitet. Es ist zu hoffen, dass Hilfen zur Erstellung<br />

<strong>der</strong> Inventare und zur Berichterstattung über die ausgestellten Emissionszertifikate erarbeitet<br />

werden können.<br />

Schliesslich ist zu entscheiden, ob RMUs jährlich o<strong>der</strong> bloss am Ende <strong>der</strong> Verpflichtungsperiode<br />

auszuschütten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>mal ausgestellt, können RMUs frei gehandelt werden. Sie s<strong>in</strong>d<br />

nicht von e<strong>in</strong>er Verpflichtungsperiode auf die nächste übertragbar. Jedoch können sie immer<br />

zur Abdeckung <strong>der</strong> Emissionen verwendet werden, so dass diese E<strong>in</strong>schränkung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis<br />

vermutlich bedeutungslos se<strong>in</strong> wird.<br />

1.4 Waldbegriff<br />

1.4.1 WALDDEFINITIONEN<br />

Für die Anwendung des Kyotoprotokolls spielt die Walddef<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>e zentrale Rolle. Die<br />

unter Art. 3.3 massgeblichen Handlungen (Landnutzungsän<strong>der</strong>ungen Aufforstung, Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

und Entwaldung) können nur erfasst werden, <strong>in</strong>dem e<strong>in</strong> Bezug zur Walddef<strong>in</strong>ition<br />

hergestellt wird. In beson<strong>der</strong>er Art und Weise ist die Anwendung von Art. 3.4 von <strong>der</strong><br />

Walddef<strong>in</strong>ition betroffen: Geht man davon aus, dass sich Waldwirtschaft (forest management)<br />

s<strong>in</strong>nvollerweise nur auf heutige o<strong>der</strong> künftige Waldflächen beziehen kann, so muss die Pflege<br />

von Baumbeständen ausserhalb des Waldes den landwirtschaftlichen Aktivitäten zugeordnet<br />

werden. Dies bed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> entsprechend weit gefasstes Verständnis des Begriffs "cropland<br />

management", das nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition abgeleitet werden<br />

36 CER: Certified Emission Reduction Unit, cf. FCCC/CP/2001/13/Add.2 p. 26, durch Art. 12 entstehend.<br />

37 Dies entspricht pro Jahr 1% <strong>der</strong> Emissionen im Basisjahr (cf. FCCC/CP/2001/13/Add.1 p. 61)<br />

38 FCCC/CP/2001/13/Add.3 p. 22<br />

39 FCCC/CP/2001/13/Add.1 p. 59<br />

40 FCCC/CP/2001/13/Add.3 p. 23-24<br />

41 IPCC Good Practice Guidance and Uncerta<strong>in</strong>ty Management <strong>in</strong> National Greenhouse Gas Inventiories –<br />

LULUCF Good Practice Guidance Report.<br />

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